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Umstellung auf Biolandbau

Sie sind interessiert an ersten Informationen über eine Umstellung auf Biolandbau oder haben sich bereits entschieden, auf Biolandbau umstellen? Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie vorgehen müssen und unterstützen Sie mit Fachwissen, Informationen und persönlicher Beratung.

Die Umstellung auf den biologischen Landbau betrifft grundsätzlich den gesamten Betrieb und seine Flächen. Diese beginnt am 1. Januar und dauert mindestens zwei volle Kalenderjahre. Mit der Unterzeichnung des Knospe-Produktionsvertrags verpflichtet sich der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin zur Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien ab Beginn der Umstellung.

Jeder Betriebsleiter muss die Chancen und Risiken sowie die erforderlichen Anpassungen der Infrastruktur und der Ausrüstung genau abwägen. Es lohnt sich bereits frühzeitig, vor der Umstellung, Vermarktungsmöglichkeiten mit den Labelorganisationen und möglichen Abnehmern abzuklären, um den Absatz der Produkte während und nach der Umstellung zu sichern.

Eine Umstellung auf Biolandbau ist nur auf Anfang Kalenderjahr möglich. Für eine Umstellung des Betriebes auf Biolandbau per 1.1.2024 sind folgende Schritte notwendig:

Bis am 31. August 2023 können Sie sich für die Bioumstellung per 1.1.2024 anmelden. Verspätete Anmeldungen werden entgegengenommen, aber es muss mit einem Abzug bei den Direktzahlungen gerechnet werden. Sollen im ersten Umstellungsjahr Ernteprodukte von Winterkulturen als Umstellungsware vermarktet werden, muss der Betrieb vor dem Saattermin für die Umstellung angemeldet werden und bereits im Herbst die Anbauvorschriften von Bio Suisse einhalten. Somit muss Bio-Saatgut verwendet werden und es dürfen keine chemisch-synthetischen Spritzmittel und Kunstdünger eingesetzt werden.

Für die Anmeldung gehen Sie in folgenden Schritten vor:

  1. Anmeldung beim Kanton via Agriportal: Die Anmeldung für den biologischen Landbau erfolgt mit der alljährlichen Anmeldung der betriebsspezifischen Ökoprogramme (ÖLN, Extenso, BTS, RAUS, GMF, REB) via agriportal .
  2. Anmeldung bei einer Kontrollstelle: Sie müssen mit einer von Bio Suisse anerkannten Kontroll- und Zertifizierungsstelle einen Vertrag abschliessen. Diese wird den Betrieb jährlich kontrollieren, zertifizieren und den Nachweis erbringen, dass Sie den Betrieb nach den Richtlinien von Bio Suisse bewirtschaften. Zurzeit gibt es zwei anerkannte Kontrollstellen:– bio.inspecta AG, Ackerstrasse, 5070 Frick, www.bioinspecta.ch
    Telefon 062 865 63 00; admin@bio-inspecta.ch
    Bio Test Agro AG, Schwand, 3110 Münsingen, www.bio-test-agro.ch
    Telefon 031 722 10 70, info@bio-test-agro.ch
  3. Anmeldung bei Bio Suisse: Falls Sie ihre Produkte mit dem Knospe-Label vermarkten wollen, müssen Sie sich bei der Dachorganisation Bio Suisse anmelden. Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, welcher Mitgliederorganisation (MO) sie beitreten wollen. Die regionale Mitgliederorganisation ist die MO Bio Zürich & Schaffhausen.
  4. Anmeldung für Umstellbeiträge: Der Kanton Zürich unterstützt Landwirte während den ersten beiden Umstellungsjahren mit zusätzlichen Beiträgen. Diese kantonalen Beiträge sind unabhängig von den Direktzahlungen des Bundes und werden nur unter gewissen Voraussetzungen ausgezahlt. Insbesondere ist die Betriebsgrösse von 1 SAK nach Bodenrecht notwendig, um Umstellbeiträge zu beantragen. Füllen Sie das Formular für das Erstgesuch für kantonale Umstellbeiträge aus und senden Sie es an die Fachstelle Biolandbau, Eschikon 21, 8315 Lindau.

Jeder Knospe-Betrieb ist gemäss Statuten zugleich Mitglied im Dachverband Bio Suisse und in mindestens einer Mitgliedorganisation von Bio Suisse (Statuten Art. 3). Als Betriebsleiter/Betriebsleiterin müssen Sie sich für eine sogenannte Erstmitgliedschaft bei einer MO entscheiden. Neuanmelder geben diese im Anmeldeformular an. Falls ein Betrieb keine Angabe macht, wird er automatisch der regionalen Organisation zugeteilt. Im Kanton Zürich ist dies die MO Bio Zürich & Schaffhausen. Aufgrund der Erstmitgliedschaft berechnet Bio Suisse die Sitzverteilung der 100 Delegierten. Je mehr Erstmitglieder einer MO angehören, desto mehr Delegiertensitze stehen der Organisation zu. Selbstverständlich können Sie in Ihrer MO die Delegierten mitwählen oder sich wählen lassen und so aktiv die zukünftige Entwicklung von Bio Suisse mitgestalten. Sie können die Erstmitgliedschaft mit einer schriftlichen Mitteilung an Bio Suisse auch wieder ändern. Zurzeit gibt es 32 MOs, die Mehrheit sind kantonale oder regionale Bio-Vereine, einige sind spezialisierte Organisationen.

