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Die Samenstu00e4nder von Schosserru00fcben unbedingt im Kehricht entsorgen.>

Pflanzenbau-News 3. August 2023

Die Zuckerrüben jetzt auf Blattflecken kontrollieren und gegebenenfalls behandeln. Schosserrüben jetzt sofort entfernen. Optimale Infektionsbedingungen für den Krautfäuleerreger in Kartoffeln. Kurze trockene Zeitfenster für die Stoppelbehandlung nutzen. Pufferstreifen für Herbizidanwendungen im Herbst jetzt anlegen. Auflagen im Japankäfer-Befallsherd und der Pufferzone.

Pflanzenschutz im Feldbau

Die Krautfäule profitiert vom frühherbstlichen Wettercharakter

Die Zuckerrüben jetzt auf Blattflecken kontrollieren und gegebenenfalls behandeln. Schosserrüben jetzt sofort entfernen. Optimale Infektionsbedingungen für den Krautfäuleerreger in Kartoffeln. Kurze trockene Zeitfenster für die Stoppelbehandlung nutzen. Pufferstreifen für Herbizidanwendungen im Herbst jetzt anlegen. Auflagen im Japankäfer-Befallsherd und der Pufferzone.

 

Zuckerrüben

Cercospora

Erste Cercospora-Blattflecken sind mittlerweile in den meisten Parzellen zu finden und die ersten Fungizideinsätze sind bereits erfolgt. Die erste Fungizidbehandlung ist angezeigt, wenn 1 bis 2 schwach befallene Pflanzen pro Are oder 1 grösserer Befallsherd im Bestand gefunden wird. Kontrollieren Sie Ihre Rüben entlang von Waldrändern, letztjährigen Rübenparzellen und Rübenhaufen. An solchen Stellen ist mit dem Erstbefall zu rechnen, darum sind dort Kontrollen wichtig. Wir empfehlen eine Brühmenge von mindestens 300 l Wasser/ha sowie den Zusatz eines bewilligten Kupferpräparats vor einer Schönwetterperiode, da dieses nach 20-30 mm Niederschlag wieder abgewaschen ist. Bei toleranten Sorten, das heisst solche auf der Sortenliste mit einer Blattgesundheit von CR+ oder CR, empfehlen wir Spritzintervalle von 4-5 Wochen. Für alle anderen Sorten liegt das Intervall in Abhängigkeit der Witterung bei 3-4 Wochen. Insbesondere bei den vorherrschenden kühlen Temperaturen und in gut abtrocknenden Lagen kann der Abstand zwischen den Behandlungen ausgedehnt werden. Bei toleranten Sorten, das heisst solche auf der Sortenliste mit einer Blattgesundheit von CR+ oder CR, empfehlen wir Spritzintervalle von 4-5 Wochen. Für alle anderen Sorten liegt das Intervall in Abhängigkeit der Witterung bei 3-4 Wochen. Insbesondere bei den vorherrschenden kühlen Temperaturen und in gut abtrocknenden Lagen kann der Abstand zwischen den Behandlungen ausgedehnt werden.

Auch an unserer eher späten Lage am Strickhof haben wir die ersten CercoFlecken entdeckt. Unter der Lupe sieht man den charakteristischen weissen Belag mit schwarzen Punkten…
Auch an unserer eher späten Lage am Strickhof haben wir die ersten CercoFlecken entdeckt. Unter der Lupe sieht man den charakteristischen weissen Belag mit schwarzen Punkten…
… und unter dem Mikroskop die nadelförmigen Sporen.
… und unter dem Mikroskop die nadelförmigen Sporen.

 

Schosserrüben

Die Schosserrüben haben nun keimfähige Samen produziert. Es ist allerhöchste Zeit, die Samenständer zu entfernen und in einem Plastiksack zu entsorgen. Samen behalten jahrzehntelang ihre Keimfähigkeit, weshalb insbesondere bei Conviso-Sorten eine Versamung verhindert werden muss. In behandelten Beständen sollte durch das Tragen von Handschuhen sowie langer Kleidung der Kontakt mit Blattfungiziden vermieden werden.

Die Samenständer von Schosserrüben unbedingt im Kehricht entsorgen.
Die Samenständer von Schosserrüben unbedingt im Kehricht entsorgen.

