Pflanzenbau News 3. September 2025
Raps
Rapserdfloh
Wir empfehlen, den Einflug der Rapserdflöhe mit einer ebenerdig eingegrabenen Gelb-Schale zu verfolgen. Im Keimblattstadium beträgt die Bekämpfungsschwelle bei einem Probeumfang von 10 x 5 Pflanzen 50 % der Pflanzen mit mehreren Frassstellen (Schabstellen). Aktuell herrschen wüchsige Bedingungen, die Rapspflanzen kommen gut vom Fleck und diese wachsen hoffentlich in der Keimlingsphase den einfliegenden Flöhen davon. Es können aktuell also auch ohne Bedenken 100 % der Pflanzen mit mehreren Schabstellen toleriert werden, solange diese nicht deutlich im Wachstum gehemmt werden. Die Bekämpfung ist nur mit sonderbewilligungspflichtigen Pyrethroiden möglich.
Wo der Ausfallraps auf den früheren Rapsparzellen noch nicht beseitigt wurde, lohnt sich in dieser heiklen Phase trotz der begünstigten Krankheitsübertragung (Phoma) zu warten, bis die benachbarten Neuansaaten mindestens das 4-Blattstadium erreicht haben. Dies, weil die Bearbeitung dieser Parzellen die vorhandenen Erdflöhe zur Migration in die frischen Bestände animieren könnte.
Strickhof-Video zur aktuellen Schädlingssituation im Raps (Sept. 2025)
Schnecken
Bis der Raps das Vierblatt-Stadium überschritten hat, sind die Bestände auf Schneckenbefall zu kontrollieren. In von Starkniederschlägen betroffenen Parzellen hat der Regen teilweise die Schneckenkörner verschüttet. In solchen Beständen ist der Schneckenschutz gegebenenfalls zu erneuern.
Wiesen & Weiden
Blacken im Dauergrünland
Die feuchten Bodenbedingungen haben den Wiederaustrieb der Blacken stark gefördert. In den kühler werdenden Septembertagen zeigen Flächenbehandlungen gegen Blacken mit den Produkten Asulam, Harmony SX oder Hoestar gute Wirkungsgrade und eine bessere Verträglichkeit von Gräsern und Klee im Vergleich zu einer Frühjahrsbehandlung. Werden die Tage kürzer, lagert die Blacke zunehmend Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel in die Pfahlwurzel ein. Die Blacke reagiert bei Herbstbehandlung mit weniger Wiederaustrieb.
Im ÖLN gilt: Bei Flächenbehandlung im Dauergrünland mit selektiven Mitteln können pro Jahr und Betrieb 20% der Dauergrünfläche (ohne BFF) behandelt werden. Grössere Flächenanteile können auch saniert werden, dafür ist aber eine Sonderbewilligung erforderlich. Für Einzelstockbehandlungen (inkl. detektionsbasierte Applikation) gilt diese Einschränkung nicht. Beachten Sie die gemäss Zulassung geltenden Wartefristen bis zur Weide- und Schnittnutzung. Alle Mittel mit dem Wirkstoff Asulam müssen bis am 01. Juli 2026 aufgebraucht werden. Das Mittel Simplex, das gegen Blacken im Einzelstockverfahren eingesetzt werden kann, darf gegen Blacken gemäss Anwendungsauflagen nur bis Ende August eingesetzt werden.
Blacken in Kunstwiesen-Neuanlagen
In Neuansaaten gekeimte Blacken können mit einer Wuchsstoffbehandlung (MCPB oder MCPB+MCPA) gut erfasst werden. MCPB (Divopan, Trifolin, MCPB) kann ab 3 echten Blättern des Klees auf die aufwachsende Neuansaat gespritzt werden, bevor ein Säuberungsschnitt durchgeführt wird. Dieser kann dann 3 Wochen nach der Behandlung erfolgen. Bei grösseren Blackenkeimlingen kann zu 4 l/ha MCPB auch noch 1 Liter Asulam zugesetzt werden. Alexandriner-, Perser- und Inkarnatklee sowie Bestände mit Luzerne sollten nicht behandelt werden.