Pflanzenbau News vom 12. Oktober 2022
Abschwemmung
Entlang von entwässerten Strassen
Ab dem neuen Jahr gilt die angepasste Direktzahlungsverordnung. Unter anderem gelten neue Abschwemmauflagen entlang von entwässerten Strassen. Diese werden bereits kontrolliert, aber noch nicht sanktioniert. Als entwässerte Strasse gelten Strassen oder Wege, welche am Strassenrand mindestens einen Schacht mit Anschluss an ein Gewässer oder an die Kanalisation haben. Achtung! Diese Auflage gilt nur bei Parzellen, die direkt an die Strasse/Wege angrenzen und mehr als eine 2% Neigung Richtung Strasse aufweisen. Felder, die unter 2% Neigung aufweisen, müssen die Abschwemmpunkte nicht erfüllen.
Unter folgendem Link kann herausgefunden werden, welche Flächen überhaupt eine 2% Neigung aufweisen: Abschwemmungsseite des Strickhofs Einfach auf die Karte des Bundes klicken und die fragliche Parzelle auf der Karte suchen. Hat eine Parzelle eine grüne Einfärbung, hat sie eine Neigung von unter 2%. Unter grüner Fläche liegende Parzellen sind flach. Bei Parzellen ohne grüne Einfärbung muss die Abschwemmauflage berücksichtigt werden. Ganz wichtig! An entwässerten Strassen muss immer nur 1 Punkt erfüllt werden. Egal wie viele Punkte ein Mittel als Auflage hat. Dieser eine Punkt wird mit einem 6m breiten, bewachsenen Pufferstreifen oder mit mindestens 3m breiten Vorgewenden auf jeder (!) Seite erreicht, wobei es keine Rolle spielt, für welche Seiten man sich entscheidet, sie müssen sich einfach gegenüber liegen. Auch eine Möglichkeit, den Punkt zu erreichen ist der Pflugverzicht, also konservierende Bodenbearbeitungsmassnahmen wie z.B. die Mulchsaat oder die Streifenfrässaat. Sämtliche Massnahmen sind in der Tabelle auf Seite 114 im Mittelheft aufgeführt.
Mais
Den einheimischen Maiszünsler bekämpfen
Nachdem die Maiszünslerlarven geschlüpft sind, bohren sie sich zuerst in den Stängel ein und fressen sich anschliessend in der Pflanze nach oben. Später wandern sie dann Richtung Storzen. In den untersten 20cm überwintern die Larven im Storzen des Maises. Es gilt: Die Maiszünslerbekämpfung beginnt jetzt. Die Stoppeln sollten jetzt, vor einer pfluglosen Saat von Getreide, gemulcht werden. Wenn eine Frühjahrskultur folgt, reicht der Pflugeinsatz bis Ende April, um die Larven, die sich erst im Mai verpuppen, zu bekämpfen. Diese Massnahmen sind wichtig und es sollten sich alle Landwirte daran halten, denn nur so kann der Druck in einer Region tief gehalten werden.
Getreide
Schnecken
Die Schneckenpopulation konnte sich im letzten, verregneten Jahr sehr stark aufbauen. Der milde Winter hat ausserdem dazu geführt, dass viele Schnecken überlebt haben. Deshalb ist die Gefahr von Schneckenschäden hoch. Gerade im Getreide höhlen die Schnecken gequollene Getreidekörnchen aus, bevor wir den oberirdischen Schaden durch Blattfrass entdecken. In den Getreidesaaten sollten deshalb frühzeitig Schneckenfallen angelegt und täglich kontrolliert werden. Die Säcke sollten, wenn möglich befestigt werden, damit sie über Nacht bei Wind nicht wegfliegen. Werden am nächsten Morgen Schleimspuren oder tote Schnecken gefunden, müssen Schneckenkörner gestreut werden. Auch kleine Schnecken machen einen Schaden. Gerade auf Parzellen, die eher grobschollig bearbeitet oder auf denen mit Mulchsaaten gearbeitet wurde, sind besonders gefährdet. Auch eine durchgehende Begrünung der Parzelle sorgt dafür, dass sich die Schnecken gut verstecken können. Nicht zuletzt kommen sie auf schweren, humusreichen Böden vermehrt vor, weshalb diesen Parzellen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Die verschiedenen Schneckenkörner sind auf Seite 6 des Mittelhefts aufgelistet.
Raps
Bordüngung
Auffälligen Lesern ist es sicher aufgefallen, dass wir in der letzten Ausgabe des Pflanzenschutz aktuells von Bortrac geschrieben haben. Dieses Produkt hat bei Landor einen neuen Namen, es heisst jetzt Borstar.