Pflanzenbau News 30. Mai 2024
Kartoffeln
Kartoffelkäfer
Die Bekämpfungsschwelle beim Kartoffelkäfer liegt bei 30 % der Pflanzen mit Larvenbefall und/oder bei einem Befallsherd pro Are. In den frühesten Parzellen im Kanton Zürich wird diese Schwelle voraussichtlich im Verlauf der kommenden Woche erreicht. Die Kontrolle sollte von nun an regelmässig erfolgen, indem an 10 Stellen jeweils 5 benachbarte Pflanzen auf Larven kontrolliert werden.
Im ÖLN muss ein Befall auch in diesem Jahr zuerst mit Spinosad (Audienz/Elvis) oder Novodor bekämpft werden. Erst dann kann eine Sonderbewilligung für ein bewilligungspflichtiges Mittel beantragt werden. Für die Behandlung mit dem Wirkstoff Spinosad gilt «so spät wie möglich, aber so früh wie nötig», denn dieser hat nur eine kurzfristige Wirkung gegen Larven und Käfer sowie keine Wirkung auf Eier. Je mehr Larven zum Behandlungszeitpunkt aus den Eiern geschlüpft sind, desto nachhaltiger wirkt die Behandlung. Im Labelanbau (IP-Suisse) liegt für Novodor (Bakterium Bacillus thuringiensis tenebrionis) der optimale erste Anwendungszeitpunkt sobald die meisten Larven unmittelbar schlüpfen und damit etwas früher als beim Spinosad.
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Veranstaltungshinweis
Am Donnerstag, 6. Juni um 9.30 Uhr findet eine Infoveranstaltung mit Maschinendemo zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern statt.
Standort: beim Schützenhaus Riet, Andelfingen/Kleinandelfingen
Situationsplan siehe Flyer Veranstaltung 6.6.2024
Krautfäule
In den vergangenen Tagen hat das milde und regnerische Wetter die Ausbreitung des Krautfäule-Erregers weiter begünstigt. Gleichzeitig war aufgrund ungünstiger Bodenbedingungen eine rechtzeitige Erneuerung des Fungizidschutzes nicht immer möglich. Der Infektionsdruck ist aktuell sehr hoch. So stieg die Zahl der schweizweit an PhytoPRE gemeldeten Krautfäule-Befälle innert einer Woche sprungartig von 14 auf 43 Meldungen an. Hinzu kommen wohl viele weitere ungemeldete Befälle.
Sobald möglich, sollte der Fungizidschutz mit einem teil-/systemischen Produkt erneuert werden. Bei einem Befall sollten möglichst umgehend zwei eng aufeinander folgende Fungizid-Behandlungen mit kurativen Wirkstoffen in Mischung mit sporenabtötenden Kontaktfungiziden erfolgen. Bei der Wahl der Fungizide sind die Wirkstoffgruppen (vgl. Mittelheft, S. 20/21) bestmöglich abzuwechseln, um eine Resistenzentwicklung zu verhindern.
Mais
Maiswurzelbohrer
Auch im Jahr 2024 gilt wieder für den gesamten Kanton Zürich das Mais-auf-Mais-Anbauverbot. Dieses wurde im letzten Jahr ausgesprochen, weil auch im Jahr 2023 wieder flächendeckend Maiswurzelbohrer in unseren Lockstoff-Fallen gefunden wurden. Um diesen Quarantäneschädling effizient zu bekämpfen, bleibt uns nur eine Fruchtfolge, in der nicht Mais auf Mais folgt.
Denn die Käfer sind sehr schlau: Um das Weiterleben ihrer Nachkommen zu sichern, legen sie gezielt Eier in Maisfelder ab, in der Erwartung, dass auf diesen auch im nächsten Jahr wieder Mais steht. Ist dies nicht der Fall, verhungern die Larven im Boden, da sie sich ausschliesslich von Maiswurzeln ernähren und sich kaum im Boden fortbewegen können. Steht also auf einer Parzelle heuer kein Mais, auf welcher im vergangenen Jahr Mais gestanden hat, verhungern die Larven einfach unter dem Boden.
Aus diesem Grund dürfen im Jahr 2024 keine Maispflanzen auf Parzellen wachsen, auf denen bereits im Jahr 2023 Mais gestanden hat. Dies gilt sowohl für die Haupt- wie auch für die Zweitkultur sowie als Mischpartner in Gründüngungen. Dort wo letztes Jahr Mais gestanden hat, darf dieses Jahr in keiner Form Mais stehen!
