Lausbekämpfung in den Salaten rückt in den Fokus
Der Zeitpunkt für die Verschärfung an der Bewilligungsfront ist denkbar ungünstig. Die vergangene Saison 2025 hat eindrücklich gezeigt, dass die Blattlausbekämpfung keineswegs ein Selbstläufer geworden ist. Viele Betriebe hatten mit starkem Lausbefall bei den ersten nicht unter Vlies stehenden Sätzen zu kämpfen. Die hauptverantwortliche grüne Salatblattlaus (Nosonovia ribisnigri) fliegt in dieser Jahreszeit jeweils in einer ersten Einflugswelle in die Salatkulturen ein. Konventionelle Betriebe verfolgten bisher zur Blattlausbekämpfung Strategien, die auf den Wirkstoffen Acetamiprid (z.B. 'Gazelle SG') und Spirotetramat (Movento SC) aufbauen. Beide Wirkstoffe eigneten sich besonders wegen ihrer systemischen Wirkung zur Bekämpfung der grünen Salatblattlaus, die sich gerne in den Salatherzen aufhält und dort schwer mit reinen Kontaktmitteln zu bekämpfen ist.
Aufgrund neuer Rückstandshöchstgehalte für den Wirkstoff Acetamiprid, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft traten, wurden vor Weihnachten die Indikationen der Salate (Asteracea) zurückgezogen. Entsprechend darf dieser Wirkstoff in Salaten seit dem Jahreswechsel 25/26 nicht mehr eingesetzt werden. Einzige Ausnahme bildet der Schnittsalat, welcher jedoch nur als Nischenprodukt angebaut wird.
Bereits seit längerem wurde in der Branche mit dem Rückzug des Wirkstoffs Spirotetramat gerechnet. Wurde der Rückzug im Herbst 2024 noch kurzfristig sistiert, so wurde nun der Rückzug mit der letzten Aktualisierung des Pflanzenschutzmittelverzeichnis Mitte Januar 2026 veröffentlicht www.psm.admin.ch. Es gilt eine Ausverkaufsfrist bis 30.11.2026 und eine Aufbrauchfrist bis 30.6.2027. Nebst den Salaten sind weitere Gemüse- und Spezialkulturen vom Rückzug betroffen.
Die Suche nach Lösungen
Für die Betriebe wird sich spätestens in der Saison 2027 die Frage stellen: wie weiter in der Lausbekämpfung? Zum Einen wäre mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin (z.B. Karate Zeon) noch eine weitere synthetische Option bei den Salaten vorhanden. Im ÖLN ist diese Anwendung jedoch Sonderbewilligungspflichtig und vom Nützlingsschutz und den Umweltwirkungen ein deutlicher Rückschritt im Vergleich zur Situation heute. Zum Anderen stünden die Wirkstoffe aus dem Biolandbau zur Verfügung. Diese sind jedoch um ein vielfaches teurer und bieten nicht die gleiche Anbausicherheit und sind deshalb aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine Lösung, um auf dem konventionellen Preisniveau produzieren zu können. In den Pflanzenschutzstrategien wird man mittelfristig auf andere Wirkstoffe ausweichen müssen. Entsprechende Strategieversuche mit neuen bzw. Wirkstoffen aus anderen Kulturen werden in der Saison 2026 durch Agroscope unternommen. Vom erfolgreichen Versuchsergebnis bis zur ordentlichen Indikationszulassung vergeht aber erfahrungsgemäss auch einige Zeit. Daher sind Anträge auf Notfallzulassungen leider auch hier als letzter Rettungsanker absehbar. Um mit einem Lichtblick abzuschliessen sei immerhin erwähnt, dass nun erste Sorten mit zumindest intermediärer Resistenz (IR) gegenüber dem Nasonovia Biotyp Nr:1 von den Züchtern vorgestellt wurden. Dieser vor rund 20 Jahren aufgetretene Biotyp hatte die erste Resistenz Nr:0 durchbrochen. Es lohnt sich also auch bei den Sorten weiter die Augen offen zu halten.