Gewässerrevitalisierung und Landwirtschaft
Die Gewässer müssen wieder naturnaher werden und als artenreiche Lebensräume ihren Beitrag zur Biodiversität leisten können. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» vom Parlament im Dezember 2009 beschlossen. Schweizweit müssen 4000 km Fliessgewässer bis 2090 revitalisiert werden. Im Kanton Zürich sind von den rund 3600 km Fliessgewässer ca. 400 km zu revitalisieren. Mit der Revitalisierungsplanung (Art. 38a GSchG) haben die Kantone die Abschnitte festgelegt, die in den nächsten 20 Jahren prioritär revitalisiert werden. Dies erfolgt nach dem Prinzip «grösster Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand». Die Revitalisierungsplanung wird in den Richtplänen verzeichnet. Damit ist sie behördenverbindlich und muss entsprechend in der Nutzungsplanung berücksichtigt werden. Die Revitalisierungsplanung ist auf maps.zh.ch öffentlich einsehbar.
Ein neues Merkblatt Gewässerrevitalisierung und Landwirtschaft des Zürcher Bauernverbandes und der Baudirektion des Kantons Zürich zeigt Grundeigentümern und Bewirtschaftern auf, wie sie in den Prozess eines Revitalisierungsprojektes miteinbezogen werden und welche Punkte insbesondere bei der Auflage eines Projektes zu prüfen sind. Den Planern hilft das Merkblatt alle wichtigen Punkte umzusetzen und zeigt auf, welche Rahmenbedingungen gesetzlich festgelegt sind und wo eine Interessensabwägung vorzunehmen ist.