Maiswurzelbohrer – Funde 2024
Allgemein
Der Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) ist ein bedeutender Maisschädling und gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus. Aus diesem Grund findet eine sehr enge Überwachung des Schädlings mit schweizweit rund 200 sogenannten Pheromonfallen statt. Seit 4 Jahren werden die Fallenstandorte vom Bund vorgegeben. Auch im Kanton Zürich stehen 15 dieser Fallen, regelmässig in einem Gitterliniennetz über den Kanton verteilt.
Bekämpfung
Da der Maiswurzelbohrer gemäss eidgenössischer Pflanzengesundheitsverordnung als Quarantäneschädling gilt, ist dessen Bekämpfung in der Schweiz obligatorisch. Werden Käfer in einer Falle gefangen, wird um den Befallsherd herum ein Kreis mit einem Radius von 10 km gezogen. In diesem sogenannten abgegrenzten Gebiet darf auf Parzellen, auf denen im Jahr 2024 Mais angebaut wurde, im Jahr 2025 kein Mais angebaut werden. So wird der Lebenszyklus des Maiswurzelbohrers, der sich ausschliesslich von Maiswurzeln ernähren kann, unterbrochen und der Schädling wird erfolgreich bekämpft. Im Jahr 2026 darf auf den Parzellen wieder wie gewohnt Mais angebaut werden. Achtung! Eine intensive Bodenbearbeitung bekämpft den Maiswurzelbohrer nicht! Ausserdem ist zu beachten, dass das Maisanbauverbot für das gesamte Jahr 2024 gilt, auch wenn der Mais nicht als Hauptkultur gemeldet ist und z.B. noch spät nach Gerste folgt. Dies gilt auch für Gründüngungen. Diese dürfen keinen Mais enthalten.
Funde im Jahr 2024
Dieses Jahr wurden an 5 von 15 Standorte im Kanton Zürich sowie in einigen Nachbarkantonen Maiswurzelbohrer gefangen. Aus diesem Grund gilt nur in Teilen des Kantons Zürich ein Mais-auf-Mais-Anbauverbot. Ein grober Überblick gibt die Karte unten. Detaillierte Informationen können dem GIS Browser unter folgendem Link entnommen werden: Maiswurzelbohrerkarte 2024
Ist eine Maisparzelle auf der Karte rot eingefärbt, darf auf dieser im nächsten Jahr nicht noch einmal Mais stehen. Ist die Parzelle grün eingefärbt, darf auch im nächsten Jahr wieder Mais angebaut werden.
Verfügung
Die Verfügung zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers ist rechtlich bindend. Wer sich nicht an die darin angeordneten Massnahmen hält, muss mit einer Anzeige rechnen.
Weitere Informationen
Detailliertere Informationen zum Maiswurzelbohrer finden Sie sowohl auf unserer Internetseite Maiswurzelbohrer - eine Übersicht. Wie die Situation schweizweit aussieht sowie weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter dem Link der Agroscope.