Pflanzenschutzspritzen – Innenreinigungssysteme
Spritzeninnenreinigung
Neue Regelung für Spritzgeräte ab 1.4.2023:
Diese Regelung betriff alle Spritzgeräte (> 400 Liter), insbesondere die, die ausserhalb des ÖLN (Gärtnereien/Landschaftsbau, Gemeinden, Golfplätze, Sportplätze etc.) eingesetzt werden.
ALLE Pflanzenschutzspritzen (selbstfahrend, zapfwellengetrieben) mit einem Brühebehälter von mehr als 400 Litern müssen ab 1. April 2023 mit folgendem ausgestattet sein:
- Behälter/Tank für (frisches) Spülwasser
- automatisches Innenreinigungssystem
- periodische Kontrolle des Gerätes alle 3 Jahre
Ausnahme:
Bei Spritzgerät mit Brühvolumen > 400 Liter Inhalt, mit Gun (zwingend ohne Spritzbalken und ohne Gebläse), die ausschliesslich für den Feldobstbau eingesetzt werden, ist der Spülwassertank nicht obligatorisch, weil solche Spritzen nicht geprüft werden müssen (siehe SAIO-Richtlinien 2022, Punkt 3.5).
Aus diesem Grund ist ein automatisches Innenreinigungssystem bei diesen Geräten überflüssig.
Die Spülung des Schlauches muss jedoch auf dem Feld erfolgen (gemäss SAIO-Richtlinien).
Die SAIO-Regelung 2023 wird entsprechend angepasst: Ab 2023 ist ein System zur Innenreinigung der Spritze für Spritzgerät mit Fass > 400 Liter mit Gun nicht obligatorisch.
- PDF: Neue Bestimmungen für PflanzenschutzmitteI-Spritzgeräte ab dem 1. April 2023 (Info BAFU)
- PDF: SAIO-Richtlinie 2022
Ab dem 1. Januar 2023 muss gemäss ÖLN jede Pflanzenschutzspritze mit einem Behälter von mehr als 400 Litern mit einem automatischen Spülsystem mit separatem Spülkreislauf ausgestattet sein. Auf diese Weise wird bereits ein Grossteil der Wasser mit Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld ausgebracht. So wird verhindert, dass die Pflanzenschutzmittel zu einem späteren Zeitpunkt in Gewässer gelangen könnten.
Es kann zwischen dem System der kontinuierlichen oder der abgesetzten Innenreinigung entschieden werden. Beide Systeme nehmen das Spülwasser dank einer zusätzlichen Pumpe aus einem separaten Spülwasserkreislauf auf, leiten es in den Haupttank und werden dort über Innenreinigungsdüsen verteilt. Die Bedienung muss in beiden Fällen zwingend von der Führerkabine aus erfolgen.
Für die Aufrüstung alter Feld- und Gebläsespritzen sowie die Anschaffung neuer Geräte, wird ein einmaliger Beitrag von 50% der Anschaffungskosten, maximal aber 2000.- gewährt. Wer mehrere Spritzen hat, kann alle anmelden. Das ausgefüllte Formular Anmeldung Fördergelder Spülsysteme mit separatem Spülwasserkreislauf muss anschliessend gemeinsam mit einer Kopie der Rechnung (Material- und allfällige Installationskosten) an «Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, Walcheplatz 2, 8090 Zürich» geschickt werden.
Weitere Informationen dazu wie Pflanzenschutzspritzen korrekt gereinigt werden können, können auf dem Agridea Merkblatt Pflanzenschutzspritze korrekt reinigen gefunden werden.