So finden Sie uns

Strickhof
Eschikon 21
CH-8315 Lindau
+41 58 105 98 00
info@strickhof.ch

Strickhof auf Social Media

Hof – und Weidetötung zur Fleischgewinnung

Seit dem 1. Juli 2020 sind einige neue Verordnungen in Kraft getreten. Dazu gehört auch die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle. Damit wird es für Betriebe einfacher, eine Bewilligung für die Hof- oder Weidetötung zu erhalten. Die Tiere können mit dieser Bewilligung am Hof oder auf einer Weide (die den Vorgaben entspricht) getötet werden und bluten dort auch kontrolliert aus.

Definition Hof- und Weidetötung: 

  • Hoftötung: Das Tier wird am Betrieb sicher fixiert und mit einem Bolzenschussapparat von einer fachkundigen Person betäubt und entblutet. Die Hoftötung ist für sämtliches Schlachtvieh erlaubt. Bei einer Hoftötung muss der Vorgang des Betäubens und Entbluten mind. einmal jährlich von einem amtlichen Tierarzt/Tierärztin überwacht werden.
  • Weidetötung: Das Tier wird mit einem Gewehr inmitten der Herde von einer fachkundigen Person erschossen. Der Halsschnitt für das Ausbluten muss ebenfalls von einer fachkundigen Person ausgeführt werden. Die Weidetötung ist nur für Gehegewild und Tiere der Rindergattung älter als vier Monate erlaubt. Bei der Weidetötung muss der Abschuss und das Entbluten immer von einem amtlichen Tierarzt bzw. Tierärztin überwacht werden.

 

Der Tierhalter/Tierhalterin ist dafür verantwortlich, dass die Betäubung und das Ausbluten überprüft werden und bei einem Misserfolg entsprechende Massnahmen eingeleitet werden. 

 

Wenn Sie sich für die Hof- und Weidetötung interessieren, müssen Sie folgende Punkte beachten:

 

  • Es ist eine Bewilligung des zuständigen Veterinäramtes notwendig
  • Sie müssen den Betrieb entsprechend ausrüsten:
  • Hoftötung: Fixierung des Tieres abgetrennt von der restlichen Herde
  • Weidetötung: sichere Einzäunung für den Schuss
  • Lebendtierschau vor der Betäubung
  • Vor der Betäubung muss der Zielschlachtbetrieb definiert sein
  • 60 Sekunden (Hoftötung) bzw. 90 Sekunden (Weidetötung) nach der Betäubung muss der Schnitt für das Ausbluten erfolgen
  • Auffangen des Blutes muss sichergestellt werden und zusammen mit dem Schlachtkörper zum Schlachtbetrieb transportiert werden
  • Sauberer und hygienischer Transport, in einem dafür zugelassenen Anhänger oder Fahrzeug, des Schlachtkörpers in einen zugelassenen Schlachthof
  • 45 min nach der Betäubung muss das Tier ausgenommen sein
  • Fleischschau im Schlachtlokal
  • Folgendes muss notiert werden:
  • Welche Person hat im Einzelfall die Betäubung und das Ausbluten vorgenommen
  • Auf dem Begleitdokument muss der Zeitpunkt der Betäubung und des Ausblutens dokumentiert werden
  • Allfällige Probleme (beim Betäuben und Ausbluten) sowie getroffenen Massnahmen

 

Das FIBL hat ein ausführliches Merkblatt zum Thema verfasst. Dieses finden Sie unter dem folgenden Link: https://shop.fibl.org/chde/1094-hof-weidetoetung.html

Auch die IG Hof- und Weideschlachtung steht bei Fragen zur Verfügung. 

Unter folgendem Link finden Sie das Gesuch für die Bewilligung Hof- und Weidetötungen durchzuführen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/tierische-lebensmittel/gesuch-fuer-die-hof--oder-weidetoetung-beantragen.html

 

Weiteres Fachwissen

Keimzahlen explodieren in der Sommerhitze: was kann ich tun?
17.07.2026

Keimzahlen explodieren in der Sommerhitze: was kann ich tun?

Zu hohe Keimzahlen beeinträchtigen die Milchqualität. Häufigste Ursachen sind schlecht gereinigte Melkanlagen oder, vor allem zu dieser Jahreszeit mit anhaltend hohen Aussentemperaturen, eine ungenüge...
Obst-Info Zürich Nr. 17 vom 14. Juli 2026
14.07.2026

Obst-Info Zürich Nr. 17 vom 14. Juli 2026

Themen dieser Info sind: Wetter und Phänologie ¦ Trockenheit und Bewässerung ¦ Kernobst: Schorf/Mehltau; Wickler ¦ Pflaumenwickler ¦ Neue Agroscope-Merkblätter zu Schädlingen im Obstbau ¦ SOV-Umfrage...
Pflanzenbau News Strickhof vom 8. Juli 2026
08.07.2026

Pflanzenbau News Strickhof vom 8. Juli 2026

Grundsteinlegung für die Folgekultur: Beim Erdmandelgras gilt: Erkennen – Melden – Bekämpfen! Bei der Dosierung von Glyphosat die Konzentration des Produkts beachten. Reduktion der Abschwemmung per 01...
Schweizer Beeren-Bulletins 2026
03.07.2026

Schweizer Beeren-Bulletins 2026

Hier finden Sie alle Schweizer Beeren-Bulletins der Saison 2026. Das aktuelle Bulletin Nr. 6/2026 ist vom 3. Juli
Pflanzenbau News Strickhof vom 1. Juli 2026
02.07.2026

Pflanzenbau News Strickhof vom 1. Juli 2026

In den Zuckerrüben finden sich erste Parzellen mit Cercospora-Blattflecken. Bei der Feldkontrolle sogleich Schosserrüben entfernen. In Kartoffeln gegen Krautfäule wachsam bleiben und den Schutz vor Al...
2026 auf der Spur von 2018, aber trockener!
02.07.2026

2026 auf der Spur von 2018, aber trockener!

Der bisherige Witterungsverlauf 2026 zeigt deutliche Parallelen zum Ausnahmejahr 2018. Gleichzeitig unterscheidet es sich in einem zentralen Punkt von 2018: Die Niederschlagsbilanz ist knapper, besond...
Trocken-heisser Juni 2026 führt zu vermehrtem Auftreten der mehligen Kohlblattlaus
02.07.2026

Trocken-heisser Juni 2026 führt zu vermehrtem Auftreten der mehligen Kohlblattlaus

In den letzten Wochen wurden an verschiedenen Kohlgewächsen auffallend viele Kolonien der mehligen Kohlblattlaus (Brevicoryne brassicae) festgestellt. Diese Blattlausart bildet bei trocken-heissem Jun...