 

Kartoffeln

Krautfäule

Die anhaltende Blattfeuchte sowie Temperaturen unter 25 °C bedeuten auch für diese Woche optimale Infektionsbedingungen für den Krautfäuleerreger. Viele Kartoffelparzellen liegen in der Knollenentwicklung im Vergleich zu anderen Jahren zurück und das Kraut muss weiterhin geschützt und gesund erhalten bleiben. Bitte weiterhin wachsam bleiben und den Fungizidschutz aufrechterhalten sowie gleichzeitig die Entwicklung der Alternaria mit einem geeigneten Produkt unterbinden. Wir sind weiterhin an Krautfäulemeldungen interessiert, um die Situation richtig einschätzen zu können.

Wo bereits die Krautvernichtung ansteht, sollte eine letzte Fungizidbehandlung mit sporenabtötender Wirkung durchgeführt werden.

 

Stoppelbehandlungen

Chemische Bekämpfung

Für eine zuverlässige chemische Bekämpfung von Quecken und Disteln mit Glyphosat sollten diese mindestens 15 cm hoch sein. Die empfohlene Aufwandmenge richtet sich nach dem zu bekämpfenden Unkraut (PSM im Feldbau, Seite 103). Die Spritzung sollte morgens bei möglichst hoher Luftfeuchte und kleinem Brühvolumen (100 – 200 lt/ha) erfolgen. Bei hartem Wasser sollte der pH durch Zugabe von Ammonsulfat oder eines pH-Regulators abgepuffert werden. Nach der Spritzung mit der Bodenbearbeitung ein bis zwei Wochen zuwarten, je nach verwendetem Mittel, bis der Wirkstoff in die Unkrautwurzeln transportiert wurde. 

 

Mechanische Bekämpfung

Für eine lückenlose mechanische Bekämpfung muss das Anbaugerät den Boden ganzflächig unterschneiden. Obwohl die Scheibenegge bei der Stoppelbearbeitung sonst gute Arbeit leistet, sollte speziell bei Wurzelunkräutern auf deren Einsatz verzichtet werden, da diese die Wurzeln zerteilt und damit vermehrt. Die Tiefe des Unterschneidens richten Sie an der Verunkrautung aus:

  • Quecken wurzeln mit rund 10 cm relativ flach und sind durch ein Unterschneiden in dieser Tiefe relativ gut mechanisch bekämpfbar. Mit einer Federzinkenegge werden die Wurzeln dann zwei- bis dreimal mit etwa 10 Tagen Abstand an die Oberfläche gezogen.
  • Blacken mit ihren Pfahlwurzeln werden auf etwa 12 cm Tiefe unterschnitten, da die Blackenwurzel nur bis in diese Tiefe Wachstumsknospen besitzt. Danach holen Sie diese auch möglichst mehrere Male mit einer Federzinkenegge an die Oberfläche. Wenn die Blacken nach dem Dreschen grosse Wuchskraft zeigen, kann vorangehend noch ein flacherer Durchgang erfolgen, damit die tiefer liegenden Wurzeln mit dem Wiederaustrieb geschwächt werden.
  • Ackerkratzdisteln erfordern ein stufenweises Vorgehen, weil die etablierte Distel ein weit verzweigtes und tief reichendes Wurzelwerk aufweist. Zuerst wird mit einem möglichst flachen Durchgang von 5-10 cm mit dem Flügelschargrubber unterschnitten. Nach dem Wiederaustrieb wird wiederholt 5 cm tiefer gearbeitet und die Pflanze dadurch ausgehungert. Etablierte Distelnester können Sie mit mechanischen Verfahren nur über Jahre auf ein tiefes Niveau bringen.
  • Ackerwinden wurzeln oft horizontal in der Pflugsolentiefe und es muss tief gegrubbert werden, um diese an die Oberfläche zu befördern. Diese Wurzeln können fast besser mit dem Pflug nach oben gekehrt werden.
Die stark verzweigten Wurzeln der Ackerkratzdistel am besten mit einem Flügelschargrubber unterschneiden, anstatt diese mit einer Scheibenegge zu zerteilen.
Die stark verzweigten Wurzeln der Ackerkratzdistel am besten mit einem Flügelschargrubber unterschneiden, anstatt diese mit einer Scheibenegge zu zerteilen.

