Pflanzenbau News vom 9. November 2022
Spätsaaten
nach Rüben oder Mais
Noch kann problemlos Weizen und Dinkel gesät werden. Dies sind Spätsaaten. Ab Mitte November bis in den Dezember sind solche Herbstsaaten gut möglich und unter günstigen Bedingungen den Frühlingssaaten noch überlegen. Aufgrund der geringeren Bestockung empfehlen wir bei der Saatdichte auf Sommerweizen-Niveau zu erhöhen. Je nasser der Boden ist, desto flacher sollte die Saat erfolgen. Das Saatbett muss nicht fein, aber die Ablagetiefe möglichst konstant sein. Zur Reduktion des Auswinterungsrisikos ist eine genügende Rückverfestigung des gelockerten Bodens wichtig.
Grundsätzlich kann jede Sorte der empfohlenen Sortenliste auch unter Spätsaatbedingungen angebaut werden. Der Strickhof führt in Zusammenarbeit mit DSP einen Spätsaatversuche durch, um die besten Sorten zu finden. Die Sorten Diavel (Klasse Top), Hanswin (Klasse 1) und Posmeda (Klasse 2) waren dabei jeweils die konstantesten über die Jahre. Vorteil von Spätsaaten ist der geringere Unkraut- und Ungräserdruck, was insbesondere bei Herbizidverzicht ein Vorteil sein kann.
Gründüngung
Stechäpfel unbedingt bekämpfen
Vermehrt können in Gründüngungen Stechapfelpflanzen beobachtet werden. Da viele der Pflanzen bereits Samenanlagen aufweisen, ist die Gefahr hoch, dass die Stechäpfel, die über den Winter absterben, dennoch keimfähige Samen verbreiten. In Folgekulturen wie Mais kann der giftige Stechapfel dann sehr gross werden und bei der Ernte das Futter mit Giftstoffen verunreinigen. Deshalb müssen die Stechäpfel unbedingt noch vor dem Winter ausgerissen werden. Dazu sollten Handschuhe getragen werden, da sich die Giftstoffe nicht nur in den Samen, sondern in der ganzen Pflanze befinden. Die Stechäpfel müssen zwingend im Kehricht entsorgt werden. Würden die Pflanzen auf dem Feld liegen bleiben, kommt es zu einer Notreife, wobei noch viele keimfähige Samen vorhanden sein können. Die Pflanzen erkennt man in den Gründüngungen vor allem an den charakteristischen trompetenförmigen, weissen Blüten, die oft über den Bestand hinausschauen. Bei genauerem Hinschauen sieht man dann die spitzzulaufenden, gelappten Blätter, die sich ebenfalls von den in der Gründüngung vorhandenen Pflanzen unterscheiden.
Inventarisieren der Pflanzenschutzmittel
Das Inventarisieren und Aufräumen des Spritzmittellagers ist dieses Jahr besonders wichtig.
Im 2021 und 2022 wurden viele Bewilligungen aufgehoben bzw. sind viele Aufbrauchfristen abgelaufen. Alle Mittel mit rotem Giftbalken (Schweizer Giftgesetzgebung) oder mit noch orangen Gefahrensymbolen (Europäische Beschriftung) auf den Etiketten sind alt oder heute nicht mehr konform. Sie gehören schon lange nicht mehr in den Spritzmittel-Vorrat, sie müssen durch Rückgabe an den Handel (Gratis bei Landi, privater Händler) entsorgt werden. Dazu gehören auch alle Mittel, deren Aufbrauchfrist bis im März 2023 abläuft. Welche Mittel betroffen sind, entnehmen Sie dem Mittelheft oder auf der Webseite des Strickhofs unter dem Stichwort Pflanzenschutzmittel.
Spritze einwintern
Nach den letzten Pflanzenschutzarbeiten, vor dem ersten Frost soll die Pflanzenschutzspritze inklusive Balken, Düsen und allen Filtern gereinigt und entweder mit Luft ausgeblasen oder mit Frostschutz vor einem möglichen Frostschaden bewahrt werden. Defekte Teil bestellen bzw. ersetzen. Ab 2023 müssen bei jeder Pflanzenschutzbehandlung im ÖLN, egal wo, die Drift um 1 Stufe (1 Punkt) reduziert werden (siehe Mittelheft Seite 114). Das wird mit dem Einsatz von Injektordüsen erreicht. Das bedeutet, die Spritzen müssen ab nächstem Jahr mit Injektordüsen ausgerüstet sein.
Änderungen Agrarpolitik (parl. Initiative)
Und wieder gab es Änderungen… Auf Druck der Branche hat das Parlament im November den Entscheid des Bundesrates vom April 2022 noch entschärft. Die grösste Änderung für den Ackerbau ist wohl die Aufhebung der 4-Jahresverpflichtung bei den beiden Produktionssystemen zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Wir sind bemüht, die Änderungen auf unserer Website unter Verordnungsanpassungen aktuell zu halten und stehen für Fragen weiterhin zur Verfügung.
Biodiversität
Aufwertung von extensiv genutzten Wiesen
Ab jetzt bis etwa Ende Februar ist der ideale Zeitpunkt, um die ersten Schritte zur qualitativen Aufwertung von extensiv genutzten Wiesen zu machen.
Dazu braucht es eine Sonderbewilligung, falls die Wiese bereits als Biodiversitätsförderfläche angemeldet ist. Diese kann per E-Mail bei barbara.staeheli@strickhof.ch oder per Telefon 058 105 98 50 eingeholt werden. Das Vorgehen wird dann festgelegt, aber am erfolgreichsten ist der Pflugeinsatz bei guten Bodenbedingungen im Herbst / Winter. Darum die ersten Schritte jetzt einleiten!
Allgemeines
Feedback zu den Strickhof Pflanzenbau-News 2022
Ihre Meinung ist uns wichtig! Wir bitten um Beantwortung dieser 5 kurzen Fragen unter folgendem Link: Feedback zu den Strickhof Pflanzenbau-News 2022
Das war die letzte Ausgabe dieser Saison. Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit und freuen uns, Sie ab März 2023 wieder über Aktualitäten des Pflanzenbaus und Pflanzenschutzes zu informieren.
Markus Hochstrasser, Georg Feichtinger, Fiona Eyer, Fachstelle Pflanzenschutz
Barbara Stäheli, Bereich Biolandbau, Boden & Biodiversität
Martin Bertschi, Fachbereich Ackerbau