Rebbau aktuell 01/2020
Neuerungen für die Winzer und Winzerinnen in den Kantonen SH, TG und ZH
Nach der Weinlese ist vor der Weinlese. Bereits sind die ersten Rebstöcke schon wieder geschnitten und auch beim Markt und der Weinbaupolitik geht zurzeit einiges. Mit den verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen und Weinbaumessen bestehen gute und vielseitige Möglichkeiten, sich über die Aktualitäten und Neuerungen informieren zu lassen. Wie gewohnt wird die Fachstelle Rebbau SH-TG-ZH in regelmässigen Abständen auch in diesem Jahr Informationen zum Rebbau praxisnah und aktuell aufbereiten und an die interessierten Kreise kostenlos versenden.
Fachstelle Rebbau: seit einem Jahr erfolgreich unterwegs!
Vor rund einem Jahr hat die neue Fachstelle Rebbau ihre Arbeit aufgenommen. Mit diesem richtungsweisenden Zusammenschluss der Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich werden seither Beratungsdienstleistungen für über 1000 Winzerinnen und Winzer, welche rund 1'400 ha Reben bewirtschaften, aus einer Hand angeboten. Bereits ist auch schon die Planung der neuen Rebbegehungs-Saison angelaufen. So ist vorgesehen, dass an sechs Abenden von Februar bis September aktuelle Themen aus Anbau, Pflanzenschutz, Schädlingen und Krankheiten sowie Markt und Technik aufgegriffen werden.
Neuerungen im Pflanzenschutz
Wie jedes Jahr hat Agroscope die Liste der Pflanzenschutzmittel im Rebbau überarbeitet und aktualisiert. Neu dargestellt sind ab diesem Jahr u.a. die einzuhaltenden Abstände zu Gewässern sowie die Breite der Pufferzone für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Abschwemmung. Auch die Hinweise zum Anwenderschutz wurden überarbeitet und neu in drei Risikostufen eingeteilt. Wichtig dabei ist, dass die Auflagen je nach Produkt unterschiedlich sind. Daher ist es ratsam, die Gebrauchsanweisung im Detail zu studieren.
Übergangsbestimmungen im Weinrecht abgelaufen
Im Rahmen der Umsetzung der Eidgenössischen Weinverordnung müssen die Kantone spätestens ab dem 1. Januar 2020 über ein Informatiksystem verfügen, das den Bestimmungen nach den Artikeln 24b, 30, 30a und 30b des Weinrechts entspricht. Daher muss u.a. jeder Kanton ab diesem Jahr über ein elektronisches System verfügen, das einen automatischen Abgleich der Traubenposten ermöglicht. Dank der vorausschauenden Planung der verantwortlichen Stellen wird in der ganzen Deutschschweiz das neue EDV-System ab Februar schrittweise eingeführt. Neu wird es damit auch möglich sein, für die sogenannten Zusatzbezeichnungen (Reblagen oder Weinbezeichnungen) einen Traubenpass zu erhalten, wenn das die Kellerei verlangt.
Fachstelle Rebbau SH-TG-ZH, 14. Januar 2020