Wer seinen Betrieb umstellen oder neu einen Knospe-Betrieb führen will, muss bis zum Ende der Umstellung fünf Einführungstage besuchen. Zwei Kurstage sind für alle Pflicht; drei Kurstage können frei aus einem Angebot ausgewählt werden. Die ersten beiden Pflicht Kurs-Tage behandeln die Ziele und Grundsätze des Biolandbaus, Organisation von Bio Suisse, Markt, Bio-Kontrollen, Richtlinien, Verarbeitung, Einführung in Bio-Tierhaltung und -Pflanzenbau. Die weiteren drei Kurstage können den Interessen entsprechend aus dem Angebot der kantonalen Landwirtschaftsschulen und Beratungsstellen sowie des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) gewählt werden. Kursangebote und weitere Veranstaltungen: Agenda von www.bioaktuell.ch.

Die Kantone Zürich, St. Gallen und Thurgau organisieren gemeinsam die zwei Pflichttage und bieten sechs weitere Kurstage zu verschiedenen Themen an. Kursprogramm von Ende Oktober bis Mitte Dezember 2023: Kursprogramm 2023 der kantonalen Bio-Beratungsstellen ZH, SG, TG

Ausnahmen: Betriebsleitende mit einem Abschluss als Landwirt/in EFZ mit Schwerpunkt Biolandbau, einem Bachelor- /Masterstudiengang mit Spezialisierung Biolandbau (ZHAW/HAFL) sowie einem DZ-/Nebenerwerbskurs mit Schwerpunkt Biolandbau sind von den Kursbesuchen befreit. Betriebe, die ausschliesslich Insekten, Sprossen, Pilze oder Fische produzieren, müssen nur die beiden obligatorischen Einführungstage besuchen.

Die Umstellzeit dauert zwei volle Jahre. Wenn Sie also per 1.1.2024 auf Biolandbau umstellen, sind Sie zwei Jahre in der Umstellung und können dann ab 1.1.2026 ihre Produkte mit der Vollknospe vermarkten.

Grundsätzlich muss der gesamte Landwirtschaftsbetrieb in diesen zwei Jahren auf Biolandbau umgestellt werden. Betriebe mit Schweine- oder Geflügelhaltung oder auch mit Wein- oder Obstbau oder Zierpflanzen werden bei einer gleichzeitigen Umstellung aller Flächen oftmals mit Schwierigkeiten in der Produktionstechnik und Vermarktung konfrontiert. Für solche Betriebe ist eine schrittweise Umstellung über maximal fünf Jahre möglich. Die schrittweise Umstellung muss jedoch von der Kontrollstelle und von der Bio-Suisse bewilligt werden. Bei der Tierhaltung – ausgenommen sind Wiederkäuer und Pferde – kann eine schrittweise Umstellung für höchstens drei Jahre bewilligt werden.

Eine Umstellberatung durch die kantonale Fachstelle Biolandbau am Strickhof ist für Zürcher Betriebe kostenlos. Die Beratung ermöglicht es Fragen zur Umstellung zu klären und Stolpersteine frühzeitig zu erkennen. Melden Sie sich ungeniert per Telefon oder Mail, falls Sie eine Beratung wünschen. Wir kommen gerne bei Ihnen vorbei!

Ausserdem ist es möglich, vor der Umstellung bei den Kontrollstellen einen Umstellungscheck machen zu lassen. Ein Mitarbeiter der Kontrollstelle führt auf Ihrem Betrieb eine normale Biokontrolle durch und zeigt Ihnen auf, wo Sie allenfalls Anpassungen vornehmen müssen, damit Ihr Betrieb den Bio-Richtlinien entspricht.

Auch regionale Erfahrungsgruppen, Flurgänge oder Umstellerabende können eine grosse Hilfe während der Umstellung sein. Im Austausch mit Fachpersonen oder anderen Landwirten erhalten Sie Informationen zum Anbau und Pflege Ihrer Kulturen und über die Absatzmöglichkeiten für Ihre Produkte. Veranstaltungen in der Region finden Sie in der Agenda auf der Bio-Seite des Zürcher Bauers und im Kursangebot des Strickhofs. Die Daten von weiteren Kursen und Veranstaltungen finden Sie in der Agenda von www.bioaktuell.ch.

Im Rahmen des Projekts Praxisbegleitung organisieren wir in Zusammenarbeit mit der MO Bio Zürich & Schaffhausen drei bis vier Mal im Jahr einen Umstellerabend auf einem Bio-Landwirtschaftsbetrieb. Herzlich willkommen sind Biobauern und Bäuerinnen – ob erfahren oder noch in Umstellung – und alle Interessierten. An einem Umstellerabend öffnet eine Betriebsleiterfamilie die Türen ihres Biobetriebes, führt die Besucher über den Betrieb und bereitet einen Imbiss vor. Der gemeinsame Erfahrungsaustausch steht im Vordergrund. Es werden Praxisthemen diskutiert, Tipps weitergegeben und gemeinsam Lösungen auf Fragen von Biobauern ausgetauscht. Die nächsten Umstellerabende finden Sie hier.

Schauen Sie sich unsere Videos von den letztjährigen Umstellerabenden an, damit Sie sich ein Bild davon machen können:

Quelle: Merkblatt «Wie werde ich Knospe-Betrieb?», Bio Suisse, Juni 2020