Trotz Afrikanischer Schweinepest sichere Bio- und Freilandhaltung
Übersicht
Das Virus der Afrikanische Schweinepest (ASP) verbreitet sich momentan auch in Europa. Irgendwann könnte es auch die Schweiz erreichen. In den Ursprungsländern Afrikas wird die Krankheit mittels Lederzecken übertragen. Diese sind in Mitteleuropa nicht vorhanden und spielen deswegen keine Rolle. Die Übertragung hierzulande erfolgt über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern. Die Aufnahme von Speiseabfällen wie Schweinefleischerzeugnisse aber auch indirekte Wege (Fahrzeuge, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung und Jagdausrüstung) können zur Ausbreitung des Virus führen. Eine wichtige Rolle bei der Verbreitung spielt der Tierverkehr. Vor allem aber führt das Verfüttern oder Entsorgen von Speiseresten zur Verbreitung der ASP. Dies Aufgrund der Tatsache, dass das Virus in Fleischprodukten, Tierkörpern, aber auch in der Umwelt und nach dem Verarbeiten, noch monatelang infektiös bleiben kann. Die grösste Gefahr für die Schweiz wird momentan darin gesehen, dass kontaminierte Fleisch- und Wurstwaren, welche von Ländern stammen welche vom ASP-Virus betroffen sind mitgebracht und diese in die Umwelt weggeworfen oder direkt an Tiere verfüttert werden. Die ASP ist keine Zoonose und deswegen für Menschen ungefährlich. Auch andere Haus- oder Wildtiere sind nicht gefährdet von der ASP. Bei mehr als neunzig Prozent der infizierten Tieren ist der Verlauf innerhalb weniger Tage tödlich.
Symptome
Für die ASP gibt es zwei Verlaufsformen, die akute und die chronische. Diese unterscheiden sich wie folgt:
Akuter Verlauf: hohes Fieber, plötzliche Todesfälle, Blaufärbung der Ohrenspitzen und Extremitäten und Blutungen auf der Haut
Chronischer Verlauf: Unspezifische Klinische Symptome wie Fieber, Kümmern, Durchfall, Aborte, Hautrötungen, Blutungen und schlechte Mastleistung
Die ASP gilt hierzulande als hochansteckende Tierseuche und es besteht Meldepflicht. Verdachtsfälle müssen sofort dem Bestandestierarzt gemeldet werden. Momentan gibt es weder einen Impfstoff noch Behandlungsmöglichkeiten.
Vorbeugende Massnahmen
Aufgrund der möglichen Übertragung der ASP von Wildschweinen auf Schweinehaltungsbetriebe müssen Schutzmassnahmen getroffen werden. Die momentan sicherste Massnahme ist die Umzäunung von Ausläufen und Freilandhaltungssystemen. Diese Umzäunungen müssen doppelt und untergrabungssicher sein. Durch den doppelten Zaun verhindert man den Schnauzenkontakt von Wildschweinen mit Hausschweinen. Ebenfalls wird auch das Füttern der Tiere durch Besucher und Spaziergänger damit erschwert.
Bei der doppelten Umzäunung sollte der Abstand zwischen innerem und äusserem Zaun zwei bis drei Meter betragen. Für den äusseren Zaun eignet sich ein Fixzaun aus Maschendraht mit einer Maschenweite von 5.5 Zentimetern und 1.5 Meter Höhe am besten. Dieser äussere Zaun ist aus Gründen der Biosicherheit zu empfehlen.
Bei der Freilandhaltung im kleinen Stil oder bei der Integration der Schweinehaltung in die Fruchtfolge, eignet sich ein solcher Fixzaun weniger aufgrund der Praxistauglichkeit. In diesen Fällen eignet sich eine mobile Doppelumzäunung welche schweinesicher ist. Bei Sauen mit Ferkeln ist der innere Zaun mit drei Drähten (stromführend) zu empfehlen, der unterste Draht sollte auf 15 cm Höhe liegen. Bei Mastschweinen reichen zwei Drähte, wobei der obere zwischen 40 und 60 und der untere zwischen 15 und 30 Zentimetern über dem Boden befestigt werden sollte.
Zusätzlich ist zu empfehlen, Räume, Futterlager und Behältnisse, in denen verendete Tiere zwischengelagert werden, aber auch Gerätschaften, gut verschlossen aufzubewahren und Schadnager zu bekämpfen. Absolut zwingend ist das Fütterungsverbot von Speiseabfällen. Hygieneschleusen in den Ställen oder auf dem Betrieb werden auch empfohlen. Ausserdem sollte man möglichst wenig betriebsfremde Personen den Stall betreten lassen und diese sollten Einmalschutzkleidung oder betriebseigene Schutzkleidung tragen und auch die Hände desinfizieren. Das Führen einer Besuchsliste ist auch zu empfehlen.
Stimme aus der Praxis
Werner Siegrist, eine erfahrener Biolandwirt, bewirtschaftet auf seinem 43 Hektar grossen Hof am Schwarzbach in Buchenloo, Wil ZH, einen Ackerbaubetrieb mit Schweinefreilandhaltung. Diese Freilandhaltung befindet sich auf beiden Seiten der Deutsch-Schweizer Grenze. Als ein Pionier auf diesem Gebiet, war er auch beteiligt bei der Erarbeitung der Richtlinien für die Freilandhaltung von Schweinen. Schon seit längerem praktiziert er die Doppelumzäunung seiner Schweine. Vor acht Jahren fing er zuerst in Deutschland an, seine Flächen doppelt zu umzäunen. Dies ist in Deutschland Pflicht und nun macht er es auch so auf der Schweizer Seite. Er ist der Meinung, dass unbedingt auch Hobbyschweinehalter auf die Doppelumzäunung setzen sollten. Denn die ASP mache keinen Unterschied zwischen einem Grossbetrieb und einer Handvoll Schweine im Hausgarten. Eine Schweinehaltung ohne Schutzmassnahmen empfindet er als "Sauerei". Gerade in solchen Situationen müssen alle am gleichen Strick ziehen, damit solch ein Virus keine Chance habe. Bei seiner doppelten Umzäunung achtet er immer auf einen Abstand von zwei bis drei Metern zwischen Innerem und äusserem Zaun. Momentan besteht noch nicht die Notwendigkeit, auf den äusseren Zaun Strom zu legen. Dies sei bei steigendem ASP-Druck oder sich ausbreitenden infizierten Wildschweinpopulationen problemlos machbar. Er könne, falls es so weit kommt, sogar ein dritten Zaun aufzustellen und diesen auch unter Strom stellen. Falls dies eintreten sollte, würde er, aufgrund der dicken Schwarte und Haut der Wildschweine eine hohe Stromspannung (wie für Schafe) verwenden. In Deutschland sei es sogar die Richtlinie, dass man Plaketten um sein Feld montieren muss, auf welchen auf das Fütterverbot sowie das Betretungsverbot des umzäunten Feldes hingewiesen wird. So ist eine klare Kommunikation an Spazierende möglich. Nützliche Informationen zur Schweinefreilandhaltung findet man beim FiBL im Online Shop in Form eines Merkblattes. Die Schweineberaterin des FiBLs, Barbara Früh, bietet neu auch Beratungen in diesem Bereich an. Durchs Band wird eine doppelte Umzäunung empfohlen und es sollte nach Meinung von Werner und Marianne Siegrist ein Obligatorium angestrebt werden.
Autor Thomas Rilko, Strickhof Fachstelle Biolandbau
Quellen: Hannah Ayrle, BLV, Werner Siegrist