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KIP-Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)

Die nachfolgenden KIP-Richtlinien helfen, die ökologischen Ziele der Agrarpolitik zu erreichen. Diese Ziele lauten: Förderung der natürlichen Artenvielfalt, Senkung der Nitratbelastung im Grund- und Quellwasser, Reduktion der Phosphor-Belastung in Oberflächengewässern Reduktion des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer und Tiergerechte Haltung.

Bedeutung der KIP-Richtlinien im ÖLN

Die KIP-Richtlinien umfassen den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN). Die Richtlinien basieren auf der Direktzahlungsverordnung (DZV). Die Originalverordnung finden Sie unter www.blw.admin.ch ➜ Instrumente ➜ Direktzahlungen ➜ Rechtliche Grundlagen. Die Richtlinien haben den Anspruch, die gesetzlichen Auflagen in der Verordnung in einer verständlichen Sprache zu beschreiben. Die Direktzahlungsverordnung bildet die Basis für entsprechende Abgeltungen (Beiträge) und ist juristisch massgebend. Der Tierschutz ist Bestandteil des ÖLN. Weitergehende Auflagen von Markenorganisationen und Labels wie SUISSE GARANTIE, SwissGAP und IP-Suisse sind nicht Bestandteil dieser Richtlinien.

KIP-Richtlinien im ÖLN.pdf

KIP-Richtlinien ÖLN
KIP-Richtlinien ÖLN

Ressourceneffizienzbeiträge REB

Zur Förderung eines ressourcenschonenden Anbaus unterstützt der Bund in der Agrarpolitik 2019-21 folgende Massnahmen:

REB schonende Bodenbearbeitung.pdf

REB Reduktion von Herbiziden AP19-21.pdf

REB Herbizidreduktion in Zuckerrüben.pdf

REB Emissionsminderne Ausbringtechnik.pdf

 

Weitere Informationen zum ÖLN

Ökologischer Leitungsnachweis ÖLN

Weitere Informationen zur AP22+

Agrarpolitik AP22+