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Zukünftig – ab 2024 – sollen 3.5% Acker-BFF auf der Ackerfläche wachsen

Die parlamentarische Initiative legt fest, dass ab 2024 alle Betriebe in der Tal- und Hügelzone auf 3.5% ihrer Ackerfläche sogenannte Acker-BFF anbauen müssen, ausser sie haben weniger als 3 ha offene Ackerfläche.
Icon für Umsetzung Verordnungen Landwirtschaft 1.1.2023 Absenkpfad
Verordnungsänderungen Landwirtschaft per 1.1.2023

Gut zu wissen ist, 

…dass Betriebe, die bereits heute Acker-BFF in genügender Menge anbauen, die neue Anforderung bereits erfüllen. 

…dass der 7% BFF-Anteil an der LN bestehen bleibt. Die Gesamtfläche-BFF wird also nicht ausgeweitet.

Was gehört denn zu den Acker-BFF?Altbekannte wie Bunt- und Rotationsbrache, Ackerschonstreifen und der Saum auf Ackerfläche: Die genauen Bedingungen zum Anbau und Abgeltung stehen im Merkblatt der Agridea «Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung». Für die einzelnen Typen gibt es ebenfalls Merkblätter mit Tipps und Tricks für das Gelingen und die erfolgreiche Führung der Kultur (siehe unter absenkpfad.landwirtschaft.zuerich).

Getreide in weiter Reihe mit Mohn
Hasenweizen in Oberstammheim

Neuer Typ BFF wird eingeführt

Es wird nicht nur gefordert, sondern auch ein neuer Typ Acker-BFF eingeführt: das sogenannte Getreide in weiter Reihe.

Der neue BFF-Typ gilt ab 2023 und wird mit Fr. 300.- abgegolten. Angerechnet an den BFF-Anteil wird er aber erst 2024 und zwar nur zur Hälfte der 3.5% Acker-BFF. Die andere Hälfte muss mit anderen Acker-BFF bestritten werden.

Beim Säen von Getreide werden in der Regel zwei von fünf Scharen geschlossen. In den Lücken und zwischen den Reihen, die mindestens 30 cm betragen, finden typische ackerbewohnende Tiere Nistplätze sowie Nahrung. 

Es ist empfohlen, die Düngung dem Ertragspotential anzupassen und Unkräuter dürfen im Frühling mit einmaligem Striegeln bis zum 15. April oder mit einer Herbizidanwendung bekämpft werden. Im Herbst sind Herbizidanwendungen oder Striegeln erlaubt, zudem dürfen andere, zugelassene Pflanzenschutzmittel (z.B. Fungizide) ausgebracht werden. 

Getreide in weiter Reihe 1
Hasenweizen: Getreidefeld in weiter Reihe gesät von fern
Getreide in weiter Reihe 2
Hasenweizen: Getreidefeld in weiter Reihe gesät von nah

Ein altbekannter Typ mit neuem Namen

Zuletzt, aber deshalb nicht unwichtiger, wird neben den oben genannten Acker-BFF der Nützlingsstreifen angesprochen. Die Aussaat muss maximal 3-6 m breit auf der ganzen Länge der Ackerkultur erfolgen. Das Befahren ist nicht erlaubt ist. Die Dauer beträgt mindestens 100 Tage bis mehrere Jahre je nach Mischungszusammensetzung. Damit werden Bestäuber oder andere Nützlinge gefördert. 

 

Tipps zur Anlage:

Damit die Anlage von Acker-BFF gelingt und auch der Nutzen nicht ausbleibt, vermeiden sie vernässte, schattige oder mit Problemunkräutern belastete Standorte. Diese sind generell ungeeignet. Frühlingssaaten gelingen oft besser. Dem Saatbett ist grösste Aufmerksamkeit zu schenken!

Alle Acker-BFF haben eine minimale und eine maximale Laufzeit und sowie eine Anbaupause. Betriebsspezifisch die richtigen Typen zu wählen, ist entscheidend. Es braucht also mehrere Orte, auf denen Acker-BFF angebaut werden und ebenso geeignete Ackerkulturen. Dort mit vereinfachten Fruchtfolgen zu fahren, ist wohl vorteilhaft.

Produktive BFF-Typen im Acker sind Getreide in weiter Reihe und der Ackerschonstreifen. Bei beiden Typen wird eine Kultur angebaut. Während beim Getreide in weiter Reihe das Augenmerk auf der Förderung von Feldlerche und Feldhase ist, sollen mit dem Ackerschonstreifen seltene Ackerbegleitpflanzen gefördert werden.

Soll ein Acker begradigt werden, ist der Saum auf Ackerfläche die richtige Wahl.

Mit Bunt- und Rotationsbrachen werden sämtliche Arten, die im Acker leben und häufig nützlich sind, gefördert, wie z.B. Spinnen, Käfer oder Blütenbesucher, aber auch grössere Tiere wie Wiesel, Vögel oder Feldhasen. Buntbrachen werden mit Vorteil streifenförmig angebaut und Rotationsbrachen flächig in die Fruchtfolge eingebaut.

Wenn mit Nützlingen Erfolge erzielt werden sollen, muss ein Netz von Biodiversitätsförderflächen vorhanden sein, denn viele Nützlinge bewegen sich maximal 50 - 80 m weit.

Anforderungen und Auflagen dazu finden sie in der Wegleitung: Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb - Wegleitung

Prüfen sie beim Getreide in weiten Reihen Kombinationen mit anderen Produktionssystembeiträgen, wie z.B. den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (+Fr. 400.-) oder den Herbizidverzicht (+Fr. 250.-). Auch die Anlage von BFF zur Vermeidung von Drift oder Abschwemmung muss geprüft werden.

 

Stolpersteine beim Wiesenumbruch

Damit der gesamte Anteil BFF auf dem Betrieb nicht ansteigt, wird teilweise über die Aufhebung von bestehenden Flächen, meist ext. gen. Wiesen, nachgedacht. Aber Achtung, es gibt einige Punkte zu beachten:

 

  • Als Vorkultur zu einer Acker-BFF sind andere BFF nicht möglich, ausser vor Getreide in weiten Reihen, dem Ackerschonstreifen und dem Nützlingsstreifen. Diese drei Elemente dürfen auch direkt nach ext. gen. Wiese angebaut werden.
  • Zu jederzeit muss mindestens 7% BFF-Anteil an der LN vorhanden sein - bitte rechnen.
  • Die Ausweitung des Ackers erhöht auch die 3.5% an Acker-BFF - bitte rechnen.
  • 8-jähriger Vertrag nach Neuanmeldung einer ext. gen. Wiese, bei QII-Wiesen und in Vernetzungsprojekten. Bei Nichteinhalten drohen doppelte Kürzungen der Beiträge.
  • Hecken sind generell geschützt
  • Bei Naturschutzflächen sind keine Nutzungsänderungen möglich
  • Abklären, ob BFF in der Landschaftsqualität relevant sind, bspw. «Vielfältiger Futterbau»