Pflanzenbau News 11. Juli 2024
Zuckerrüben
Cercospora beticola
Im Rahmen des Cercospora-Monitorings und den Feldbonituren des Projekts PFLOPF konnten wir vergangene Woche im Raum Marthalen sowie diese Woche in der Region Andelfingen auf jeweils zwei Parzellen erste vereinzelte Cercospora-Blattflecken finden und die Sporen des Pilzes unter dem Mikroskop bestätigen. Betroffen sind in beiden Fällen wenig robuste Sorten. Bei krankheitstoleranten Sorten (CR+ oder CR, vgl. Sortenliste) konnten wir noch keinen Befall feststellen.
Kontrollieren Sie ab Reihenschluss Ihre Rüben entlang von Waldrändern, in Windrichtung letztjähriger Rübenparzellen und Rübenhaufen sowie in schlecht abtrocknenden Bereichen. Genau an solchen Stellen ist als erstes mit einem Befall zu rechnen.
Sehr oft wird zu früh mit der Behandlung begonnen. Eine Fungizidbehandlung ist erst angezeigt, wenn 1 bis 2 schwach befallene Pflanzen pro Are oder 1 grösserer Befallsherd im Bestand gefunden wird. Bei den frühesten Parzellen könnte sich eine Fungizid-Behandlung nach diesem regenreichen Wochenende anbieten, da der empfohlene Zusatz eines Kupfer-Präparats nach 20-30 mm Niederschlag wieder abgewaschen ist. Es soll mit mindestens 300 l Wasser/ha zur Randzeit (Blätter taunass, aber nicht tropfnass) behandelt werden.
Pflanzenschutzmittel
Rückzüge aus Anhang 1 PSMV
Bereits im «Pflanzenschutz Aktuell» vom 12. April 2024 kündeten wir die angedachten Änderungen von Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) zu fünf Wirkstoffen an. Dieser beinhaltet jene Liste von Wirkstoffen, welche in der Schweiz in PSM verwendet werden dürfen. Wie erwartet sind die angekündeten Fristen nun in Rechtskraft erwachsen. Die Rückzüge der Wirkstoffe haben insbesondere nachfolgende Produktrückzüge zur Folge. Nicht genannt sind Produkte aus Parallelimporten, welche ebenfalls betroffen sind.
Wo die Anwendung noch zulässig und sinnvoll ist, empfehlen wir ein zeitnahes Aufbrauchen allfälliger Lagerbestände der betroffenen Produkte. Nicht mehr verwendbare PSM sind bei der Verkaufsstelle zur fachgerechten Entsorgung zu retournieren.
Kartoffeln
Krautfäule
Aufgrund der ausserordentlichen Krautfäule-Situation in Kartoffeln beträgt für dieses Jahr nach Mitteilung der zuständigen Bundesbehörde BLV die jährliche Maximalmenge von Kupfer in Kartoffeln neu 6 kg statt der üblichen 4 kg pro Hektare (wir berichteten letzte Woche).
Neu wird per Mitteilung vom 4. Juli und befristet bis zum 30. September 2024 zusätzlich bei diversen Fungiziden mit Krautfäulewirkung die maximale Anzahl jährlicher Behandlungen erhöht.
Von dieser Änderung betroffen sind ausschliesslich die oben erwähnten Produkte. Für alle anderen Pflanzenschutzmittel bleiben die Auflagen bezüglich der bewilligten Anzahl Anwendungen unverändert. Die entsprechende Verfügung im detaillierten Wortlaut finden Sie hier: Verfügung BLV Krautfäulebekämpfung Kartoffeln vom 4.7.2024
Die nächste Ausgabe Pflanzenbau News erscheint am 25. Juli 2024.