Pflanzenschutz aktuell im Feldbau 25. August 2021
Maiswurzelbohrer
Funde an drei Standorten
Im Kanton Zürich wurden an drei Standorten Maiswurzelbohrer-Käfer gefangen: In Regensdorf, Wallisellen und Wülflingen. Ausserdem wird der untere Teil des Furttales durch eine Falle, die im Kanton Aargau steht (Oberrohrdorf) tangiert. Um die Fundorte herum müssen Kreise mit einem 10km Radius gezogen werden. Die Fläche im Kreis nennt man abgegrenzte Zone. In diesem Gebiet gilt: kein Mais auf Mais. Wer im Jahr 2021 Mais auf einer Parzelle in der abgegrenzten Zone hatte, darf auf dieser Parzelle im Jahr 2022 nicht nochmals Mais anbauen. Überall, wo kein Mais gestanden hat in der abgegrenzten Zone, kann Mais angebaut werden. Dies gilt für das gesamte Jahr 2022. Auch wenn Mais nicht als Hauptkultur angemeldet ist. Es darf also auch kein später Mais auf Gerste angesät werden! Leider können auf den betroffenen Parzellen keine Ausnahmen gemacht werden. Um herauszufinden, ob eine Parzelle vom Mais-Anbauverbot 2022 betroffen ist, kann ab Freitag 27. August 2021 unter www.maps.zh.ch die Maiswurzelbohrerkarte (auf der linken Seite: Karten > Filter) ausgewählt werden. Anschliessend kann parzellengenau geschaut werden, ob eine Parzelle in die abgegrenzte Zone fällt oder nicht.
Ende dieser Woche wird die Maiswurzelbohrer Verfügung per E-Mail an alle Bewirtschafter des Kantons Zürich geschickt und gleichzeitig im Amtsblatt veröffentlicht. Da die E-Mails und das Amtsblatt nicht von allen regelmässig gelesen werden, bitten wir Sie auch Ihre Berufskollegen auf die Verfügung aufmerksam zu machen, denn die Verfügung gilt und wird umgesetzt. Es hilft nicht, wenn man vorgibt, man hätte es nicht gelesen. Bei Vergehen gegen die in der Verfügung verordneten Massnahmen (kein Mais auf Mais in der abgegrenzten Zone) wird eine Anzeige sowie eine Kürzung der Direktzahlungen ausgesprochen.
Erdmandelgras
Melde- & Bekämpfungspflicht
Seit dem 1. Januar 2021 gilt im Kanton Zürich eine Meldepflicht für das Erdmandelgras. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Ausbreitung des Erdmandelgrases auf weitere Flächen zu verhindern.
Beim Erdmandelgras handelt es sich um ein Gras, das hauptsächlich über die Knöllchen im Boden weiterverbreitet wird. Deshalb geschieht eine Verschleppung auch in der Regel über Erde, die an Maschinen haftet oder aber durch das Einbringen von Humus und Wascherde. Die grösste Gefahr der Verschleppung besteht vor allem bei der Ernte von Kartoffeln, Zuckerrüben und Wurzelgemüsekulturen, da in diesen Fällen der Boden oft sehr feucht ist und intensiv bearbeitet wird und aus diesem Grund Erde an den Maschinen und Reifen haften bleiben kann. Schon nur ein Knöllchen genügt, um auf dem nächsten Feld für eine Ansiedlung zu sorgen.
Im Kanton Zürich hat der Befall in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies soll mit der Meldepflicht in Zukunft unbedingt verhindert werden. Die Meldepflicht beinhaltet aus diesem Grund einige wichtige Punkte.
Gegenseitige Informationspflicht: Diese gilt sowohl für Landwirte wie auch für Lohnunternehmer. Der Landwirt informiert den Lohnunternehmer, sollte er Erdmandelgras auf einer seiner Flächen haben. Der Lohunternehmer informiert den Landwirt, falls er von einem befallenen Feld kommt. So kann jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte und das Feld bearbeitet werden soll.
Sorgfaltspflicht: Beim Wechsel von einem befallenen in ein nicht-befallenes Feld müssen sämtliche Risiken für eine Verschleppung minimiert werden.
Eintragen der Parzellen im GIS: Die Eintragung hilft dem Lohnunternehmer die Reihenfolge seiner Arbeiten so zu wählen, dass das Verschleppungsrisiko minimiert wird.
Bekämpfung gemäss Weisungen: In den Weisungen steht, dass bei grossflächigem Befall das Erdmandelgras nicht zum verblühen kommen darf. Dies wird oft nur erreicht, wenn ein minimaler Bekämpfungsaufwand betrieben wird. Ab Blühbeginn werden die Erdmandeln im Boden gebildet. Dies muss unbedingt verhindert werden, damit man im Boden nicht ein unnötig grosses Knöllchenreservoir schafft, welches anschliessend wieder weiter verschleppt werden kann. Die Weisungen enthalten ausserdem viele weitere Bekämpfungsstrategien. Je nach Befallshäufigkeit und –verteilung im Feld muss eine Variante ausgewählt werden. Werden Bekämpfungsmassnahmen nicht entsprechend umgesetzt, sind Kürzungen der Direktzahlungen bis hin zum Ausschluss von der Landwirtschaftlichen Nutzfläche möglich. Mehr Informationen dazu unter www.strickhof.ch «Erdmandelgras-Meldepflicht im Kanton Zürich».
Falls Unsicherheiten bezüglich der Erkennung des Erdmandelgrases bestehen, kann jederzeit die Fachstelle Pflanzenschutz am Strickhof kontaktiert werden. Diese bietet einerseits Hilfe bei der Erkennung und andererseits auch Unterstützung bei der Ausarbeitung der Bekämpfungsstrategie falls auf einer Fläche Erdmandelgras festgestellt wird.