Maiswurzelbohrer – Funde 2020
Maiswurzelbohrer - Funde 2020
Der Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) ist ein bedeutender Maisschädling und gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus. Aus diesem Grund findet eine sehr enge Überwachung des Schädlings mit schweizweit rund 200 sogenannten Pheromonfallen statt. Neu werden die Fallenstandorte klar vom Bund vorgegeben. Auch im Kanton Zürich stehen 15 dieser Fallen, regelmässig in einem Gitterliniennetz über den Kanton verteilt.
Da der Maiswurzelbohrer gemäss eidgenössischer Pflanzengesundheitsverordnung als Quarantäneschädling gilt, ist dessen Bekämpfung in der Schweiz obligatorisch. Werden Käfer in einer Falle gefangen, wird um den Befallsherd herum ein Kreis mit einem Radius von 10 km gezogen. In dieser sogenannten abgegrenzten Zone darf auf Parzellen, auf denen im Jahr 2020 Mais angebaut wurde, im Jahr 2021 kein Mais angebaut werden. So wird der Lebenszyklus des Maiswurzelbohrers, der sich ausschliesslich von Maiswurzeln ernähren kann, unterbrochen und der Schädling wird erfolgreich bekämpft. Im Jahr 2022 darf auf den Parzellen wieder wie gewohnt Mais angebaut werden.
Diese Massnahmen können auch in der Verfügung des Kantons Zürich nachgelesen werden.
Dieses Jahr wurden fünf Gemeinden – Birmensdorf, Ossingen, Uster, Stadel und Wallisellen sowie in Oberrohrdorf im Kanton Aargau – adulte Maiswurzelbohrer gefangen. Die betroffenen Gemeinden und Felder sind in den beigefügten Karten ersichtlich.
Ganz oder teilweise betroffene Gemeinden um den Standort Birmensdorf. Hierbei ist darauf zu achten, dass wirklich nur die gelb eingezeichneten Parzellen im roten Perimeter von der Anbaueinschränkung betroffen sind. Sollten einige der betroffenen Parzellen in anderen Kantonen liegen, wird sich der betreffende Kanton mit Ihnen in Verbindung setzen.
Adliswil, Aeugst am Albis, Aesch, Affoltern am Albis, Birmensdorf, Bonstetten, Dällikon, Dänikon, Dietikon, Geroldswil, Hedingen, Hüttikon, Mettmenstetten, Oberengstringen, Obfelden, Oetwil an der Limmat, Ottenbach, Regensdorf, Schlieren, Stallikon, Uitikon, Unterengstringen, Urdorf, Weiningen, Wettswil am Albis, Zürich
Ganz oder teilweise betroffene Gemeinden um den Standort Ossingen. Hierbei ist darauf zu achten, dass wirklich nur die gelb eingezeichneten Parzellen im roten Perimeter von der Anbaueinschränkung betroffen sind. Sollten einige der betroffenen Parzellen in anderen Kantonen liegen, wird sich der betreffende Kanton mit Ihnen in Verbindung setzen.
Adlikon, Altikon, Andelfingen, Benken, Buch am Irchel, Dachsen, Dägerlen, Dinhard, Dorf, Ellikon an der Thur, Flaach, Henggart, Hettlingen, Humlikon, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Neftenbach, Rheinau, Rickenbach, Seuzach, Stammheim, Thalheim an der Thur, Trüllikon, Truttikon, Volken, Wiesendangen, Winterthur
Ganz oder teilweise betroffene Gemeinden um den Standort Uster. Hierbei ist darauf zu achten, dass wirklich nur die gelb eingezeichneten Parzellen im roten Perimeter von der Anbaueinschränkung betroffen sind. Sollten einige der betroffenen Parzellen in anderen Kantonen liegen, wird sich der betreffende Kanton mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dübendorf, Dürnten, Egg, Erlenbach, Fällanden, Fehraltdorf, Gossau, Greifensee, Grüningen, Herrliberg, Hinwil, Hittnau, Hombrechtikon, Illnau-Effretikon, Küsnacht, Männedorf, Maur, Meilen, Mönchaltdorf, Oetwil am See, Pfäffikon, Russikon, Schwerzenbach, Seegräben, Stäfa, Uetikon am See, Uster, Volketswil, Wangen-Brüttisellen, Weisslingen, Wetzikon, Wildberg, Zollikon, Zumikon
Ganz oder teilweise betroffene Gemeinden um den Standort Stadel. Hierbei ist darauf zu achten, dass wirklich nur die gelb eingezeichneten Parzellen im roten Perimeter von der Anbaueinschränkung betroffen sind. Sollten einige der betroffenen Parzellen in anderen Kantonen liegen, wird sich der betreffende Kanton mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bachenbülach, Bachs, Berg am Irchel, Boppelsen, Buch am Irchel, Buchs, Bülach, Dättlikon, Dielsdorf, Eglisau, Embrach, Flaach, Freienstein-Teufen, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Hüntwangen, Lufingen, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Rafz, Regensberg, Regensdorf, Rorbas, Rümlang, Schleinikon, Schöfflisdorf, Steinmaur, Wasterkingen, Weiach, Wil, Winkel
Ganz oder teilweise betroffene Gemeinden um den Standort Stadel. Hierbei ist darauf zu achten, dass wirklich nur die gelb eingezeichneten Parzellen im roten Perimeter von der Anbaueinschränkung betroffen sind. Sollten einige der betroffenen Parzellen in anderen Kantonen liegen, wird sich der betreffende Kanton mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bachenbülach, Bassersdorf, Brütten, Buchs, Bülach, Dielsdorf, Dietlikon, Dübendorf, Embrach, Fällanden, Hochfelden, Höri, Illnau-Effretikon, Kloten, Lindau, Lufingen, Maur, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Opfikon, Pfungen, Regensdorf, Rorbas, Rümlang, Schwerzenbach, Volketswil, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Winkel, Winterthur, Zollikon, Zürich
Ganz oder teilweise betroffene Gemeinden um den Standort Stadel. Hierbei ist darauf zu achten, dass wirklich nur die gelb eingezeichneten Parzellen im roten Perimeter von der Anbaueinschränkung betroffen sind. Sollten einige der betroffenen Parzellen in anderen Kantonen liegen, wird sich der betreffende Kanton mit Ihnen in Verbindung setzen.
Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dietikon, Geroldswil, Hüttikon, Niederweningen, Oetwil an der Limmat, Otelfingen, Schleinikon, Weiningen
Weitere Informationen zur Bekämpfung finden Sie auf der Internetseite von Agroscope.
Falls weitere Fragen sind, stehen wir vom Strickhof gerne unter der Nummer 058 105 99 03 zur Verfügung.