Einfluss des Schleppschlauches auf die Nährstoffbilanz
Über die Bedingungen, wann ein Schleppschlauch eingesetzt werden muss, gehen wir an dieser Stelle nicht mehr ein. Diesbezüglich wurde in den vergangenen Wochen schon mehrfach berichtet. Vielmehr wollen wir den Einfluss des Schleppschlauches auf die Suisse-Bilanz aufzeigen. Der Schleppschlaucheinsatz wird in der Nährstoffbilanz mit einem Stickstoffabzug berücksichtigt. Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden.
Variante 1: «Pauschaldeklaration»
Es wird davon ausgegangen, dass die gesamte schleppschlauchpflichtige Fläche mindestens zwei Güllengabe pro Jahr erhalten. Pro ha und Jahr werden dabei 6 kg verfügbarer Stickstoff (Nverf) in der Bilanz abgezogen. Dazu ein praktisches Beispiel: Ein Betrieb hat 30 ha schleppschlauchpflichtige Flächen und güllt die gesamte Fläche zwei mal oder mehr. Dies ergibt 30ha x 6 kg Nverf = 180kg Nverf, welche in der Bilanz berücksichtigt werden müssen. Entsprechend stehen 180 kg N weniger zu Verfügung. Diese Menge wird vom Nährstoffbedarf abgezogen. Die Fläche, welche für den jeweiligen Betrieb als schleppschlauchpflichtig gilt, kann voraussichtlich auf dem Betriebsdatenblatt «Nährstoffbilanz» nachgeschaut werden.
Variante 2: Flächenbezogener Abzug
Wenn nicht alle Flächen durchschnittlich zwei mal begüllt werden, kann eine differenziertere Rechnung erstellt werden. Entsprechend ist der N-Abzug auch kleiner als bei der Pauschaldeklaration. Diese Variante ist bezüglich Aufzeichnung aufwendiger, denn bei einer Kontrolle muss die Fläche belegt werden können. Zum besseren Verständnis auch hierzu ein Beispiel. Wiederum ein Betrieb mit 30 ha schleppschlauchpflichtiger Fläche. Jedoch werden nur auf 20 ha eine einmalige Güllengabe ausgebracht. Die restliche Fläche erhält keine Gülle. Folglich zählen diese 20 ha auch nur zur Hälfte: (20ha :2) x 6kg N = 60 kg N verf, welche in der Bilanz abgezogen wird.
Wir haben ein Excel online gestellt, welches ihnen helfen kann. Sie können darin ihre Güllengaben erfassen und sehen gleich, wieviel N in der Bilanz abgezogen werden muss.
Aufgrund der Änderungen in der Suisse-Bilanz für das Jahr 2024 empfehlen wir allen Betrieben, eine Planbilanz zu rechnen. Denn es gilt nicht nur den Schleppschlauch zu berücksichtigen. Auch der Fehlerbereich von 10% steht in der Bilanz nicht mehr zur Verfügung.
Für allfällige Fragen rund um die Düngung und im spezifischen zur Nährstoffbilanz stehen wir gerne zur Verfügung.
Daniel Widmer 058 105 98 77 daniel.widmer@strickhof.ch
Serge Braun 058 105 98 54 serge.braun@strickhof.ch