Pflanzenbau News 7. März 2024
Pflanzenschutz im Feldbau
Pflanzenschutzmittel-Neuerungen 2024
Anlässlich des neuen Mittelhefts, welches in der vergangenen Woche versendet wurde, haben wir die Änderungen aufgeschlüsselt nach Kultur in einem separaten Dokument zusammengefasst. Das Dokument steht auf unserer Strickhofseite zum Download bereit: Neue Pflanzenschutzmittel für den Feldbau 2024 (www.strickhof.ch)
Raps
Grosser Rapsstängelrüssler
Trotz Temperaturen von zeitweise 15 °C blieben die Fänge des grossen Rapsstängelrüsslers in unseren digitalen Gelbschalen auch in den vergangenen Tagen verhalten. Durch die augenscheinlich geringe Anzahl an Käfern in den Parzellen ist die Einstichrate entsprechend gering. In vielen Beständen kann man erste Einstiche in 20-50 % der Pflanzen feststellen. Die Bekämpfungsschwelle (BKS) liegt bei einer Stängelhöhe von 5 bis 20 cm bei 40 bis 60% der Pflanzen mit Einstichen. Eine Stängelhöhe >20 cm wurde in früh gesäten Beständen in den meisten Lagen bereits erreicht und die Bedeutung des Stängelrüsslers nimmt ab. Der Raps wächst heuer in den allermeisten Fällen dem Stängelrüssler davon.
Sollte in wenig entwickelten Beständen oder an Standorten, die direkt neben letztjährigen Rapsparzellen liegen, dennoch die BKS erreicht sein, kann dieser Rüsselkäfer mit einem Pyrethroid bekämpft werden. Der Einsatz von Pyrethroiden ist sonderbewilligungspflichtig. Das Online-Formular dazu finden Sie unter: Formular ÖLN Sonderbewilligung Rapsstängelrüssler-Behandlung 2024
Rapsglanzkäfer
Seit vergangenem Sonntag verzeichnen wir einen deutlichen Einflug von Rapsglanzkäfern in die Rapsparzellen in unserem digitalen Gelbschalen-Netz. Für eine Bekämpfung ist es jetzt jedoch noch zu früh. Die Kontrollphase und die Bekämpfung beginnt, sobald die Knospen die obersten Blätter überragen, das ist ab DC 53. Die Bekämpfungsschwelle (BKS) wird nicht anhand der Fänge in Gelbfallen ermittelt, sondern durch Abklopfen der Käfer aus den Haupttrieben.
Unkräuter
Die Bodenfeuchtigkeit fehlte beim Einsatz der Rapsherbizide im vergangenen August. Daraus resultierte eine sehr schwache Gräser- und Ausfallgetreide-Wirkung. Entsprechend beobachtet man heuer auf zahlreichen Rapsparzellen eine starke Verunkrautung mit Ausfallgetreide und weiteren Ungräsern. Falls noch nicht geschehen, sollte eine allfällige Nachbehandlung mit spezifischen Gräsermitteln möglichst zeitnah, jedoch bei milden Temperaturen erfolgen (Vorsicht bei Nachtfrösten!).
Getreide
Unkrautbekämpfung
Aufgrund des milden Winters hat nebst dem Getreide auch das Unkraut fröhlich gekeimt und nie wirklich sein Wachstum eingestellt. Eigentlich sollte die Unkrautbekämpfung vor Ende der Bestockung abgeschlossen sein, weshalb bei frühen Herbstsaaten der Einsatz eines Herbizides im Herbst empfohlen wird. In sehr frühen Lagen sowie bei Frühsaaten stehen die Weizen- und Gerstenbestände aber bereits vor dem Schossen und sollten eigentlich unkrautfrei sein. Beim Einsatz eines Herbizides ist daher bei Frostgefahr Vorsicht geboten.
Halmverkürzung
Wird das Unkraut im Winterweizen im Frühjahr bekämpft, ist eine Kombination mit dem Halmverkürzer Chlormequat (CCC, Stabilan, Cycocel extra) möglich. Optimalerweise auf das Stadium BBCH 29-30 (Ende Bestockung / Beginn Schossen) terminiert. Die Behandlung bei wüchsigen Bedingungen ist allerdings wichtiger als die strikte Terminierung nach dem Kulturstadium. Eine zu frühe Verkürzung (DC 25-29) kann zudem die Bestockung anregen, was in dichten Beständen nicht erwünscht ist. Die Tankmischung mit Herbiziden ist mit CCC gut möglich. Bei der späteren Verkürzung im DC 31-32 mit Moddus, Metro Class, Milo, Trinexx Top sind Kombinationen mit Herbiziden nicht empfohlen.
