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Schutz des Grundwassers

Das Grundwasser muss vor äusseren Einflüssen geschützt werden. Aus diesem Grund gibt es bei den Mitteln Grundwasserschutzauflagen, die dringend eingehalten werden müssen.

Der Grundwasserschutz

Das Grundwasser muss vor dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und weiteren Einflüssen geschützt werden. Aus diesem Grund gibt es die Grundwasserschutzzonen. Die Zonen umschliessen Trinkwassergewinnungsanlagen und somit das Grundwasserpumpwerk, die Quelle sowie die Grundwasseranreicherungsanlage. Hier gilt, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten ist.

Um diese Anlagen herum werden weitere Kreise gezogen, in denen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt sein kann. 

Die Grundwasserschutzzonen sind kreisförmig um die Trinkwasserfassung herum aufgebaut. In der Schutzzone S1 dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Und in der S2 Schutzwasserzone müssen die jeweiligen Auflagen der Mittel beachtet werden.
Die Grundwasserschutzzonen sind kreisförmig um die Trinkwasserfassung herum aufgebaut. In der Schutzzone S1 dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Und in der S2 Schutzwasserzone müssen die jeweiligen Auflagen der Mittel beachtet werden

Weitere Informationen zu den verbotenen Wirkstoffen können auf der Liste Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in den Grundwasserschutzzonen S2 und Sh (15.10.2021) des BLW gefunden werden.

Die Stellungnahme Relevanz von Pflanzenschutz-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser des BWL gibt Auskunft darüber, wieso auch die Abbauprodukte nicht zu vernachlässigen sind.

Eine Zusammenfassung der Grundwasserproblematik kann auch im Video der Agridea nachgeschaut werden:

Gefahr der Verunreinigung von Grundwasser