Zuckerrübenerdfloh – Formular für ÖLN-Sonderbewilligung für begründete Fälle, mit Pyrethroiden 2024
Achtung! Aufgrund des hohen Rübenerdflohdrucks gilt vom Freitag, 10. Mai bis Freitag 24. Mai 2024 eine kantonale Sonderbewilligung. Dies bedeutet, dass der Rübenerdfloh nach Erreichen der Bekämpfungsschwelle einmalig mit einem dafür zugelassenen Pyrethroid behandelt werden kann. Das Formular für die Ablage in Ihren Unterlagen kann ab Dienstag, 14. Mai auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Regionale Sonderbewilligung Rübenerdfloh für eine Behandlung vom 10.5 bis 24.5.2024
Der Antrag auf eine Sonderbewilligung kann nur bei erreichter Bekämpfungsschwelle stattgegeben werden. Bei einem Probeumfang von 10 × 5 Pflanzen wird die Befallshäufigkeit an Schabstellen ausgezählt. Die Schwelle liegt im Keimblatt bei 50% sowie im 2–4 Blattstadium bei 80% befallene Pflanzen.
Nur vereinzelte Schabstellen zählen dabei noch nicht als bekämpfungswürdiger Befall. In der Praxis sind bei den aktuell vorherrschenden wüchsigen Bedingungen mehrere Schabstellen pro Blatt auf der Mehrheit der Rüben tolerierbar. Zudem sollte möglichst dann behandelt werden, wenn die meisten Flöhe im Rübenfeld angekommen sind, damit sicher keine 2. Behandlung gemacht werden muss.
Bei Conviso-Sorten ist ein stärkerer Erdflohbefall tolerierbar, da dieser auf die Verträglichkeit des Herbizides keinen Einfluss hat. In klassischen Rüben steigt mit zunehmenden Schabstellen die Herbizid-Empfindlichkeit. Bei vielen frischen Schabstellen sollte zuerst das Pyrethroid ausgebracht werden, sodass die Wunden 2-3 Tage verkorken können, bevor der nächste Herbizid-Split folgt.
PDF: ÖLN-Sonderbewilligung für begründete Fälle, gegen Zuckerrübenerdflöhe, ein Pyrethroid 2024