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Rebbau aktuell 06/2020

Obwohl die Prognosemodelle einzelne heikle Phasen ausgewiesen haben, wurden bis jetzt keine Ölflecken beobachtet. Letzte Woche hat der Bundesrat eine Notverordnung zur Entlastung der schwierigen Angebotssituation beschlossen. Weitere Massnahmen könnten folgen.

In den Reben alles bestens, Turbulenzen auf dem Weinmarkt 

Die Reben stehen zurzeit wunderschön da. Obwohl die Prognosemodelle einzelne heikle Phasen ausgewiesen haben, wurden bis jetzt keine Ölflecken beobachtet. Anders ist die Situation auf dem Weinmarkt, wo viel Arbeit ansteht. Erst letzte Woche hat der Bundesrat eine Notverordnung zur Entlastung der schwierigen Angebotssituation beschlossen. Weitere Massnahmen könnten folgen.   

Die ersten Reben beginnen zu blühen 

Die Entwicklung der Reben ist auch nach den Eisheiligen unvermindert früh. An exponierten Lagen kann wohl in den nächsten Tagen das Ablösen der Käppchen beobachtet werden. Die Rebenblüte beginnt nun stetig. Die Hauptblüte dürfte damit in diesem Jahr ab anfangs Juni stattfinden, also rund zwei bis drei Wochen früher als im Vorjahr. Allgemein ist der Traubenschuss sehr gross und es wird im Laufe der weiteren Vegetationsentwicklung darum gehen müssen, die Erträge frühzeitig zu reduzieren. 

Pflanzenschutz vor Niederschlägen sicherstellen 

Obwohl die Prognosemodelle bereits früh erste Infektionsbedingungen zeigten, blieben Schadbilder bisher aus. Sicher wichtig und richtig war eine erste Applikation gegen den Falschen und allenfalls den Echten Mehltau ab anfangs Mai. Wichtig ist zurzeit v.a., dass der Neuzuwuchs vor den nächsten Niederschlägen gut geschützt wird. Gerade in der jetzt eintretenden Wachstumsphase gilt es, aufmerksam zu sein, um eine gute Rebenentwicklung sicherstellen zu können.     

Die Weinkrise ist nun amtlich 

Letzte Woche hat der Bundesrat die aktuelle Weinkrise quasi amtlich gemacht. Die COVID-19-Verordnung für den Wein sieht vor, dass die betroffenen Betriebe finanziell unterstützt werden, wenn sie Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung der Jahrgänge 2019 und älter vom Markt nehmen und zu Tafelwein deklassieren. Die Herausforderung dabei ist, dass für Tafelwein nur ein beschränkter Markt besteht und das zu sehr tiefen Preisen. Andererseits verlangt der Bund, sofern sich das AOC-Gebiet beteiligt, die Festsetzung von maximalen Höchsterträgen für die Ernte 2020 für AOC Weine von 1.2 kg/m2 bei weissen Sorten respektive 1.0 kg/m2 für rote Gewächse. Inwiefern sich Kellereien und Weinhändler am Bundesprogramm beteiligen werden, ist zurzeit offen. Der Fahrplan ist allerdings sportlich. Bereits bis Mitte Juni wünscht der Bund von den Kantonen eine Rückmeldung über deren Beteiligung. Auch was allfällige kantonale Unterstützungsmassnahmen betrifft.  

 

Fachstelle Rebbau SH-TG-ZH, 26. Mai 2020 

Rebbau aktuell 06/2020