Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Im Umweltrecht gelten zwei wichtige Prinzipien: Das Vorsorgeprinzip sowie das Verursacherprinzip. Ersteres beschreibt, dass es grundsätzlich einfacher ist, Schäden, zum Beispiel verursacht durch Pflanzenschutzmittel, welche in die Umwelt gelangen, von Anfang an zu verhindern, als nach einem Ernstfall die Schäden zu beseitigen. Das Verursacherprinzip sagt ganz klar, dass diejenigen, die trotzdem einen Schaden anrichten, für diesen aufkommen müssen. Aus diesem Grund ist die sorgfältige Lagerung von Pflanzenschutzmitteln auch zentral.
Grundsätzlich sollten die folgenden Punkte bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln eingehalten werden.
- Der Lagerraum muss gut belüftet, trocken und kühl sein. Frost sollte verhindert werden, da er zu einem Entmischen der Mittelbestandteile führen könnte und die Mittel somit unbrauchbar macht.
- Der Boden des Raums muss wasserundurchlässig sein, um jegliche Gefahr von Versickerung in die Wasserwege zu verhindern.
- Die Mittel müssen immer unter Verschluss in einem Schrank oder Raum gelagert werden, damit unbefugte Personen keinen Zugang dazu haben.
- Am selben Ort sollten ausserdem keine Dünge-, Arznei- oder Futtermittel gelagert werden, um Verwechslungen und Verunreinigungen zu verhindern. Sowohl bei Lagerräumen als auch bei Lagerschränken muss aussen an der Tür gekennzeichnet sein, dass darin gefährliche Substanzen gelagert werden.
- Die verwendeten Regale dürfen nicht aus unbehandeltem Holz gebaut sein, da diese ein auslaufendes, flüssiges Mittel aufsaugen könnten. Aus dem gleichen Grund sollten möglichst keine Kartonschachteln im Regal gelagert werden. So können gegebenenfalls auslaufende Mittel ablaufen und verschmutzte Flächen leichter gereinigt werden. Um flüssige Mittel aufzunehmen, müssen saugfähige Materialien wie Katzenstreu griffbereit gelagert sein.
- Granulate und Pulver müssen in den Regalen über den flüssigen Mitteln stehen, so können auslaufende Mittel keine gefährlichen chemischen Reaktionen auslösen.
- Eine Auffangwanne unterhalb des Regals oder eine Türschwelle halten im Notfall das auslaufende Mittel zurück. Die Wanne muss 10 Prozent des gelagerten Volumens fassen und mindestens das Volumen des grössten Kanisters im Regal aufnehmen können. So wird das Aufnehmen und Entsorgen der ausgelaufenen Flüssigkeit stark vereinfacht.
- Werden feuergefährliche Mittel gelagert, muss der Schrank aus feuerhemmendem Material gebaut sein. Abschliessbare Metallschränke haben sich deshalb als Standard etabliert. Es sind eigens für die Lagerung von Chemikalien gebaute Metallschranke erhältlich, die alle gesetzlichen Vorlagen erfüllen. Informationen dazu, wann spezielle Anforderungen im Bezug auf brennbare Stoffe erfüllt werden müssen, können im Merkblatt Spezielle Vorschriften bei der Lagerung von brandfördernden und brennbaren Pflanzenschutzmitteln des Strickhofs gefunden werden.
Ausführlichere Informationen zu den oben aufgeführten Punkten können im Merkblatt Lagerung und Umgang mit Agrarhilfsmitteln in landwirtschaftlichen Betrieben des AWELs nachgelesen werden.