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Umstellung auf Biolandbau

Eine Umstellung des Betriebes auf Biolandbau soll frühzeitig überlegt, geplant und organisiert werden. Es gilt den Absatz der Produkte (neu) zu regeln, alle Anmeldungen vorzunehmen und sich mit dem neuen Produktionssystem auseinander zu setzen. Die Anmeldung erfolgt per 31. August vor der Umstellung am 1. Januar. Eine vorgängige Beratung hilft, Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.

Wir möchten unseren Betrieb auf Bio umstellen - wo müssen wir uns anmelden? 

  • Bis am 31. August können sich interessierte Betriebe für die biologische Bewirtschaftung im Folgejahr anmelden. Die Anmeldung für den biologischen Landbau im Kanton Zürich hat mit der alljährlichen Anmeldung der betriebsspezifischen Ökoprogramme (ÖLN, Extenso, BTS, RAUS, GMF, REB) via agriPortal zu erfolgen.
    Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, den Betrieb gemäss der Bio-Verordnung zu bewirtschaften. Nach erfolgter Zertifizierung dürfen Sie die Produkte als biologische Produkte kennzeichnen und erhalten die Produktionssystembeiträge für biologischen Landbau. 
    Neben der Anmeldung müssen Sie im agriPortal auch eine Kontrollstelle auswählen und sich dann bei dieser auch anmelden.
  • Weiter müssen Sie sich bei einer Kontrollstelle anmelden. Sie können dabei zwischen der bio.inspecta oder der Bio Test Agro auswählen (Ausnahme: wenn Sie auf biodynamischen Landbau (Demeter) umstellen, müssen Sie sich bei bio.inspecta anmelden). Ist Ihr Betrieb in einer Betriebszweiggemeinschaft, müssen alle beteiligten Betriebe die gleiche Kontrollstelle wählen. 
    Bei der Anmeldung geben Sie an, nach welchen Richtlinien Sie künftig produzieren möchten: "nur" Bio-Verordnung, zusätzlich Bio Suisse, oder Demeter und allfällige andere Zusatzlabel.
  • Möchten Sie Ihre Produkte mit der Knospe von Bio Suisse oder dem Demeter-Label vermarkten, müssen Sie Ihren Betrieb zusätzlich zur Bio-Verordnung gemäss diesen Richtlinien bewirtschaften und sich bei der entsprechenden Dachorganisation anmelden. 
    Verkaufen Sie Ihre Produkte nicht ausschliesslich über Direktvermarktung, ist die Knospe "ein Muss". Die Knospe-Zertifizierung wird von den Abnehmern verlangt.
  • Der Kanton Zürich unterstützt Landwirte während den beiden Umstellungsjahren mit zusätzlichen Beiträgen. Diese kantonalen Umstellungsbeiträge sind unabhängig von den Direktzahlungen des Bundes. Sie werden jedoch nur an Betriebe ausbezahlt, welche gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Bedingung ist eine minimale SAK-Zahl nach BGBB von 1.0. Wer diese kantonalen Beiträge erhalten will, muss vor Beginn des ersten Umstellungsjahres ein Gesuch für Umstellungsbeiträge an die Fachstelle Biolandbau einreichen (Fachstellen und Dienstleistungen, Thomas Rilko, Eschikon 21, 8315 Lindau; Formular: Erstgesuch kantonale Umstellbeiträge ZH)

 

Dauer der Umstellung 

Grundsätzlich muss der gesamte Landwirtschaftsbetrieb umgestellt werden. Die Umstellzeit dauert zwei volle Jahre, Umstellbeginn ist immer der 1. Januar. Betriebe mit Schweine- oder Geflügelhaltung oder Betriebe mit Wein-, Obst- oder Zierpflanzen können bei einer gleichzeitigen Umstellung des gesamten Betriebes, Schwierigkeiten mit der Produktionstechnik und der Vermarktung antreffen. Um das Umstellrisiko zu mindern, ist für solche Betriebe eine schrittweise Umstellung in maximal fünf Jahren möglich. Die schrittweise Umstellung muss jedoch separat beantragt und bewilligt werden. Bei der Tierhaltung kann eine schrittweise Umstellung für höchstens drei Jahre bewilligt werden für Schweine- oder Geflügelhaltung. Nicht zulässig ist die Parallelproduktion von Tieren der gleichen Nutztierkategorie.

Die Fachstelle Biolandbau am Strickhof kann bei der Planung der Umstellung und beim Zusammenstellen des verlangten Umstelldossiers für die schrittweise Umstellung helfen. 

 

Vorbereitung zur Umstellung - Beratung

Als gute Vorbereitung zur Umstellung sollten Sie eine Umstellberatung von der kantonalen Fachstelle für Biolandbau am Strickhof anfordern. Eine solche Umstellberatung ist für Zürcher Betriebe kostenlos und ermöglicht Stolpersteine frühzeitig zu erkennen und Fragen zur Umstellung zu klären. Ebenfalls ist es möglich, bei den Kontrollstellen vor der Umstellung einen Umstellungscheck machen zu lassen, um ganz sicher zu sein, dass die Richtlinien von Beginn an eingehalten sind.

Zudem ist es äusserst wichtig sich genau über die Vermarktungsmöglichkeiten während und nach der Umstellung zu informieren und den Absatz der Produkte zu sichern. 

Suchen Sie bereits zur Vorbereitung auf die bevorstehende Umstellung Ihres Betriebes Kontakt zu regionalen Erfahrungsgruppen. Schliessen Sie sich Flurgängen zu Themen aus dem Biolandbau an und nehmen Sie an biospezifischen Veranstaltungen teil, um sich umfangreich in die Thematik vertiefen zu können. Bevorstehende Veranstaltungen werden wöchentlich auf der Bio-Seite des Zürcher Bauer ausgeschrieben.

Weitere Informationen zur Umstellung finden Sie zudem auf www.bioaktuell.ch

 

Umstellungskurs

Zur seriösen Vorbereitung für die Umstellung auf Biolandbau gehört der Besuch eines Umstellungskurses. Bio Suisse schreibt eine fünftägige Pflichtausbildung vor, davon sind 2 Kurstage vorgegeben. Stellen Sie sich Ihr persönliches Kursprogramm passend zu den Betriebszweigen und Interessen aus dem umfangreichen Kursprogramm zusammen. 

 

und zum Schluss...

Den Betrieb auf Biolandbau umzustellen ist ein Prozess, gehen Sie den Weg gemeinsam als Familie. Sie müssen bei der Anmeldung noch nicht der allwissende Biobauer sein, aber die Bereitschaft mitbringen einer zu werden: sich mit dem Anbausystem auseinanderzusetzen, mit und von anderen zu lernen, an Veranstaltungen teilzunehmen, sich mit der demokratischen Organisation der Bio Suisse zu befassen und sich in die Entwicklung des Biolandbaus einzubringen. Bio Suisse - Informationen zur UmstellungBio Suisse - Informationen zur Umstellung