Weite Reihen als neues BFF-Element
Trotz des schönen Wetters und den damit verbundenen Feldarbeiten war der Profiabend Ackerbau am Strickhof Lindau gut besucht. Die Landwirtinnen und Landwirte nutzen rege die Gelegenheit und stellten nach den Fachreferaten bei den verschiedenen Ackerkulturen Fragen und diskutierten die vorgestellten Themen.
Blattläuse Zuckerrüben
Im Zuckerrübenfeld zeigte Luzi Schneider von der Fachstelle für Zuckerrübenbau die aktuelle Blattlaussituation in der Ostschweiz auf. Die Schadschwelle der grünen Blattlaus ist vielerorts erreicht, weshalb die Landwirte nun die Zuckerrüben einmalig mit Teppeki behandeln dürfen. Damit soll die schwarze Blattlaus erfasst und gleichzeitig die grüne Blattlaus in Schach gehalten werden. Luzi Schneider empfahl, das Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Bienen erst nach Sonnenuntergang auszubringen.
Blattflecken und Abschwemmauflagen
Luzi Schneider machte beim Thema Blattfleckenkrankheit darauf aufmerksam, dass alle Produzenten via App «BetaSwiss» Einsicht auf Monitoringfelder haben, worauf angezeigt wird, wann und wo erste Blattflecken aufgetaucht sind.
Georg Feichtinger vom Strickhof hat im Ressourcenprojekt PFLOPF zwei Jahre mit dem Prognoseprogramm Cercbet gearbeitet, welches berechnet, wann die ersten Cercospora-Blattflecken sichtbar werden. Im Jahr 2020 zeigte das Programm zwei bis drei Tage vor dem Auffinden erster Flecken bereits an, im 2021 bei spätem Auftreten drei bis fünf Tage zu spät. «Insgesamt ist Cercbet aber schon sehr genau», sagte Georg Feichtinger. Er machte zudem auf die neuen Abschwemmauflagen im Rahmen der parlamentarischen Initiative aufmerksam. Ab 2023 muss bei Feldern ab einer 2-prozentigen Steigung mit angrenzenden Gewässern, entwässerten Strassen und Wegen (vorhandene Schächte) immer mindestens ein Abschwemmpunkt erfüllt werden, mit Begrünungen, Pufferstreifen, etc., unabhängig, welches Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird.
Erweiterte Biodiversitätsförderung
Martin Bertschi vom Strickhof thematisierte die ab 2024 geforderte «erweiterte Biodiversitätsförderung im ÖLN» auf mindestens 3.5% der Ackerfläche. Er erklärte im Detail das «Getreide in weiten Reihen», auch «Hasenweizen» genannt, das ab 2023 als neues BFF-Element gilt, zur Förderung der Feldhasen und Feldlerchen. Weite Reihen sind erreicht, wenn 40% der Reihen über die Breite der Sämaschine ungesät bleiben. Die leeren Reihen müssen mindestens 30 cm breit sein (folglich 1 bis 2 Reihen leer lassen). Die BFF-Beiträge liegen bei CHF 300.-/ha.
Gefragte Körnerleguminosen
Sonja Basler und Katrin Carrel vom Strickhof stellten Versuche vor mit verschiedenen Körnerleguminosen, wie Soja, weisse Lupine, Ackerbohnen sowie Sommer- und Wintereiweisserbsen. Mit Hilfe der Knöllchenbakterien nehmen die Körnerleguminosen Stickstoff auf und hinterlassen diesen der Folgekultur. Die Körnerleguminosen seien grundsätzlich pflegeleicht, wobei Unkraut vermieden werden sollte. Sie ertragen keine Bodenverdichtungen und Lupinen gedeihen nur auf Böden mit einem relativ geringen Kalkgehalt. Soja und Lupinen müssen vor der Saat mit Knöllchenbakterien geimpft werden. Ackerbohnen und Eiweisserbsen sind schon länger in der Schweiz heimisch und brauchen keine Impfung. Katrin Carrel erläuterte die Vorteile der weissen Lupine, die weniger wärmebedürftig ist als Soja und bezüglich Ertrag mithalten kann. Am Strickhof wurde ein erster Versuch mit Lupinen als Sojaersatz in einem Legehennen-Futter durchgeführt. Er zeigte vielversprechende Resultate.
Änderungen bei Brotweizen
Beat Ryser von der IP-Suisse erklärte die aktuelle Marktsituation aus Sicht der Labelorganisation. Die Nachfrage nach IP-Suisse Ackerprodukten sei sehr gross (Raps, Sonnenblumen, Zuckerrüben, Speisehafer und Brotweizen), weil die Abnehmer eine Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes verlangen, andererseits weil die schlechte Ernte vom Jahr 2021 kompensiert werden muss. Beim herbizidlosen Brotweizen gibt es Änderungen auf die Ernte 2023. Beim Bund muss – sofern die Richtlinien so bleiben – ein allfälliger Herbizidverzicht bei allen Parzellen einer Kultur gewährleistet sein. Bei IP-Suisse hingegen dürfen die einzelnen Parzellen verschieden behandelt werden.
Text: Ursina Berger