Rapsglanzkäfer – Formular für ÖLN-Sonderbewilligung für begründete Fälle, mit Blocker 2024
Rapsglanzkäfer werden ab dem Stadium DC 53 (die Blütenknospen überragen die obersten Blätter) kontrolliert.
Bei erreichter Bekämpfungsschwelle von 6 Käfern (kräftige Bestände) im Durchschnitt je Pflanze oder bei 4 Käfern je Pflanze bei schwachen Beständen.
Probenumfang 10 x 5 Pflanzen. Die Gelbschalen /-Fallen werden nicht mehr gebraucht.
Die Käfer werden zur Ermittlung der BKS aus den Pflanzen geschüttelt. Dabei schlägt man den Haupttrieb, später Haupttrieb mit Seitentrieben auf einen Karton oder in ein Lecksteinbecken. Die Glanzkäfer fallen heraus und können so sehr einfach je Pflanze ausgezählt werden.
Begründeter Antrag für Sonderbewilligung im Frühling 2024
Die Sonderbewilligung muss nur für den Einsatz von Blocker (ein Pyrethroid) beantragt werden.
Dem Antrag kann nur stattgegeben werden wenn: Blocker als zweite Behandlung nach einem vorgängigen Einsatz eines Mittels mit geringerem Risiko, also eines Mittels ohne Sonderbewilligungs-Pflicht, oder in einem andern begründeten Fall.
Den Produkten, die ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden können, ist der Vorrang zu geben. Es sind dies Produkte mit dem Wirkstoff Acetamiprid oder Spinosad oder Kaolin.
Bei diesem Mitteln muss die BKS überschritten sein.