Pflanzenschutz aktuell im Feldbau vom 20. Oktober 2021
Erdflohlarven im Stängel auszählen
Im Raps sollte jetzt der Auszählung der Erdflohlarven Beachtung geschenkt werden. Blattwespenlarven sind an den meisten Orten kein Problem. Es muss überlegt werden, ob eine Herbstbehandlung in Getreide Sinn macht oder man diese ins Frühjahr verschieben möchte. Pflanzenschutzmittel dürfen nur noch bis Ende Oktober eingesetzt werden.
Raps
Erdflöhe
Eine Behandlung gegen die einfliegenden Erdflöhe macht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mehr. Die Pflanzen sind bereits genug gross, so dass sie den Frass der Erdflöhe ohne Probleme kompensieren können. Aus den Eiern, die jetzt noch abgelegt werden, schlüpfen zwar je nach Witterung vielleicht noch Larven, diese werden aber nicht mehr gross genug, um einen Schaden anzurichten. Aus diesem Grund kann jetzt das Hauptaugenmerk auf die Auszählung der Erdflöhe in den Stängeln gerichtet werden. Dies kann mit der sogenannten Berlese Methode gemacht werden. Wie diese funktioniert, können Sie in der letzten Ausgabe nachlesen oder im Youtubevideo anschauen. Eine Kontrolle macht vor allem dann Sinn, wenn der Zuflug im September relativ hoch war, aber trotzdem keine Behandlung gegen den Erdfloh gemacht wurde, z.B. weil die Bekämpfungsschwelle nicht erreicht war. In diesem Fall konnten die Erdflöhe viele Eier ablegen, die jetzt zu grösseren Larven herangewachsen sind. Wird eine Behandlung nötig, ist zwingend eine Sonderbewilligung anzufordern.
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Rapsblattwespenlarven
Teilweise können in bestimmten Regionen grössere Nester mit Frassschäden der Blattwespenlarven, die wie kleine Raupen aussehen, beobachtet werden. Diese sind vor allem für kleinere Pflanzen ein Problem, wenn zu viel Blattmasse weggefressen wird. Grössere Pflanzen können den Schaden kompensieren. Die Schadschwelle für eine Behandlung ist relativ hoch und liegt bei 1- 2 Larven pro Pflanze. Um die Larven zu finden, müssen die Blätter vorsichtig umgedreht werden. Die Larven fressen auf der Unterseite des Blattes und lassen sich schnell fallen, wenn sie sich belästigt fühlen. Wichtig ist, dass kurz vor einer Behandlung nochmals geschaut wird, ob die Larven überhaupt noch im Bestand vorhanden sind. Wenn die Larven ihren Reifungsfrass nämlich abgeschlossen haben, lassen sie sich fallen und verpuppen sich im Boden. Falls eine Behandlung nötig ist, wird eine Sonderbewilligung benötigt.
Getreide
Eine Behandlung im Herbst
macht dann Sinn, wenn das Getreide sehr früh gesät wurde und noch im Herbst bestockt. Bei Gerste ist dies z.B. immer der Fall. In Regionen, in denen im Herbst noch gute und trockene Bedingungen herrschen, kann eine Behandlung ebenfalls in Betracht gezogen werden. In den nächsten zwei Wochen scheint das Wetter einigermassen trocken zu bleiben, was eine Behandlung ermöglichen würde. Falls in den letzten Jahren auf Frühjahresbehandlungen gesetzt wurde, lohnt es sich, um den Resistenzen vorzubeugen, die Behandlung auch mal in den Herbst zu schieben. Werden immer nur Frühjahresherbizide eingesetzt, können sich nämlich gewisse Ungrasarten vermehren, die im Frühling durch die Herbizide nicht mehr erfasst werden. Werden diese ab und zu mal im Herbst bekämpft, sinkt das Resistenzrisiko. Dabei empfiehlt es sich, Mittel mit den Resistenzgruppen N (Bsp. Boxer), K1 (Bsp. Stomp Aqua), K3 (Bsp. Herold SC) und C2 (Bsp. Arlit) einzusetzen. Auf die Wirkstoffgruppen A oder B sollte aus Resistenzgründen unbedingt verzichtet werden, da diese Mittel im Frühling zum Einsatz kommen. Wenn viel Ackerfuchsschwanz in einer Parzelle auftritt, lohnt sich eine Herbstbehandlung mit einem Flufenacet-haltigen Mittel. Wenn der Befall nicht ganz so stark ist, können auch Prosulfocarb- sowie Chlorotoluron-haltige Mittel eingesetzt werden. Eine zunehmend starke Verunkrautung mit Ehrenpreis, Stiefmütterchen und Vogelmiere auf einer Parzelle deutet ebenfalls darauf hin, dass eine Herbstbehandlung angesagt ist. Eine Unkrautbehandlung sollte aber auf keinen Fall erzwungen werden. Wenn es wenig Unkraut hat oder es die Witterung nicht zulässt, ist auf eine Behandlung zu verzichten.
Eine Behandlung im Frühling
macht dann Sinn, wenn es auf einer Parzelle am Feldrand Gräben und Schächte mit Anschlüssen an ein Gewässer oder ein Klärwerk gibt. In diesem Fall können auf gesättigten Böden die Herbizide via Drainage abgeschwemmt werden. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden! Wenn im Herbst bereits Minustemperaturen herrschen oder es grosse Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht gibt, ist auf eine Behandlung zu verzichten. Hat es auf einer Parzelle viele spätkeimende Unkräuter wie die Klebern oder Problemunkräuter, die erst zum Zeitpunkt des Schossens erwartet werden, sollte die Behandlung in den Frühling verschoben werden, da sie nur mit bestimmten Frühjahresherbiziden erfasst werden. Wenn im Stadium DC 30 eine Behandlung mit einem Wachstumsverkürzer geplant ist, macht es aus wirtschaftlicher Sicht ausserdem Sinn, diese mit der Herbizidanwendung zu kombinieren, so dass nur einmal statt zweimal gefahren werden muss.
Spritzfenster
Ein Spritzfenster ist bei einer Herbizidbehandlung im Herbst nicht Pflicht. Es lohnt sich aber trotzdem ein Fenster anzulegen, um die Massnahme im Frühling überprüfen zu können. Wenn man das Spritzfenster entlang eines Feldweges anlegt, kann man ausserdem der Bevölkerung schön zeigen, was passiert, wenn kein Herbizid angewendet wird.
Letzte Behandlungen
Nur noch bis am 31. Oktober!
Bitte beachten Sie, dass eine Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln noch bis am 31. Oktober durchgeführt werden darf. Danach dürfen Sie nur noch in begründeten Fällen und mit einer Sonderbewilligung Pflanzenschutzmittel ausbringen. Da das Wetter in den nächsten zwei Wochen einigermassen schön bleibt, sollen Behandlungen unbedingt in diesem Zeitraum stattfinden.