KIP-Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)
Die nachfolgenden KIP-Richtlinien helfen, die ökologischen Ziele der Agrarpolitik zu erreichen. Diese Ziele lauten:
Förderung der natürlichen Artenvielfalt, Senkung der Nitratbelastung im Grund- und Quellwasser, Reduktion der Phosphor-Belastung in Oberflächengewässern
Reduktion des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer und Tiergerechte Haltung.
Bedeutung der KIP-Richtlinien im ÖLN
Die KIP-Richtlinien umfassen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN). Die Richtlinien basieren auf der Direktzahlungsverordnung (DZV). Die Originalverordnung finden Sie unter www.blw.admin.ch ➜ Instrumente ➜ Direktzahlungen ➜ Rechtliche Grundlagen. Die Richtlinien haben den Anspruch, die gesetzlichen Auflagen in der Verordnung in einer verständlichen Sprache zu beschreiben. Die Direktzahlungsverordnung bildet die Basis für entsprechende Abgeltungen (Beiträge) und ist juristisch massgebend. Der Tierschutz ist Bestandteil des ÖLN. Weitergehende Auflagen von Markenorganisationen und Labels wie SUISSE GARANTIE, SwissGAP und IP-Suisse sind nicht Bestandteil dieser Richtlinien.
Weitere Informationen zum ÖLN
Ökologischer Leitungsnachweis ÖLN