Übrigens: Eine intensive Bodenbearbeitung hilft nicht, den Schädling zu bekämpfen! Da die Käfer als robuste Eier überwintern, kann ihnen kein Bodenbearbeitungsgerät etwas anhaben.
Berufkraut
Jetzt auch Einzelpflanzen bekämpfen
Das Berufkraut kann an der hellgrünen Farbe, den langgezogenen, leicht gelappten Blättern und der Behaarung am Stängel erkannt werden. Die Blüte gleicht der von einem Gänseblümchen. Da das Berufkraut vor allem lückige Bestände besiedelt, gilt es nun die Brachen und extensiven Wiesen genauer anzuschauen. Auch wo das Berufkraut in den letzten Jahren kein Problem war, empfiehlt es sich, die Flächen zu kontrollieren und bereits einzelne gesichtete Pflanzen auszureissen. Denn eine Pflanze kann bis zu 50'000 Samen produzieren, die vom Wind verbreitet werden. Keimt im nächsten Jahr nur 1% davon, werden aus einer Pflanze im nächsten Jahr potenziell 5'000 Pflanzen.
Die Bekämpfung des Berufkrautes gestaltet sich schwierig und einzig das Jäten ist erfolgsversprechend. Am besten geht dies, wenn die Pflanzen mit einem Blackeneisen, einem Schraubenzieher oder einem Spargelstecher aus dem Boden gehebelt werden. Wenn einzelne Wurzelteile im Boden bleiben, spielt dies keine Rolle, aber das Wachstumszentrum, welches direkt unter der Oberfläche liegt, muss zwingend entfernt werden. Streuen Sie nach dem Jäten etwas Grassamen auf die offene Stelle, um die Grasnarbe zu schliessen und so eine Konkurrenz für das Kraut zu schaffen.
Wichtig: Blühende Pflanzen dürfen nicht im Feld liegen gelassen werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass sie in eine Notreife gehen und bereits keimfähige Samen produzieren. Die gejäteten Pflanzen müssen aus diesem Grund im Kehricht entsorgt werden.
Falls einzelne Flächen stark betroffen sind und das Jäten nicht mehr realistisch ist, kann am Strickhof eine Sonderbewilligung eingeholt werden, um mit einem Frühschnitt eine starke Versamung zu verhindern. Aber Achtung! Das Mähen einer Fläche mit Berufkraut verschafft nur eine kurzfristige Erleichterung. Denn der Schnitt führt dazu, dass das Berufkraut bereits in rund 4 – 6 Wochen wieder blüht und ein erneuter Schnitt notwendig wird. Falls eine längerfristige Strategie gesucht wird, helfen wir vom Strickhof gerne dabei.
Zuckerrüben
Behandlung von grünen Blattläusen
Auf den Rübenfeldern konnte in den vergangenen Tagen ein starkes Wachstum beobachtet werden. Vielerorts haben die Rüben bereits das 8-Blattstadium erreicht oder sind gar schon darüber hinausgewachsen. Während dieser Phase gilt es den Blattlausdruck im Auge zu behalten. Die dieswöchigen Auszählungen des kantonalen Monitorings haben ergeben, dass eine Insektizidbehandlung gegen die grüne Pfirsichblattlaus nun auch in allen Regionen zulässig ist. Die grüne Blattlaus darf daher neu in allen Kantonen (ausser Berner Seeland und St Galler Rheintal, welche bereits geöffnet wurden) mit einem Insektizid bekämpft werden.
Für die Behandlung gelten folgende Richtlinien:
- Es darf lediglich eine Behandlung gegen die grünen Blattläuse erfolgen
- Für die Behandlung ist nur der Wirkstoff Flonicamid (Teppeki) freigegeben
- Extenso-Zuckerrüben (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau) und IP-Suisse-Rüben müssen vor einer Behandlung zwingend beim jeweiligen Landwirtschaftsamt abgemeldet werden.
- Die Zuckerrüben müssen mindestens zwei Laubblätter aufweisen (Keimblätter nicht eingerechnet)
- Bei Zuckerrüben, welche über das 10-Blattstadium hinausgewachsen sind, ist keine Behandlung nötig
- Für diese einmalige Behandlung mit Teppeki ist keine Sonderbewilligung nötig, die Behandlung ist jedoch im Feldkalender mit dem Zusatzvermerk «Empfehlung Pflanzenschutzdienst» aufzuführen
- Die Einsatzauflagen von Teppeki sind zu beachten, siehe BLW Pflanzenschutzmittelverzeichnis
Detailliertere Informationen rund um die Bekämpfung der grünen Pfirsichblattlaus sind auf der BetaSwiss-App zu finden.