Abschwemmung und Abdrift – Was gilt im Feldbau?
Bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels (PSM) verfügt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) allfällige Driftabstände und Abschwemmungspunkte, welche in Gewässernähe zu berücksichtigen sind. Zusätzlich erfordert der ÖLN seit der Saison 2023 generell bei jeder PSM-Anwendung die Driftreduktion um eine Stufe sowie einen Abschwemmungspunkt angrenzend zu tieferliegenden Gewässern und entwässerten Strassen. Mit dem per Juni 2024 aktualisierten Massnahmenkatalog zur Verminderung der Abdrift und Abschwemmung von PSM nimmt gleichermassen die Flexibilität als auch die Komplexität weiter zu.
Aufzeichnung des Webinars vom 22. August 2024
Das von der AGRIDEA und dem Strickhof gemeinsam organisierte abendliche Webinar vom Donnerstag, 22. August 2024 machte genau diese Änderungen zum Thema und frischte gleichzeitig das Wissen zu den bekannten Massnahmen auf. Anhand praxisrelevanter Beispiele wurde verdeutlicht, in welchen Parzellen die Bestimmungen umgesetzt werden müssen und welche Massnahmen sich für welche Situationen eigenen.
https://www.youtube.com/embed/S_mNpfasDE8
➔ Referat Laurent Nyffenegger, BLW
➔ Referat Benedikt Kramer, AGRIDEA
➔ Referat Simon Binder, Strickhof
Neue Beratungswebseite der AGRIDEA
Zusammen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Schweizer Bauernverband sowie weiteren Akteuren hat die Beratungszentrale AGRIDEA eine neue Beratungswebseite erstellt. Diese bringt Schritt für Schritt näher, auf welchen Parzellen die Massnahmen umgesetzt werden müssen und welche Anforderungen dabei zu beachten sind. Ein druckfähiges PDF soll in Kürze folgen.