Klappertopf – Meldeformular 2025 (Sonderbewilligung)
Bedingungen für eine Sonderbewilligung
- Mechanische Bekämpfung (vorzeitiges Mähen oder kurze Beweidung).
- hoher Anteil an Klappertopf: Mindestdichte beträgt 20% Deckung.
- bei ganzflächiger Mahd muss immer ein Rückzugsstreifen (beliebige Form) von mind. 10 % der Fläche belassen werden.
- Schnittgut muss weggeführt werden.
- Falls eine Q2-Beurteilung bevorsteht, ist keine Frühnutzung möglich!
Richtiger Nutzungstermin wählen
Video: Klappertopf Wachstumsstadien
- Nutzungstermin frühestens: zu Beginn der Klappertopfblüte
- Nutzungstermin spätestens: 3/4 der Blüten des Hauptblütenstandes offen.
- Eine zu frühe oder zu späte Nutzung bringt keinen Erfolg. Eine Nutzung nach dem spätesten Stadium ist nicht gestattet.
Vorgehensweise zur Einholung einer Sonderbewilligung
1. Umstellung auf Online-Registrierung
Ab der Saison 2025 wird die bisherige Papier-Meldeform für die Klappertopf-Sonderbewilligung durch eine elektronische Online-Registrierung ersetzt. Der Online-Antrag wird ähnlich wie die Pflanzenschutzmittelbewilligung – über den agate.ch- Login eingereicht (Siehe Link zur Anleitung unten).
2. Kontakt mit den zuständigen Stellen
Vor der Antragstellung ist die zulässige Gemeindestellenleitung (Ackerbaustelle) sowie, falls relevant, die verantwortliche Person für Vernetzung und Naturschutz zu informieren. Ohne diese Absprache kann die Checkliste im Online-Formular nicht vollständig ausgefüllt werden.
3. Erstellung einer Situationsskizze
Eine Situationsskizze ist weiterhin erforderlich. Diese muss folgende Informationen enthalten:
- Standort des Klappertopfs auf der Parzelle (mindestens 20% Deckung)
- Die zu mähende oder zu beweidende Fläche
- Der Rückzugsstreifen (beliebige Form, mindestens 10% der Gesamtfläche)
Die Skizze (oder auch mehrere) ist in digitaler Form dem Antrag beizulegen. Ohne diese kann keine Bewilligung erteilt werden.
4. Einreichung und Entscheid
Unter folgendem Link: Anleitung Klappertopf-Sonderbewilligung finden Sie die Anleitung für Ihren Online-Antrag. Der Entscheid mit eventuellen Bemerkungen wird Ihnen direkt per E-Mail zugestellt.
Gattung, Familie und Namen
Von den fünf heimischen Arten der Schweiz kommt im Kanton Zürich hauptsächlich der Zottige Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus) vor. Die Gattung Rhinanthus gehört zur Familie der Braunwurzgewächse (Scrophulariaceae), zu denen auch Ehrenpreis, Fingerhut, Läusekraut, Löwenmäulchen und Königskerzen zählen.
Der deutsche Name Klappertopf bezieht sich auf die reifenden Fruchtkapseln, deren Samen in den Fruchtkapseln beim Schütteln deutlich hörbar klappern. Der lateinische Name Rhinanthus leitet sich aus den griechischen Wörtern rhinos (Nase) und anthos (Blume) ab und beschreibt die Blütenform, die einer Nase ähnelt.
Biologie und Wirkung
Alle Klappertopfarten sind Halbschmarotzer, d.h. sie entziehen den Wirtspflanzen über die Wurzeln mittels speziellen Saugorganen (=Haustorien) Nährsalze und Wasser, betreiben aber im Gegensatz zu den Vollschmarotzern nach wie vor Photosynthese. Nach derzeitigem Kenntnisstand befällt der Zottige Klappertopf hauptsächlich Süssgräser, in geringerem Mass auch Leguminosen und Labkräuter sowie einige weitere Arten wie Kleiner Wiesenknopf, Wilde Möhre und Kriechender Günsel. Selbstparasitismus unter Klappertopfarten ist ebenfalls weit verbreitet.
Bei hoher Befallsstärke geht der Ertrag einer Wiese deutlich zurück, vor allem durch die massive Schwächung der Gräser. Im Weiteren enthält Klappertopf das Frassgift «Aucubin», der auch in Spitzwegerich enthalten ist. Im frischen Zustand ist Klappertopf daher leicht giftig, im getrockneten Zustand ist die Pflanze hingegen unbedenklich. Der Futterwert ist gering.
Was Gräser schwächt, stärkt andere Arten und fördert den Artenreichtum. Es entstehen mehr Lücken, die von konkurrenzschwachen Arten, wie es viele Wiesenblumenarten sind, besetzt werden können, sofern diese in solchen Wiesen bereits vorkommen! Fehlen sie, ist es eine gute Gelegenheit, neue Arten über Saatgut oder Direktbegrünung in solche Wiesen einzubringen.
Bekämpfung durch gezielten Frühschnitt
Klappertopf ist eine einjährige Pflanze und muss daher regelmässig zur Samenreife gelangen, um sich in einer Wiese dauerhaft halten zu können. Zudem macht Klappertopf praktisch keinen Samenvorrat. Um ihn wirksam zurückdrängen zu können, ist ein Schnitt in der frühen Blühphase die beste Bekämpfungsmethode. Eine chemische Bekämpfung ist nicht sinnvoll und auch nicht zugelassen.
Da Klappertopf meist vor dem offiziellen Schnittzeitpunkt zur Samenreife kommt, braucht es für eine erfolgreiche Bekämpfung weiterhin eine genehmigungspflichtige Vorverlegung des Schnittzeitpunkts. Gemäss Direktzahlungsverordnung ist ein vorzeitiger Schnitt nur ökologisch begründet möglich.