Pflanzenschutz aktuell im Feldbau vom 12. November 2021
Reinigung der Spritze
auf dem Waschplatz
Bevor die Spritze eingewintert werden kann, muss sie gründlich gereinigt werden. Dies geschieht auf der Güllegrube oder einem gesetzeskonformen Waschplatz. Falls Sie noch keinen Waschplatz besitzen, ist es an der Zeit, sich über den Winter Gedanken zu machen, wie diese Problematik angegangen werden soll. Weitere Informationen zum Waschplatzbau finden Sie unter folgendem Link: Füll- und Waschplätze - eine Übersicht. Gerne hilft auch der Strickhof bei der Planung mit. Wenn noch kein Waschplatz vorhanden ist, soll die Spritze auf einer Wiese gewaschen werden. Auf keinen Fall darf dies auf einem Kiesplatz oder einem Weg passieren! Während dem Waschen sollte die persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Um hartnäckige Rückstände zu lösen, verwendet man am besten Spezialreiniger wie All Clear Extra, Agroclean usw. Saug- und Druckfilter sowie kleine Düsenfilter lassen sich am einfachsten mit einer Zahnbürste reinigen. Kontrollieren Sie bei der Reinigung ausserdem, ob der Ölstand sowie die Membranen der einzelnen Pumpen noch intakt sind.
Einwintern der Spritze
Frostschutz
Um eine Spritze frostsicher zu machen, sind drei Varianten möglich. Die Spritze kann an einen frostsicheren Ort abgestellt werden. Es können alle wasserführenden Teile wie Balken, Filter und Pumpen gut mit Luft ausgeblasen werden. Oder die Spritze kann mit Frostschutzmitteln vor Frostschäden geschützt werden.
Aufwandmengen
Für einen ausreichenden Schutz reichen 20 Liter Frostschutzgemisch bei Anbaugeräten, 40 Liter bei einer gezogenen Spritze und 60 Liter bei einer Selbstfahrenden Spritze. Achtung! Verwenden Sie nur dafür vorgesehenes Frostschutzmittel, um Korrosion zu vermeiden und die Gummiteile und Membranen zu schonen.
Lager aufräumen
Alte Mittel entsorgen
Es ist der Zeitpunkt gekommen, wo alte Mittel unbedingt fachgerecht entsorgt werden müssen. Alle Mittel mit dem roten, gelben oder schwarzen Giftband sind noch Etiketten mit Beschriftung der alten Schweizer Giftgesetzgebung. Diese Mittel sind seit 2007 verboten. Die mit Giftband sowie alle Mittel mit den orangen Gefahrensymbolen gehören nicht mehr in den Pflanzenschutzschrank/-raum! Sie müssen dem Händler zur Entsorgung zurückgegeben werden. Sonst führt dies nur dazu, dass man in einer heiklen Situation in Versuchung gerät, ein solches Mittel noch einzusetzen. Das gibt Probleme, die teuer werden können.
Aufbrauchfristen beachten
Auch in diesem Jahr sind wieder einige Bewilligungen beendet worden. Diese Mittel dürfen ab 2022 nicht mehr eingesetzt werden! Auch sie müssen «sofort» dem Handel zur Entsorgung übergeben werden.
Informationen zu zugelassenen sowie zurückgezogene Pflanzenschutzmittel mit Ausverkaufs- und Aufbrauchfristen
Die aktuellsten Informationen über in der Schweiz zugelassene Pflanzenschutzmittel erhalten Sie im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundes (www.blw.admin.ch) sowie hier im Pflanzenschutz aktuell.
Inventar führen
Am Ende des Jahres gilt es, das Inventar auf den neusten Stand zu bringen. Streichen Sie alle entsorgten Mittel aus der Inventarliste. Achtung! Neu müssen alle Mittel mit der Zulassungsnummer versehen sein. Bei Schweizer Bewilligungen sind das sogenannte W-Nummern. Ausländische Zulassungen, beispielsweise bei Parallelimportprodukten, haben vor der Nummer den Buchstaben des Bewilligungslandes. Bsp. Aus Italien I-6567 oder aus Frankreich F-3478. Die Zulassungsnummer finden Sie entweder direkt auf der Etikette oder aber ebenfalls im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundes (www.blw.admin.ch). Notieren Sie die W-Nummern sorgfältig auf der Inventarliste. Im ÖLN sollten die W-Nummern im Feldkalender eingetragen werden. Alternativ reicht es, bis digitale Lösungen umgesetzt werden, wenn die W-Nummer beim Produkt auf der Inventarliste steht.
Das war das letzte Pflanzenschutz Aktuell dieser Saison. Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit und Glück in Feld und Stall. Das nächste Aktuell erscheint im März 2022. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Bleiben Sie gesund!