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RAUS-Vorschriften für Pferde auf der Weide richtig umsetzen

Die RAUS-Vorschriften für Pferde sehen eine Mindestweidefläche von 8 Aren pro Tier vor. Diese Mindestfläche muss auch im Frühling eingehalten werden, was einige Probleme nach sich zieht. Kürzere und gestaffelte Weidebestossungen sind die einzige Lösung.

Die Voraussetzungen, um Pferde fürs RAUS-Programm anzumelden, sind in der Direktzahlungsverordnung (DZV) folgendermassen umrissen: 

  • Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober ist den Tieren an mindestens 26 Tagen pro Monat Auflauf auf der Weide zu gewähren. (DZV Anhang 6 Buchstabe D Ziffer 1.1 a) )
  • Der Auslauf ist nach spätestens drei Tagen in einem Auslaufjournal einzutragen, pro Gruppe von Tieren, die gemeinsam geweidet werden, bzw. pro Einzeltier (DZV Art. 75 Abs. 4). Das Auslaufjournal ist ein wichtiger Beleg bei Kontrollen.
  • Als Weide gilt eine mit Gräsern und Kräutern bewachsene Grünfläche.
  • Die Weidefläche für die Tiere der Pferdegattung muss mindestens 8 Aren je Tier umfassen. Werden mehr als fünf Tiere gemeinsam geweidet, so kann die Fläche um maximal 20 Prozent reduziert werden (d.h. 6.4 a/Tier). Den geweideten Tieren muss die gesamte minimale Weidefläche zugänglich sein.

Insofern sind die Anforderungen kurz und klar. Einige Abweichungen sind ebenfalls in der DZV festgehalten:

  • Bei/nach längerdauerndem Regen (v.a. im Frühjahr und Herbst), wenn durch eine Beweidung deutliche Trittschäden entstehen würden, und wenn im Mai das Gras noch nicht weidereif ist, darf die Weide durch Bewegung im Laufhof ersetzt werden.
  • Im Weiteren gibt es Abweichungen in der Vegetationsperiode fürs Berggebiet.
  • Nachweislich kranke oder verletzte Tiere sind von der Weidepflicht ausgenommen.
  • Der Kanton kann weitere Ausnahmen bewilligen, wenn beispielsweise in zumutbarer Entfernung vom Betrieb zu wenig Land zur Verfügung steht.

Bei den jährlichen Kontrollen hat der Bund die Kantone angewiesen, den Weideflächen in der Pferdehaltung vermehrt Beachtung zu schenken. Dies führte vor allem im Frühling zu verschiedenen Beanstandungen, weil die Weideflächen zu gering waren.

Leider ist die gesetzlich geforderte Fläche von 6.4 bzw. 8 Aren keine unter allen Umständen sinnvolle Grösse, vielmehr treten in der Praxis einige Probleme auf:

  • Alle Equiden werden bei der Flächenanforderung gleich behandelt, egal ob Shetlandpony oder Grosspferd.
  • Pferde fressen sehr selektiv: Steht die gesamte Weidefläche zur Verfügung, wird diese zuerst nach Leckerbissen abgesucht. Dies hat zur Folge, dass der Bestand später in der Vegetationsperiode minderwertig ist. Schlimmstenfalls steht sogar nur noch der leicht giftige Hahnenfuss, den futtergierige Pferde unter Umständen auch verzehren.
  • Der Futterverlust durch Trittschäden wird gross.
  • Das regelmässige Abmisten wird im hohen Bestand sehr schwierig.
  • Ist der Bestand sehr nährstoffreich, droht bei leichtfuttrigen Rassen und Ponys schnell die Gefahr der Überfütterung und damit einhergehend das Risiko von Stoffwechselstörungen (Hufrehe etc.).

Diesen Schwierigkeiten tragen die RAUS-Bestimmungen keine Rechnung. Die Mindestfläche darf nicht unterschritten werden. 

Es besteht aber die Möglichkeit, die Weidezeit zu verkürzen und auf derselben Fläche mehrere Pferde nacheinander zu weiden. Auch die zeitlich gestaffelte Bestossung derselben Fläche durch verschiedene Tierarten ist zulässig. Auf diese Weise kann ein Teil der Grünfutterfläche geschont, für die Heuproduktion genutzt und später erst für die Beweidung freigegeben werden.