Pflanzenbau News 21. Februar 2024
Pflanzenschutzmittel im Feldbau 2024
Per Ende Februar ist die neue Auflage der Broschüre «Pflanzenschutzmittel im Feldbau» verfügbar. Betriebe aus den Kantonen Aargau, Thurgau und Zürich erhalten je eine Broschüre gratis. Weitere interessierte können die Publikation für CHF 6.- pro Stück (inklusive Porto) oder mit einem Dauerabo bestellen.
Bestellformular Broschüre "Pflanzenschutzmittel im Feldbau 2024"
Raps
Digitale Gelbschalen
Zur Überwachung der Aktivität der Rapsschädlinge installierte die Fachstelle Pflanzenschutz im Rahmen des Projekts «PFLOPF» ein kantonsweites Netz von digitalen Gelbschalen. Es handelt sich um die «MagicTrap» von Bayer. Durch die geografische Verteilung der Fallen wird somit eine Art «Frühwarnsystem» geschaffen. Gerade beim Grossen Rapsstängelrüssler ist aufgrund der anspruchsvollen Ermittlung der Schadschwelle durch Zählen der Einstichstellen am Haupttrieb die genaue Bestimmung des Haupteinflugzeitpunkts matchentscheidend. Die digitalen Gelbschalen erstellen mehrmals täglich ein Foto, identifizieren die Käfer mit künstlicher Intelligenz und benachrichtigen über den aktuellen Zuflug. Danach gilt: Je nach Temperatur findet man 7–14 Tage später die ersten Einstichstellen.
Im Kanton Zürich ereigneten sich in fast allen digitalen Fallen die ersten Fänge am Donnerstag 15. Februar 2024. Dies jedoch in sehr unterschiedlichen Zahlen. Während unsere Falle in Ellikon am Rhein über 50 Rüsselkäfer (Stängelrüssler + Kohltriebrüssler) in einem Tag gefangen hat, liegen alle anderen Fallen noch bei überschaubaren 2-16 Rüsselkäfern. Wichtig ist aber: Die Fallenfänge zeigen die Präsenz der Käfer in der Parzelle an – die Anzahl der Fänge korreliert jedoch nicht mit den Larvenschäden. Das bedeutet: Viele Käfer in der Falle bedeutet nicht, dass später auch viele Larven in den Stängeln fressen und umgekehrt, wenig Käfer in den Fallen heisst nicht, dass es wenig Eiablagen geben wird. Wiederum hat es Fälle gegeben mit wenig Käfern in den Fallen, wo jedoch viele Einstiche in den Pflanzen resultierten. Das Zählen der Einstichstellen ist deswegen ab dieser Woche auf allen Raps-Parzellen angezeigt.
Grosser Rapsstängelrüssler oder Kohltriebrüssler
Das Auszählen der Einstichstellen ist im jungen Raps recht herausfordernd und erfordert ein gutes Auge. Gesucht werden Einstichstellen am Haupttrieb, welche mit einem weissen Schleim verschlossen sind. Fehlt dieser und die Einstichstelle sieht aus wie ein Nadelstich, so handelt es sich lediglich um harmlose Probebohrungen des Stängelrüsslers. Auch der Minierfrass von Rapserdflohlarven führt Bohrlöcher zu Tage, die dann aber viel grösser und bräunlich umrandet sind.
Wie finde ich die Einstichstellen?
Dafür schneiden Sie eine Rapspflanze bodeneben ab und entfernen die alten Blätter. Hinweis: Wenn diese viele braune Verkorkungen haben, ist das ein Anzeichen für Erdfloh-Befall. Wegen dem milden Winter sind diese Larven in den Blattstielen geblieben und nicht in den Haupttrieb gewandert.
Dann entfernen wir entlang des Haupttriebes die neuen Blätter und die noch sehr kurzen Seitentriebe. Somit legen wir den Haupttrieb frei, so dass wir die 1-2 cm langen, glatten Stängelteile gut sehen. Dort wären die Einstichstellen.
Bei folgenden Bekämpfungsschwellen (BKS) ist eine Behandlung möglich: Raps mit einer Stängelhöhe von 1 bis 5 cm, in Regionen mit regelmässigen Schäden soll bei ersten Einstichen behandelt werden, in allen anderen Regionen erst, wenn 10 bis 20 % der Pflanzen Einstiche aufweisen. Sobald der Rapshaupttrieb zwischen 5 und 20 cm hoch ist, gilt für alle Regionen die Bekämpfungsschwelle von 40 bis 60 % Pflanzen mit Einstichen. Ist der Raps höher als 20 cm, ist meist keine Behandlung mehr nötig.
