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Ungebremste Anhängelast beim Traktor beachten

Arbeitsanhänger ab Baujahr 1.5.2019 sind bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen ohne Bremsen erlaubt. Aber Achtung: Die ungebremste Anhängelast beim Traktor ist zu berücksichtigten.

Eine Maschinengenossenschaft mit 18 Mitglieder will eine neue Walze kaufen. Ab Baujahr 1.5.2019 gilt bei 30 und 40km/h, dass eine gezogene Arbeitsmaschine bis 3,5 Tonnen, wie beispielsweise ein gezogenes Mähwerk oder ein Kreiselheuer, über keine eigene Bremse verfügen muss.  Wichtig: Die ungebremste Anhängelast des Traktors darf nicht vergessen werden und muss zwingend berücksichtigt werden! Liegt die ungebremste Anhängelast des Traktors unter 3,5 Tonnen, muss die gezogene Arbeitsmaschine trotzdem über eigene Bremsen verfügen oder darf nicht an den entsprechenden Traktor gekoppelt werden. Die Höhe der ungebremsten Anhängelast ist im Traktorenausweis ersichtlich. Viele Traktoren verfügen nur über eine geringe ungebremste Anhängelast. Oft wird beim Kauf einer neuen, gezogenen Maschine nur die Maschine alleine betrachtet. Jedoch muss das ganze Gespann, und somit auch die ungebremste Anhängelast beim Traktor überprüft werden. 

Auch wenn die Maschine eingelöst wird, wird die Frage nach einer Bremse nur bezogen auf die Maschine betrachtet. Jedoch muss immer auch in Betracht gezogen werden, mit welchem Traktor die Maschine gezogen wird. Hier gilt insbesondere bei Maschinengenossenschaften, dass die Traktoren über eine entsprechende Anhängelast verfügen, damit alle Mitglieder konform unterwegs sein können. Wenn nicht, sollte die Maschine mit einer eigenen Bremse versehen werden. 

Gezogene Arbeitsmaschinen müssen in der Landwirtschaft eingelöst werden, wenn:

- Fahrzeugbreite über 2.55 m, Ausnahmefahrzeug => braunes Kontrollschild (auch bei 30km/h)

- Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30km/h => grünes Kontrollschild

 

Diese und andere wichtige Informationen finden Sie in der Strassenverkehrsbroschüre, die gratis bei der Fachstelle Agrartechnik und Digitalisierung bezogen werden kann. Telefon: 058 105 99 52, Email: stephan.berger@strickhof.ch