Flurbegehung Kartoffeln in Humlikon
Über 30 Sorten im Vergleich
In Form von Kleinparzellen von 3 auf 7 Meter wurden am 22. April fest- und mehligkochende Speisesorten sowie Industriesorten ausgepflanzt. Alle Sorten werden einerseits mit und andererseits ohne Bewässerung angebaut. Aufgrund der trockenen Verhältnisse wurde im Versuch Humlikon am 4. und 18. Juni mit gezielten Empfehlungen von Bodenfeuchtesonden und Bewässerungs-App beregnet.
Im Sortenvergleich waren neuste Sorten mit Resistenzen gegen Kraut- und Knollenfäule zu sehen. Die frühen Speisesorten «Accoustic» und «Fenna» oder die lagerfähigen Sorten «Levante» und «BIM 13-678-01» sind erfolgsversprechende Lagersorten. Auch bei den Industriesorten sind mit «Papageno» (Chips) oder «Lady Jane» (Frites) zukunftsweisend Krautfäule resistente Sorten im Test. Es bleibt zu hoffen, dass diese auch die Markterwartungen erfüllen.
Sortenspezifischer N-Bedarf
Noch wenig etabliert in der Praxis ist eine konsequente Unterscheidung der Sorten in der Stickstoff-Düngung. In einem Vergleich stehen in Humlikon die N-bedürftigen Sorten «Queen Anne» und «Fontane» sowie die Sorten «Jelly» und «Ditta» mit geringerem N-Bedarf mit unterschiedlichen N-Düngergaben nebeneinander. Eine reduzierte N-Düngung von Sorten mit genetisch hohem N-Aufnahmepotential (= weniger Bedarf über Düngung) könnte ein einfacher Beitrag zum politisch gewollten «Absenkpfad Nährstoffüberschüsse» sein.
Produktionssystembeiträge im Kartoffelbau
Im Rahmen der Verordnungsanpassungen per 1.1.2023 gibt es neue, fakultative Direktzahlungen in Form von Produktionssystembeiträgen (PSB). Im Kartoffelbau kann man dabei von vier verschiedenen PSB-Arten profitieren. Die Beitragstypen wurden von Sonja Basler erläutert.
1: Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
Die Anforderungen müssen auf allen Kartoffelflächen des Betriebes erfüllt werden. Ausnahmen in diesem Pflanzenschutzmittelverzicht sind Schneckenkörner, Pflanzgutbeizungen und natürliche Abwehrstimulanzien. Im Kartoffelbau dürfen im Gegensatz zu den anderen Ackerkulturen Fungizide und Bacillus thuringiensis gegen Kartoffelkäferlarven eingesetzt werden. (Nur) in der Pflanzkartoffelproduktion kann Paraffinöl gegen Blattläuse eingesetzt werden. Der Beitrag beträgt für Kartoffeln 800 Franken pro Hektare.
2: Verzicht auf Herbizide
Auf allen Kartoffelflächen des Betriebes muss bei Wahl dieses PSB von der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet werden. Davon ausgenommen sind im Kartoffelbau Einzelstockbehandlungen und eine Bandbehandlungen ab der Pflanzung auf maximal 50 % der Fläche. Die Krautvernichtung darf weiterhin chemisch erfolgen. Der Beitrag beträgt für Kartoffeln 600 Franken pro Hektare.
Dreijährige Versuche des Forum Ackerbau an vier Standorten haben gezeigt, dass ein herbizidfreier Anbau mit leichten Ertrags- aber ohne Qualitätseinbusse (grüne oder missförmige Knollen) möglich ist. Der Beitrag von 600 Franken reicht jedoch nicht in allen Fällen, um die zusätzlichen Kosten für die mechanische Unkrautregulierung auszugleichen. Erst ein Mehrpreis über Labelproduktion macht das Anbauverfahren wirtschaftlich.
3: Beitrag für Bodenbedeckung
Kartoffelfelder dürfen bei der Wahl dieses Beitrags nach einer Ernte vor dem 30. September maximal 7 Wochen brach liegen. Danach muss eine Folgekultur oder eine Zwischenkultur angesät werden. Ein Umbruch ist anschliessend frühestens am 15. Februar des folgenden Jahres gestattet. Diese Regeln gelten auch für alle anderen Ackerkulturen des Betriebs. Das bedeutet, dass vor Kartoffeln der Pflugeinsatz im Winter nur noch bei nach dem 30. September geernteten Vorkulturen möglich ist. Die Verpflichtungsdauer beträgt mindestens vier Jahre. Der Beitrag beträgt 250 Franken pro Hektare.
4: Beitrag für schonende Bodenbearbeitung
Diese Beiträge die schon bisher existierten werden neu nur noch ausgerichtet, wenn die Anforderungen auf allen Flächen einer Kultur erfüllt werden. Zwischen der Ernte der vorherigen Hauptkultur und der Ernte der geplanten Hauptkultur darf nicht gepflügt werden und höchstens 1,5 kg Glyphosat (Wirkstoff) pro Hektare und Jahr eingesetzt werden. Sie können nur in Kombination mit den «Beiträgen für eine angemessene Bedeckung des Bodens» bezogen werden. Eine zusätzliche Restriktion ist, dass mindestens 60% der offenen Ackerfläche mit beitragsberechtigten Kulturen bodenschonend bearbeitet werden müssen. Es gilt eine Verpflichtungsdauer von mindestens vier Jahren. Die Beitragshöhe ist neu für alle berechtigten Anbauverfahren (Mulchsaat, Streifenfrässaat, Streifensaat und Direktsaat) gleich und beträgt 250 Franken pro Hektare.
Sonja Basler, Strickhof