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Regionale Sonderbewilligung für die Behandlung des Rapsstängelrüsslers 2023

Die regionale Sonderbewilligung wurde verlängert und gilt nun von Freitag, 24.2.2023 bis und mit Freitag, 24.3.2023. Sie gilt nur für eine (1) Behandlung und bei erreichter Bekämpfungsschwelle (BKS). Wurde der Rapsstängelrüssler bereits mit der «ersten» regionalen Sonderbewilligung (ab dem 24.2. 2023) behandelt, darf mit dieser «Verlängerung» kein zweites Mal behandelt werden.

Eine einmalige Behandlung ist möglich bei überschrittener Bekämpfungsschwelle wenn der Raps 1-5 cm hoch gewachsen ist und

  • In Regionen mit jeweils starken Befällen, wenn erste Einstiche beobachtet werden.
  • In den übrigen Regionen, sobald 10-20% der Stängel Einstiche aufweisen.

 

Ist der Raps bereits 5-20 cm hoch, gilt eine Bekämpfungsschwelle von 40-60% der Rapspflanzen mit Einstichen.

In einer Stichprobe werden 5 x 10 Pflanzen kontrolliert.

Auflagen

  • Es ist ein unbehandeltes Kontrollfenster (mind. ½ Balkenbreite x 10 Meter) anzulegen.
  • keine Behandlung bei zu viel Wind! Optimal bis Windstärke 1 (1-5 km/h).
  • Gegen die Stängelrüssler sind nur Produkte aus der Gruppe der Pyrethroide bewilligt.
  • Das Überschreiten der Bekämpfungsschwelle sowie das verwendete Mittel mit Dosierung sind im Feldkalender zu notieren.

 

Regionale Freigabe des Rapsstängelrüsslers 2023

Verlängerung der regionalen Freigabe des Rapsstängelrüsslers 2023