Pflaumenwicklerbekämpfung
Die Fangzahlen in unserem Monitoring zeigen, dass der Pflaumenwicklerflug in den letzten Wochen wieder deutlich zugenommen hat (siehe Grafik), was darauf schliessen lässt, dass der Flug der 2. Generation eingesetzt hat.
Die Larven der 2. Generation beginnen in der kommenden Woche zu schlüpfen. Gemäss der Schädlingsprognose (SOPRA) beginnt der Larvenschlupf der 2. Generation zwischen dem 11. und 13. Juli. Die erste Bekämpfung gegen den Pflaumenwickler sollte somit in der nächsten Woche eingeplant werden.
Zugelassene Wirkstoffe/Produkte:
- Behandlung mit Wirkstoff Emamectinbenzoat (Affirm, Rapid, Atac), der nur in Obstanlagen zugelassen ist und darum nicht bei Hochstammbäumen eingesetzt werden darf! Behandlung nach ca. 14 Tagen wiederholen
- Gemäss Allgemeinverfügung vom 8.6.2023 (Notfallzulassung Pflaumenwickler), darf dieses Jahr auch der Wirkstoff Spinetoram (Zorro) gegen den Pflaumenwickler eingesetzt werden (befristete Zulassung bis Ende Oktober 2023). Auflage 7 gemäss Allgemeinverfügung bei Zorro: Behandlungsintervall mindestens 10–12 Tage (nur 2 Behandlungen mit Zorro zugelassen).
Achtung:
Alle Spe3-Auflagen, insbesondere die Abstandsauflagen, sind genau einzuhalten. Beide Wirkstoffe sind «Gefährlich für Bienen». Den Auflagen zum Schutz der Bienen (SPe 8) ist besondere Beachtung zu schenken!