Sachkundenachweis für die Haltung von Geflügel (Hühner) 2021 – AUSGEBUCHT
Wer mehr als 150 Legehennen oder 200 Junghennen bzw. 500 Mastpoulets pro Jahr produziert, muss die für die Haltung und Betreuung verantwortliche Person einen Sachkundenachweis nach Art. 198 der Tierschutzverordnung erbringen.
Datum:
21.05.2022
Veranstalter:
Kosten:
Kostenlos
Anmeldung nicht mehr möglich.
Anmeldeschluss: 21.05.2022
Anmeldeschluss: 21.05.2022