Obst-Info Zürich Nr. 14/2024
Allgemeinverfügungen Kirschessigfliege und Mittelmeerfruchtfliege
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat folgende ausserordentlichen Zulassungen erteilt:
Bekämpfung der Mittelmeerfruchtfliege bei Kernobst, Aprikosen und Walnuss:
- Acetamiprid: maximal zwei Anwendungen pro Parzelle und Jahr
- Spinosad: maximal zwei Anwendungen pro Parzelle und Jahr
Bekämpfung der Kirschessigfliege bei Zwetschgen, Aprikosen und Pfirsichen:
- Spinosad: maximal zwei Anwendungen pro Parzelle und Jahr
Bekämpfung der Kirschessigfliege bei Kirschen, Zwetschgen, Aprikosen und Pfirsichen:
- Spinosad: maximal zwei Anwendungen pro Parzelle und Jahr
- Acetamiprid: maximal zwei Anwendungen pro Parzelle und Jahr
Lesen Sie bitte dazu die entsprechende Allgemeinverfügung im Detail!
Allgemeinverfügungen www.blv.admin.ch
Monitoring Mittelmeerfruchtfliege In der kommenden Woche (KW 25/2024) wird in verschiedenen Regionen im Kanton ZH mit dem Monitoring der Mittelmeerfruchtfliege (MMFF) begonnen. Wir werden informieren, sobald es erste Fänge gibt. |
Steinobst: Kirschessigfliege
Weiterhin werden an unseren Überwachungsstandorten nur wenige KEF gefangen. Trotzdem gibt es bereits Befall auf frühen Kirschensorten und weil sich die Situation lokal sehr rasch verändern kann, sollten folgende vorbeugenden Massnahmen umgesetzt werden:
- Regelmässiges Abernten der reifen Früchte
- Erntehygiene: beschädigte Früchte aus der Anlage entfernen
- Insektenschutznetze in Schutzposition bringen
- Fallenüberwachung um allfällige, direkte Massnahmen rechtzeitig umzusetzen und zu begründen
(vgl. einleitender Abschnitt zur Allgemeinverfügung) - Gras in den Parzellen kurzhalten