Merkblatt zur Direktvermarktung und Gästebewirtung
Das Lebensmittelrecht gilt für alle Betriebe, die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände produzieren, verarbeiten, lagern und in Verkehr bringen. Da es in der Gesetzgebung immer wieder Änderungen gibt, ist es wichtig, sich auf dem Laufenden zu halten.
Das Merkblatt zur Direktvermarktung und Gästebewirtung wurde in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor Zürich überarbeitet. Die Anpassungen erfolgten aufgrund des neuen Lebensmittelgesetzes, das seit dem 1. Mai 2017 in Kraft ist.
Das Merkblatt soll Ihnen helfen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Themen und Inhalte des Merkblattes sind: Grundlagen der Lebensmittelgesetzgebung, Selbstkontrolle, Hygiene, Betriebliche Anforderungen, Gäste bewirten, Kennzeichnung, Produktspezifische Anforderungen sowie Kennzeichnungsbeispiele.
Merkblatt: Direktvermarktung und Gästebewirtung