 

Begrünter Pufferstreifen

Die in wenigen Wochen anstehende Rapsaussaat bedeutet vielerorts die Anwendung eines Vorauflaufherbizids. Auch wenn die neue ÖLN-Abschwemmauflage gegenüber entwässerten Strassen dieses Jahr noch nicht kontrolliert wird, ist diese im Sinne einer Risikoreduktion bereits bestmöglich umzusetzen. Wo ein Pufferstreifen gegen Abschwemmung angelegt werden soll, sollte dieser bei der nächstmöglichen Gelegenheit ausgesät werden, da nur ein bewachsener Pufferstreifen eine ausreichende Infiltration aufweist und so die Abschwemmung verhindert.

Nur ein begrünter Puffer mit intaktem Wurzelwerk bietet ein ausreichendes Retentionsvermögen gegen Oberflächenabfluss.
Nur ein begrünter Puffer mit intaktem Wurzelwerk bietet ein ausreichendes Retentionsvermögen gegen Oberflächenabfluss.

 

Japankäferfund in Kloten

Auflagen im Befallsherd und der Pufferzone

Aufgrund der Japankäferfunde in Kloten wurde ein Befallsherd und eine Pufferzone ausgeschieden. Der Befallsherd umfasst die ganze Gemeinde Kloten. Die geltenden Auflagen können im Detail unter «www.zh.ch/japankaefer-kloten» nachgelesen werden.

Mitte Juli suchten Mitarbeitende des Strickhofs die Stadt Kloten grossflächig ab, um den Befallsherd für die nachfolgenden Tilgungsmassnahmen einzugrenzen.
Mitte Juli suchten Mitarbeitende des Strickhofs die Stadt Kloten grossflächig ab, um den Befallsherd für die nachfolgenden Tilgungsmassnahmen einzugrenzen.

 

Folgende Gemeinden befinden sich ganz oder teilweise in der Pufferzone: Bachenbülach, Bassersdorf, Brüttisellen, Brütten, Bülach, Dietlikon, Dübendorf, Embrach, Glattbrugg, Höri, Kloten, Lindau, Lufingen, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Oberhasli, Opfikon, Regensdorf, Rorbas, Rümlang, Wallisellen, Winkel, Zürich. In diesen Gemeinden gilt folgende Regelung: Bis zum 30. September 2023 ist das Hinausbringen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone verboten. Innerhalb der Pufferzone darf sämtliches Material transportiert werden. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzenmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt wird und auf eine Grösse von max. 5 cm gehäckselt wird. Weiter hinaustransportiert werden dürfen geerntete Früchte und Gemüse. Wiesen dürfen geschnitten und das Schnittgut hinaustransportiert werden, dieses muss zuvor aber 3 Tage angewelkt werden. Alternativ können auch Siloballen gemacht werden. In diesem Fall wird das Erntegut direkt vor Ort in Ballen gepackt. Den anschliessenden Silierprozess überleben die Käfer nicht. Wenn kein Anwelken stattfinden soll, muss das Schnittgut entweder auf eine Länge unter 5 cm gehäckselt oder die Wiese erst nach dem 30. September geschnitten werden. Mais darf ebenfalls gehäckselt aus der Pufferzone hinaustransportiert und auf dem Hof siliert werden.

Der gefrässige Schädling hinterlässt ein charakteristischer «Gerippefrass» an über 300 Wirtspflanzen, darunter Reben, Apfelbäume, Haseln und Rosen.
Der gefrässige Schädling hinterlässt ein charakteristischer «Gerippefrass» an über 300 Wirtspflanzen, darunter Reben, Apfelbäume, Haseln und Rosen.

 

Kurzvideo der Zivilschutzorganisation Hardwald

In Kloten wurde Mitte Juli ein Befall des Japankäfers entdeckt – die erste Population nördlich der Alpen. Rasches und entschlossenes Handeln war nötig, denn der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten (wir berichteten im letzten «Aktuell»). Für die Tilgungsmassnahmen war die Fachstelle Pflanzenschutz auch auf die Mithilfe der örtlichen Zivilschutzorganisation angewiesen. Diese verfilmte den Einsatz in einem Kurzvideo, welches unsere Sofortmassnahmen der vergangenen Woche zusammenfasst. Link zum Video

 

