Schutz des Grundwassers
Der Grundwasserschutz
Das Grundwasser muss vor dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und weiteren Einflüssen geschützt werden. Aus diesem Grund gibt es die Grundwasserschutzzonen. Die Zonen umschliessen Trinkwassergewinnungsanlagen und somit das Grundwasserpumpwerk, die Quelle sowie die Grundwasseranreicherungsanlage. Hier gilt, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten ist.
Um diese Anlagen herum werden weitere Kreise gezogen, in denen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt sein kann.
Weitere Informationen zu den verbotenen Wirkstoffen können auf der Liste Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel in den Grundwasserschutzzonen S2 und Sh (15.10.2021) des BLW gefunden werden.
Die Stellungnahme Relevanz von Pflanzenschutz-Metaboliten im Grund- und Trinkwasser des BWL gibt Auskunft darüber, wieso auch die Abbauprodukte nicht zu vernachlässigen sind.
Eine Zusammenfassung der Grundwasserproblematik kann auch im Video der Agridea nachgeschaut werden: