Tierseuchenradar Rindvieh Sept/2025 – Update
Lumpy Skin Disease (LSD) oder Dermatitis nodularis
Kurz und knapp: Die Viruserkrankung LSD befällt Rinder, Büffel und Bisons und verursacht wirtschaftliche Verluste, die hauptsächlich durch Milchleistungsrückgang und Schäden an der Haut bedingt sind. Die Viren werden über blutsaugende Insekten und direkten Tierkontakt übertragen. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Bei infizierten Rindern bilden sich in der Haut 0.5 bis 5 cm grosse Knoten. Die betroffenen Hautstellen sterben nach 5 bis 7 Wochen ab. Die Tiere zeigen ausserdem Symptome wie Fieber, Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit, Nasen- und Augenausfluss sowie vergrösserte Lymphknoten. Die Krankheit ist jedoch nur in sehr seltenen Fällen tödlich.
Lage in Europa und der Schweiz: Seit Ende Juni Fälle auf Sardinien, sowie in Italien und Frankreich. Aufgrund der französischen Fälle wurde eine Überwachungszone über die Schweizer Grenze hinaus gezogen. Impfkampagne auf Sardinien, auf dem italienischen Festland sowie in Frankreich gestartet. Um die Ausbreitung in die Schweiz zu verhindern, hat auch das BLV am 18. Juli 2025 für alle Rinder, Büffel und Bisons in der Überwachungszone eine Impfung gegen die LSD vorgeschrieben (siehe unten).
Aufgrund eines Ausbruchs am 6. September im Département Ain (Frankreich), weniger als 50 km von der Schweizer Grenze entfernt, wird die Überwachungszone erweitert. Diese erstreckt sich nun auf 11 Gemeinden im Bezirk Jura-Nord-Vaudois, sowie auf einen Betrieb in der Gemeinde Saint-Cergue, was ca. 1700 Rinder zusätzlich betrifft.
Warum in der Schweizer Überwachungszone impfen?
Damit soll ein Immunitätspuffer aufgebaut werden.
Was muss ich als Tierhalter grundsätzlich beachten?
- Für LSD gilt aktuell «Überwachungszone = Impfzone» (Aug.25)
- Innerhalb der Überwachungszone ist die Impfung obligatorisch.
- Der Impfstoff hat noch keine Allgemeinzulassung, daher ist die Impfung ausserhalb der Überwachungszonen nicht erlaubt.
- Das Verstellen von Tieren aus der Überwachungszone ist grundsätzlich verboten, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kantonale Veterinäramt Ausnahmegenehmigungen erteilen.
- Begleitmassnahmen: Rinder so gut wie möglich vor Mücken und Fliegen schützen
Ziel: Impfschutz aktiviert und keine ungeimpften Tiere ausserhalb der Überwachungszone verstellt, um die Ausbreitung zu verhindern.
weitere Informationen finden Sie hier:
pdf zur Regelung Sömmerung im LSD-Impfgebiet
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Blauzungenkrankheit, Bluetongue disease (BT)
Kurz und knapp: Die Viruserkrankung BT befällt Wiederkäuer und Kameliden und wird durch stechende Insekten (Vektoren), v.a. Gnitzen übertragen. Klinische Symptome treten meist nur bei Schafen und Rindern auf. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Je nach Serotyp kann die Krankheit unterschiedlich verlaufen. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder. Tendenziell verursacht die Infektion mit dem Serotyp 3 (Bluetongue Virus, BTV-3) schwerere Symptome als die Infektion mit dem Serotyp 8 (BTV-8).
Folgende Symptome können auftreten: Fieber und Milchrückgang, Entzündungen der Schleimhäute mit schaumigem Speichelfluss sowie serösem bis eitrigem Nasenausfluss, Atem- und Schluckbeschwerden, Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten, Lahmheit sowie Fehlgeburten und eine erhöhte Sterblichkeit.
Lage in Europa und der Schweiz: In der Schweiz überwiegt die BTV-3-Infektion zur BTV-8-Infektion (siehe Abb. 3 und 4). Italien und Spanien weisen BTV-1 auf; im Balkan findet sich BTV-4; Österreich und Frankreich haben BTV-3, 4 und 8 (Frankreich hatte einen starken Anstieg mit BT-Fällen); Deutschland v.a. mit BTV-3; in den Niederlanden lässt sich auch BTV-12 identifizieren.
Was muss ich als Tierhalter grundsätzlich beachten?
- Es gibt kein Medikament, welches das Virus tötet
- Medikamente können nur die Symptome wie Fieber lindern
- Die Impfung bietet einen prophylaktischen Schutz
- Ab ca. 3 Wochen nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung (gemäss Herstellerangaben) liegt der Impfschutz vor à besprechen Sie mit Ihrem Bestandestierarzt die Impfstrategie
- Tiere vor Insekten schützen:
- Insektenschutzmittel anwenden und regelmässig wiederholen
Weidegang gut planen: Grösste Stechaktivität der Gnitzen nachts und in der Dämmerung (Faustregel: 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang.) - Achtung: An bedeckten Tagen oder im Schatten auch am Tag.
- Bei windigem Wetter ist die Flug- und Stechaktivität geringer (Lüfter im Stall helfen)
- Bei grosser Trockenheit ist ihre Aktivität niedrig, direkt nach Regen ist sie erhöht Brutplätze bekämpfen: Gnitzen brüten im feuchten oder nassen Boden, auch in kleinsten Wasseransammlungen mit organischem Material (Gülle, Harnpfützen, Mist, Silosickersaft)
- Insektenschutzmittel anwenden und regelmässig wiederholen
Gibt es Unterstützungszahlungen?
- Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen BTV-3, BTV-4, BTV-8 sowie EHD (für weitere Infos Link EHD). Die verfügbaren finanziellen Mittel werden in erster Linie für die Beschaffung der Impfstoffe verwendet. Mit dem Restbetrag können Tierhaltende rückwirkend pro grundimmunisiertem Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten. Ein Tier gilt als grundimmunisiert, wenn die Grundimmunisierung gemäss den Herstellerangaben erfolgt ist. Die genaue Höhe der Verbilligungen wird im Herbst 2025 basierend auf der, für die Impfstoffbeschaffung nicht verwendeten Mittel, sowie der Gesamtzahl der grundimmunisierten Tiere festgelegt.
- Wichtige Informationen zur rückwirkenden Verbilligung der Impfstoffe im Jahr 2025! Auszahlungsbedingung: Die Tierhaltenden müssen die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens zum 31. August 2025 abgeschlossen haben. Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt diese Erfassung auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) Hier geht es zu weiteren Infos: https://www.tierverkehr.ch/images/content/TVD_Anleitungen/Neuweltkameliden/Selbstdeklaration_Blauzunge/FAQ-zu-Blauzunge_v0301_de.pdf (für Neuweltkameliden auf der separaten Webseitewww.tierverkehr.ch/vac). Die Auszahlung erfolgt 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen.
weitere Informationen finden Sie hier