Futterbau und Gründüngung

Gründüngungen kontrollieren

Gründüngungen gelten als Vorbereitung für die kommende Hauptkultur. Sie müssen wohlüberlegt gewählt und angebaut werden, nur so können sie einen echten Mehrwert bringen. Darum sollten auch sie auf ihre Entwicklung regelmässig kontrolliert werden. Darauf sollten Sie achten:

  • Bodenzustand: Gründüngungen sind Zeigepflanzen für den Bodenzustand. Anhand ihrer Entwicklung können Verdichtungsstellen oder andere Störungen im Bodengefüge erkannt werden.
Zwischenbegrünungen zeigen Strukturschäden im Boden.
Zwischenbegrünungen zeigen Strukturschäden im Boden.

 

  • Fruchtfolgekrankheiten: Mit-aufgelaufenes Unkraut muss überwachsen werden, damit sich dieses nicht weiter entwickeln kann. Je nach Pflanzenfamilie des Unkrautes kann die Fruchtfolge aufgebrochen werden. Je früher die Gründüngung gesät wird und je später sie gemulcht oder umgebrochen wird, desto länger kann sich darin das Unkraut entwickeln. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass Unkräuter den Wirz bilden für Schädlinge, Pilze oder andere Krankheiten, die dann die kommende Hauptkultur behindern.
  • Samenreife Unkräuter: Viele Unkräuter haben oft eine schnellere Samenreife als diejenigen Arten der Zwischenbegrünung. Sobald an den Pflanzen Samenanlagen gebildet sind, muss der Bestand gemulcht werden. Eine Messerwalze genügt dabei nicht mehr, zu gross ist die Gefahr, dass Unkräuter auch an geknickten oder geschnittenen Pflanzen nachreifen und keimfähige Körner bilden. Dasselbe gilt auch bei einer Herbizidbehandlung. Bei Applikation von Herbizid auf bereits befruchtete Blütenanlagen beschleunigt es den Reifeprozess enorm und fördert so die Keimfähigkeit von Unkrautsamen und derer Vermehrung.
Ungenügende Entwicklung nach einer Grubbersaat. Knöterich und Amaranth sind bereits in der Samenbildung.
Ungenügende Entwicklung nach einer Grubbersaat. Knöterich und Amaranth sind bereits in der Samenbildung.

 

  • Samenreife Gründüngungspflanzen: Untersuchungen im Jahr 2022 am Strickhof zeigten, dass auch Gründüngungspflanzen in die Samenreife kommen können. So lag die Keimfähigkeit im Saatstaffelungsversuch bei den Pflanzen des ersten Saattermins beim Gelbsenf und Ölrettich bei 30-40%, bei Phacelia 50-60% und beim Sandhafer und Normalhafer sogar über 90%. Auch Gründüngungspflanzen dürfen auf keinen Fall absamen, sonst laufen sie in der kommenden Hauptkultur wieder mit auf, konkurrenzieren die Hauptkultur und durchbrechen die Fruchtfolge.
  • Giftpflanzen: In Zwischenbegrünungen, die allenfalls noch beweidet oder geerntet werden, müssen Giftpflanzen entfernt werden. Dies gilt vor allem für den Stechapfel und den gefleckten Schierling, aber auch für den schwarzen Nachtschatten. Wärmeres Wetter und die Verlängerung der Vegetationszeit von der Saat bis in den Winter fördert auch diese Pflanzenarten.
Billig gesät aber ohne Nutzen…
Billig gesät aber ohne Nutzen…

 

Grundsätzlich gilt, dass samenbildende Pflanzen Ende der Blüte vernichtet werden müssen. Bei unregelmässig aufgelaufenen Pflanzenbeständen oder in Mischungen ist dieser Zeitpunkt sehr unterschiedlich oder zum Teil schon früh nach der Saat. Bei der Vernichtung mit einer Messerwalze, durch Mähen oder chemischer Behandlung muss der Zeitpunkt der Vernichtung auf Beginn Blüte vorgeschoben werden, um das Nachreifen an den behandelten Pflanzen zu verhindern. In der Vegetationszeit der Zwischenbegrünung muss der Feldhygiene besonders Beachtung geschenkt werden. Nur so bringen diese einen echten Mehrwert in der Fruchtfolge.

 

PDF: Pflanzenbau News 3.8.2023