Aussaat Sommergetreide
Aufgrund des regnerischen Herbstes konnte insbesondere nach Mais oder Zuckerrüben nicht mehr überall rechtzeitig die Aussaat von Wintergetreide erfolgen. Andernorts wurden Flächen für die Aussaat von Acker-BFF vorbereitet, die nach den jüngsten politischen Kapriolen eventuell nun doch wieder in die Fruchtfolge eingegliedert werden. Beim Anbau von Sommerweizen ist die Unkrautbekämpfung im Nachauflauf (vgl. Mittelheft, S. 52-57) eigentlich der Standard, obwohl einzelne Produkte auch im Vorauflauf möglich wären. Im Nachauflauf wird insbesondere die Wirkung gegen Wurzelunkräuter und Klebern gesichert. Wer ohne GPS Feldarbeiten ausführt, kann auch präziser fahren, weil die Fahrgassen sichtbar sind.
Düngung
Schleppschlaucheinsatz und Nährstoffbilanz
Das Ausbringen der Gülle hat schon länger begonnen und damit die Situation in den Güllengruben entlastet. Seit diesem Jahr müssen flüssige Hof- und Recyclingdünger grundsätzlich mittels emissionsmindernder Ausbringungstechnik ausgebracht werden. Meist wird dies vereinfacht als Schleppschlauchpflicht bezeichnet. Dies beeinflusst auch die Nährstoffbilanz.
Über die Bedingungen, wann ein Schleppschlauch eingesetzt werden muss, gehen wir an dieser Stelle nicht mehr ein. Diesbezüglich wurde in den vergangenen Wochen schon mehrfach berichtet. Vielmehr wollen wir den Einfluss des Schleppschlauches auf die Suisse-Bilanz aufzeigen. Der Schleppschlaucheinsatz wird in der Nährstoffbilanz mit einem Stickstoffabzug berücksichtigt. Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden.
Variante 1: «Pauschaldeklaration»
Es wird davon ausgegangen, dass die gesamte schlepp-schlauchpflichtige Fläche mindestens zwei Güllengaben pro Jahr erhalten. Pro ha und Jahr werden dabei 6 kg verfügbarer Stickstoff (Nverf) in der Bilanz abgezogen. Dazu ein praktisches Beispiel: Ein Betrieb hat 30 ha schleppschlauchpflichtige Flächen und güllt die gesamte Fläche zwei Mal oder mehr. Dies ergibt 30ha x 6 kg Nverf = 180kg Nverf, welche in der Bilanz berücksichtigt werden müssen. Entsprechend stehen 180 kg N weniger zu Verfügung. Diese Menge wird vom Nährstoffbedarf abgezogen. Die Fläche, welche für den jeweiligen Betrieb als schleppschlauchpflichtig gilt, kann voraussichtlich auf dem Betriebsdatenblatt «Nährstoffbilanz» nachgeschaut werden.
Variante 2: Flächenbezogener Abzug
Wenn nicht alle Flächen durchschnittlich zwei Mal begüllt werden, kann eine differenziertere Rechnung erstellt werden. Entsprechend ist der N-Abzug auch kleiner als bei der Pauschaldeklaration. Diese Variante ist bezüglich Aufzeichnung aufwendiger, denn bei einer Kontrolle muss die Fläche belegt werden können. Zum besseren Verständnis auch hierzu ein Beispiel. Wiederum ein Betrieb mit 30 ha schleppschlauchpflichtiger Fläche. Jedoch wird nur auf 20 ha eine einmalige Güllengabe ausgebracht. Die restliche Fläche erhält keine Gülle. Folglich zählen diese 20 ha auch nur zur Hälfte: (20ha :2) x 6kg N = 60 kg N verf, welche in der Bilanz abgezogen wird.
Wir haben ein Excel online gestellt, welches ihnen helfen kann. Sie können darin ihre Güllengaben erfassen und sehen gleich, wieviel N in der Bilanz abgezogen werden muss: www.strickhof.ch "Artikel Einfluss des Schleppschlauches auf die Nährstoffbilanz"
Aufgrund der Änderungen in der Suisse-Bilanz für das Jahr 2024 empfehlen wir allen Betrieben, eine Planbilanz zu rechnen. Denn es gilt nicht nur den Schleppschlauch zu berücksichtigen. Auch der Fehlerbereich von 10% steht in der Bilanz nicht mehr zur Verfügung.
Für allfällige Fragen rund um die Düngung und im spezifischen zur Nährstoffbilanz stehen wir gerne zur Verfügung.