Pflanzenbau News vom 26. Oktober 2022
Raps
Regionale Freigabe zur Erdflohbekämpfung
Vom Dienstag, dem 25.10.2022 bis zum Samstag, 5.11.2022 erteilt die Fachstelle Pflanzenschutz eine Regionale Freigabe für eine einmalige Behandlung der Rapserdflohlarven bei Erreichen der Bekämpfungsschwelle für den ganzen Kanton. Für diese Behandlung gilt die Freigabe gleichzeitig als Sonderbewilligung für eine Behandlung nach dem 31. Oktober. Die regionale Sonderbewilligung ist unter dem folgenden Link zu finden: Regionale Freigabe Rapserdfloh 2022 (25.10. - 5.11.2022). Diese Freigabe kann in den Unterlagen als Sonderbewilligung abgelegt werden.
Letzte Woche haben wir auf zehn Feldern Rapspflanzen gesammelt und die Larven durch trocknen über einem Wasserbecken ausgetrieben. Beim Auszählen in den Schalen haben wir teilweise über 4 Larven pro Pflanze gezählt, obwohl die Felder, in welchen die Pflanzen gesammelt wurden, bereits schon Mitte September behandelt werden mussten. Es ist davon auszugehen, dass im eher kühlen und feuchten September die abgelegten Eier nicht vertrocknet sind. Aus jedem Ei ist eine Larve geworden. Weiter konnten in diesem Jahr der Zeitpunkt sowie die Menge der Zuflüge mit den Gelbfallen kaum bestimmt werden. Allenfalls sind die Erdflöhe bei den kühleren Septembertemperaturen weniger herumgehüpft oder die gleichmässigeren Bestände in diesem Jahr haben zu etwas Faulheit geführt, weil es für die Flöhe keinen Sinn ergab, jüngere Pflanzen zu suchen. Einziger Anhaltspunkt, ob es jetzt eine Behandlung braucht, ist deshalb die Befallserhebung im Feld oder die Berlese Methode. Im Feld werden an mehreren Stellen fünf Pflanzen an den Blattstielen genau auf Eintrittslöcher untersucht. Wenn 7 von 10 Pflanzen Eintrittslöcher aufweisen, dann ist die Bekämpfungsschwelle überschritten.
Getreide
Herbstbehandlung
Herbstbehandlungen sind noch bis und mit 31. Oktober möglich. Das schöne Wetter kann jetzt, sobald der Boden abgetrocknet ist, ausgenutzt werden. Auch Striegeln ist bei dem Wetter gut möglich, wenn die Kultur dafür weit genug entwickelt ist.
Drift
Neue Auflagen
Bei den Driftauflagen ändert sich im 2023 einiges. Neu gilt: Auf sämtlichen Parzellen muss bei einem Pflanzenschutz-mitteleinsatz die Drift um eine Stufe reduziert werden, damit die Drift, wie sie auf den folgenden Bildern zu sehen ist, reduziert werden kann.
Dies wird erreicht, indem die Pflanzenschutzspritzen mit Injektordüsen ausgestattet werden und nicht mehr über 3 bar gefahren wird. Alternativ ist es auch möglich, Injektordüsen mit einer Driftreduktion von mindestens 75% einzusetzen. Eine dieser beiden Reduktionsmassnahmen muss auf jedem Feld ergriffen werden, unabhängig davon, ob sich ein Feld in der Nähe eines Gewässers, eines Biotops, einer öffentlichen Anlage oder einem Wohngebiet befindet. Es ist nicht möglich, wie man das entlang von Gewässern bereits kennt, nur im Randbereich mit dem reduzierten Druck zu fahren.
Ab 2023 müssen sämtliche Parzellen mit unter 3 bar oder einer Driftreduktion von 75% behandelt werden. Diese Auflage erfordert allenfalls einen Wechsel der Düsen. Welche Düsen auch bei einem Druck unter 3 bar noch ein gutes Spritzbild liefern bzw. welche Düsen eine Driftreduktion von 75% erreichen, kann in der JKI Tabelle unter dem Link Drift nachgelesen werden. Achtung! Eine Antidriftdüse ist nicht unbedingt eine Injektordüse. Es sollte deshalb sehr genau geprüft werden, welche Düsen zur Zeit an der Spritze montiert sind und ob diese für die neuen Vorgaben des Bundes noch ausreichend sind.