Obst-Info Zürich Nr. 18 vom 23.6.2025
Steinobst: Pflaumenwickler
Aktuelle Situation
Das Fallenmonitoring im Kanton Zürich zeigt einen kontinuierlichen Falterflug seit Anfang Mai. Zwar sind bis jetzt zwei Flughöhepunkte zu verzeichnen, es wird aber kaum möglich sein, die erste von der zweiten Generation abzugrenzen (vgl. Grafik). Schon die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Generationen sich mehr und mehr überlagern, was eine Empfehlung zum Einsatzzeitpunkt der larvizid wirkenden Mitteln erschwert. Es ist deshalb empfehlenswert, Früchte auf Eiablagen und Einstichstellen zu kontrollieren. Die Jungraupen schlüpfen 9 – 15 Tage nach Eiablage und spätestens dann sollte die Behandlung erfolgen, da die zugelassenen Mittel auf Junglarven die beste Wirkung haben.
Zu beachten ist, dass bei Sortenblöcken mit schwachem Behang der Anteil befallener Früchte hoch ausfallen kann und darum eine saubere Abdeckung des Pflaumenwicklers zur Verhinderung von wirtschaftlichen Schäden wichtig ist.
Phänologie als Entscheidungshilfe für Behandlungszeitpunkt
Die Phänologie kann eine zusätzliche Hilfe für das Festlegen des Behandlungszeitpunkts sein. So zeigen zum Beispiel langjährige Erfahrungen von einem Praxisbetrieb, dass ein idealer Behandlungszeitpunkt etwa zwei Wochen nach der Erntereife der Kirschensorte Beta zu sein scheint. Nimmt man eine aktuelle Kirschensorte und die aktuell verfügbaren PSM als Referenz, dürfte die Zeit kurz nach Ende der Merchant-Ernte ein guter Richtwert für die erste Pflaumenwickler-Behandlung sein.
- Aus unserer Sicht sollte die erste Pflaumenwicklerbehandlung spätestens in der aktuellen Woche erfolgen
Für eine Behandlung gegen den Pflaumenwickler sind zugelassen:
Emamectinbenzoat (Affirm)
Anwendung nur in Obstanlagen. Max 2 Anwendungen pro Parzelle und Jahr. Wartefrist 3 Wochen. Wirkungsdauer ca. 2 Wochen.
Gemäss Allgemeinverfügung vom 2. März 2025 darf max. 1 Behandlung auf auch Halb- oder Hochstammbäume ausgebracht werden. Dabei muss eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu blühenden Pflanzen, Biotopen und Gewässern sowie ein Abstand von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen eingehalten werden.
Spinetoram (Zorro)
Gemäss Allgemeinverfügung vom 2. März 2025 dürfen max. 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden. Wartefrist 1 Woche. Wirkungsdauer ca. 3 Wochen. Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern und Biotopen sowie 20 m zu blühenden Pflanzen in der Nachbarparzelle einhalten.
- Details zu den Auflagen der Notfallzulassung befolgen: Allgemeinverfügung Pflaumenwickler
- Beide zugelassenen PSM sind bienengefährlich. Die Auflagen zum Schutz der Bienen sind strikt einzuhalten.
Notfallzulassungen / Allgemeinverfügungen
Auf der Website vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV sind alle Allgemeinverfügungen (nach Jahr sortiert) zu finden:
Notfallzulassungen / Allgemeinverfügungen (blv.admin.ch)