Wer braucht eine Fachbewilligung?
Wer beruflich und gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen will, braucht dafür eine Fachbewilligung und muss dementsprechend die nötigen Fachkenntnisse nachweisen. Als Landwirt/in EFZ stellt sich als erstes die Frage:
Wie setzen Sie Pflanzenschutzmittel ein?
- Für sich selbst auf dem eigenen Betrieb
- Für einen Arbeitgeber (z.B. Anstellung auf einem Gemüsebaubetrieb)
- Für andere als Lohnunternehmer
Falls Sie zu Gruppe 1 oder 2 gehören, haben Sie bereits in Ihrer Ausbildung integriert die Fachbewilligung erlangt.
Fallen Sie hingegen in die Gruppe 3 sieht es folgendermassen aus:
- Haben Sie Ihre landwirtschaftliche Ausbildung nach 1993 abgeschlossen, haben Sie die Fachbewilligung ebenfalls im Rahmen Ihrer Ausbildung absolviert.
- Haben Sie die Ausbildung allerdings vor 1993 abgeschlossen, müssen Sie zwingend eine Fachbewilligung erwerben, falls Sie weiterhin im Lohn spritzen möchten.
- Ausnahme: Sie werden von einer Person angeleitet, die die Fachbewilligung besitzt. In diesem Fall übernimmt diese Person die Verantwortung.
Jemand, der keine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat, muss in jedem Fall (A, B und C) die Fachbewilligung nachholen, es sei denn er/sie lässt sich von einer Person mit Fachbewilligung anleiten. Die Ausbildung via Direktzahlungskurs beinhaltet keine Fachbewilligung.
Die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerei ist im Falle der Fachbewilligung der Ausbildung des Landwirtes gleichgestellt.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Abschluss Sie zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln qualifiziert, finden Sie weitere Informationen im Dokument "Liste der als Fachbewilligung oder Sachkenntnis anerkannten Ausbildungsabschlüsse" des Bundesamtes für Umwelt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Unter dem Link "Anmeldung für den Fachbewilligungskurs" können Sie sich gerne für den Fachbewilligungskurs anmelden.