Pflanzenschutz aktuell im Feldbau 23. Juni 2021
Auf Kartoffelkäfer und Blattläuse achten
Blattlausbehandlungen in Zuckerrüben sind nicht mehr nötig. In Kartoffeln müssen die Krautfäuleintervalle kurz sein sowie die Kartoffelkäfer und Blattläuse kontrolliert werden. Im späten Weizen könnte es noch Fusarieninfektionen geben.
Zuckerrüben
Blattläuse
Die Schwarzen Blattläuse sind nur noch in den späten Rüben ein Problem. Sobald die Zuckerrüben 12 Blätter haben, geht keine Gefahr von den Läusen mehr aus. Die Nützlinge sind nach wie vor aktiv und regulieren die Blattlauspopulation gut.
Kartoffeln
Krautfäule
Auch in dieser Woche wurden neue Krautfäulefälle im Kanton Zürich verzeichnet. Aufgrund des wechselhaften Wetters bleibt die Infektionsgefahr hoch. Fungizideinsatz Intervalle kurz halten.
Kartoffelkäfer
Die Kartoffelkäferpopulation nimmt stark zu. Sollte die Bekämpfungsschwelle von 30% der Pflanzen mit Larven oder ein Herd pro Are überschritten sein, wird zuerst einmal mit Audienz gearbeitet. Das wurde unter den Kantonen so abgemacht. Audienz hat eine sehr gute Wirkung auf Käfer und auf alle Larvenstadien, nicht aber gegen Eier. Deshalb sollten möglichst alle Eier geschlüpft sein. Treten nach eine Audienz-Behandlung vermehrt wieder Larven über der BKS auf, kann bei der Fachstelle Pflanzenschutz eine Sonderbewilligung für ein länger wirksames Mittel (Biscaya, Gazelle, Coragen) beantragt werden.
Im Biolandbau sind Bazillus thuringiensis Präparate nicht lieferbar. Das Produkt Neem Aazal-T/S ist aber zugelassen, es muss gegen junge Larven eingesetzt werden.
Blattläuse
Vereinzelt wurden in ersten Feldern die tiefe BKS von 10 Blattläusen je Fiederblatt (1 je Einzelblättchen) erreicht. Nützlingsschonende Produkte wie Teppeki, Movento SC und Plenum WG können ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden. Müssen Käfer und Läuse bekämpft werden, steht mit Sonderbewilligung Biscaya (Aufbrauchfrist) oder Gazelle SG zur Auswahl.
Weizen
Fusarien
Die Fusarienprognosen, welche unter www.fusaprog.ch abgerufen werden können, zeigen ein hohes Infektionsrisiko. Die starken Niederschläge der letzten Tage haben Sporen an die Spelzen geschleudert, wo während der Blüte Infektionen stattfinden können. Bei Beständen die bereits verblüht sind, besteht keine Infektionsgefahr mehr. In späten Beständen, die jetzt erst blühen, können Infektionen noch stattfinden, hier ist eine Behandlung möglich. Falls noch Epoxiconazol-haltige Pflanzenschutzmittel wie Osiris an Lager sind, empfiehlt es sich, diese aufzubrauchen, da die Aufbrauchfrist Ende Jahr abläuft.
Mais
Spätverunkrautung
Im Mais gilt es ein Augenmerk auf die Spätverunkrautung mit Problemunkräutern zu legen. Dabei muss keine Flächenbehandlung durchgeführt werden. Es reicht, wenn Randbehandlungen oder Behandlungen mit der Rückenspritze an den Orten gemacht werden, an denen die Verunkrautung am stärksten ist.
Aufbrauchfristen
Wir möchte Sie daran erinnern, dass bei wichtigen Wirkstoffen Ende Jahr die Aufbrauchfrist endet. Trotz unserer klaren Stellungnahme für normale Aufbrauchfristen (2 Jahre) hat der Bund in diesem Fall kürzere Fristen gesetzt. Reste können (gratis) nach Ablauf der Aufbrauchfrist an den Handel zurückgegeben werden.
Bromoxynil (Bsp. Buctril) Herbizid in Zwiebeln, Lauch, Spargeln, Mais, Sorghum : 31.12.2021
Epoxiconazol (Bsp. Osiris, Opera, Allegro, Adexar, Bronco) Fungizid Getreide, Rüben: 31.10.2021
Mancozeb (Bsp. Trimanoc, Dithane, Curzate, Revus MZ, Acrobat…) Kontakt Fungizid: 04.01.2022
Thiacloprid (Bsp. Alanto, Biscaya) Insektizid Gemüse, Obst, Beeren Getreide, Kartoffeln: 31.12.2021
Thiophanate-methyl (Cercobin) Fungizid in Obst, Reben, Gemüse, Getreide (Fusarien): 31.12. 2021
Das Dokument mit weiteren Wirkstoffen deren Aufbrauchfrist im 2022 endet, ist hier zu finden: www.strickhof.ch Pflanzenschutzmittel-Aufbrauchfristen ab Herbst 2021