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Pflanzenschutz aktuell im Feldbau vom 8. September 2021

Hauptthema: Raps-Erdflöhe

Raps
Regionale Sonderbewilligung gilt ab Mittwoch 8.9.2021

Die Rapserdflöhe sind mit dem schönen, spätsommerlichen Wetter aus ihren Sommerquartieren, den Hecken und Wäldern, in die nun auflaufenden Rapsfelder eingeflogen. Die Fachstelle hat am Montag und am Dienstag viele Anfragen für Einzelbewilligungen aus dem ganzen Kantonsgebiet erhalten. Die Beurteilung der Erdfloh-Situation erfolgte zusätzlich bei Beratungen vor Ort und auf Feldern mit Fangschalen. Die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Zürich hat sich entschieden, eine regionale Sonderbewilligung für eine Insektizidbehandlung auszusprechen. Das heisst, Landwirte/Landwirtinnen die ab 8. September den Rapserdfloh bekämpfen müssen, weil die Bekämpfungsschwelle von mehr als 50% der Keimpflanzen mit Befall (mehrere Schabstellen je Pflanze) überschritten ist, können dies ohne Beantragung einer Einzelbewilligung ausführen. Das Amt für Landschaft und Natur wird das Schreiben (regionale Sonderbewilligung) den Rapsproduzenten im Kanton Zürich per Mail zustellen. 
Diese Behandlung ist an dieselben Auflagen gebunden wie bei einer Einzelbewilligung. Eine Behandlung ist nur erlaubt bei überschrittener Bekämpfungsschwelle und es ist ein unbehandeltes Kontrollfeld anzulegen. Es dürfen nur Produkte aus der Gruppe der Pyrethroide (Mittelheft Seite 23, Zielsortiment Seite 68) eingesetzt werden, weil nur diese Insektizid-Gruppe zugelassen ist. Das Datum der Behandlung, das verwendetet Mittel und die Aufwandmenge müssen neben dem Überschreiten der Bekämpfungsschwelle im Feldkalender eingetragen werden. Je nach eingesetztem Mittel müssen die Drift und die Abschwemmung zu Oberflächengewässern beachtet werden. Auch der Wind muss vor der Behandlung beachtet werden. Noch gut ist der Einsatz bei Windstärke 1, das sind 1-5 km/h. Ab Windstärke 3 (12-19 km/h) ist es mehr als grenzwertig noch Insektizide auszubringen. 
Die sehr frühen Saaten, die jetzt bereits im 2-3 Blattstadium sind, weisen höchstens Schabstellen an den Keimblättern auf. Solche Felder müssen jetzt nicht behandelt werden! In vielen Feldern musste die Saatbettbereitung aber bei zu feuchten Bodenbedingungen durchgeführt werden, es entstanden grobe Saatbetten mit zu wenig Feinerdeanteil. Verzögertes Auflaufen oder die Keimung in 2 Generationen ist die Folge. 
Die erst Anfang September gesäten Felder befinden sich im Keimblattstadium oder sie laufen diese Woche erst auf. Sie sind gefährdet, weil der Erdfloh Keimpflanzen bevorzugt und an denen auch massive Schäden verursachen kann. Bitte beachten Sie, dass die regionale Sonderbewilligung ab 8. September bis 30.September für eine Behandlung gilt. Die weitere Aktivität der Erdflöhe muss mit einer ebenerdig angelegten Fangschale überprüft werden. Sind mehr als 100 Erdflöhe in dieser Zeit in der Falle, können Ende September die eierablegenden Käfer bekämpft werden. Pyrethroide haben keine Wirkung auf die abgelegten Eier. Wird die Bekämpfung der Larven angestrebt, so ist dies erst Ende Oktober vorzunehmen, wenn sich alle Larven in den Blattstielen befinden. Für diese Bekämpfung muss wieder eine Einzelbewilligung beantragt werden. 

Raps-Erdfloh
Rapserdflöhe suchen sich Rapskeimpflanzen zum Schaben. Raps im 2-Blattstadium wird weniger befallen.



Beizung?
Die Flächenbehandlungen mit Pyrethroiden gegen Erdflöhe wurden wegen dem Verlust der wirkungsvollen Saatgutbeizung notwendig. Jeder Landwirt würde sofort auf diese Behandlung verzichten, wenn es ein wirkungsvolles Beizmittel gäbe. Die seit letztem Jahr eingesetzte Alternative Beizung mit Integral Pro (mit einem Bacillus-Stamm) der die pflanzliche Abwehr stärkt hat leider nur eine Nebenwirkung, die bei starkem Erdflohbefall nicht ausreicht. Weitere neue Mittel wie das Lumiposa oder das Buteo start sind in der Schweiz «noch» nicht bewilligt. Sie würden aber den auflaufenden Raps wieder schützen. 


Ausfallgetreide
Für den Einsatz eines spezifischen Gräsermittels ist es noch zu früh. Zuerst müssen alle Getreidekörner gekeimt haben.