Zur Resistenzvermeidung ist das Treffen des richtigen Behandlungszeitpunkts zentral, damit auch im intensiven Rapsanbau der Stängelrüssler mit maximal einem Pyrethroid-Einsatz bekämpft werden kann. Pyrethroide haben eine Frass- und Kontaktwirkung und verteilen sich nicht systemisch in der Pflanze. Wichtig ist daher, mit der Behandlung bis zur Eiablage zuzuwarten. Die Eiablage findet je nach Boden- und Lufttemperatur ca. 7-14 Tage nach dem Haupteinflug statt. Ein Spritzfenster hilft, den Erfolg der Behandlung zu beurteilen und ist im Rahmen der Sonderbewilligung Pflicht.
Die Behandlung des Rapsstängelrüsslers ist Sonderbewilligungspflichtig. Die angekündete digitale Sonderbewilligung steht aktuell noch nicht zur Verfügung, Sie finden jedoch alles auf der Strickhof-Website: Rapsstängelrüssler (Informationen + Antragsformular Sonderbewilligung 2024)
Ungräser und Unkräuter
Aktuell ist von einem Herbizideinsatz aufgrund der angekündeten Frostnächte am Wochenende abzuraten. Eine allfällige Unkrautbekämpfung im Frühjahr oder der Einsatz von Gräser-Spezialmitteln sollte noch vor Reihenschluss erfolgen. Aufgrund des milden Winters sind viele Bestände schon sehr weit und der Spritzschatten daher schon sehr ausgeprägt.
Kohlhernie
Teilweise findet man nesterweise verkümmerte Pflanzen mit abgestorbenen Blättern. Dort wo nicht die Staunässe das Problem ist, oder Erdflöhe geschadet haben, handelt es sich um Kohlhernie-Schäden. Diese erkennt man an der Wurzel im Boden. Die Wurzeln haben knollige Wucherungen. Dagegen kann man jetzt nichts machen und die betroffenen Pflanzen werden reduzierte Erträge liefern, je nachdem wie stark die Wurzel befallen ist. Für die Zukunft sollte eine aktuelle Bodenprobe gemacht werden. Ist der pH unter 7.2, steht eine Kalkung an, denn die Kohlhernie verschwindet bei einem höheren pH zwar nicht aus dem Feld, es gibt aber viel weniger Befälle. Auch möglich ist es, den Raps auf der Parzelle in Zukunft später auszusäen (Konflikt zu Erdflohbekämpfung), da die Kohlhernie ein Temperaturoptimum von 20 bis 25 Grad hat. Nicht zuletzt kann auch auf die Sorte Croozer gesetzt werden, welche eine Resistenz gegenüber den wichtigsten Kohlherniestämmen aufweist. Der Kohlgallenrüssler stellt eine geringe Gefahr für den Raps dar, da er den Wasser- und Nährstoffaustausch in der Pflanze nicht beeinträchtigt.
Düngung aktuell
Ausnahmebewilligung Schleppschlauchpflicht
Schriftliche Gesuche für eine Ausnahmebewilligung von der Schleppschlauchpflicht können noch bis spätestens am 29. Februar 2024 bei der Abteilung Landwirtschaft eingereicht werden. Sicherheit, Platzverhältnisse und Zufahrt oder Erreichbarkeit gelten als Beurteilungskriterien für Ausnahmen.
Formular "Ausnahmegesuch von der Schleppschlauchpflicht" (www.zh.ch)
Vorsicht: Es wird wieder kühler
Das frühlingshafte Wetter und die milden Temperaturen in den letzten zwei Wochen liessen erste Düngergaben zu. Gemäss Wettervoraussagen werden ab Samstag 24.2.2024 kühlere Temperaturen erwartet. Es ist möglich, dass ab Mitte nächster Woche die Vegetationsruhe erneut beginnt. Dies ist der Fall, wenn das 24-h-Tagesmittel der Lufttemperatur an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 5 °C liegt. Während der Vegetationsruhe ist das Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngern untersagt. Ebenfalls untersagt ist das Ausbringen auf schneebedeckten, hart gefrorenen oder wassergesättigten Böden.