Drift
Durch den Einsatz driftmindernder Technik können die vorgeschriebenen Abstände (zwischen 6 und 100 m) reduziert werden. Ein Weg oder eine Strasse kann in den vorgegebenen Abstand einberechnet werden.
Wie diese Reduktion erreicht werden kann, kann im Merkblatt der Agridea und dem BLW Reduktion der Drift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln im Acker- und Gemüsebau nachgeschaut werden. Weitere Informationen können ausserdem in den Weisungen der Zulassungsstelle betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gefunden werden.
Was genau Drift ist und wie diese reduziert werden kann, kann auch in den beiden folgenden Videos der Agridea nachgeschaut werden:
Massnahmen zur Verringerung des Driftrisikos im Ackerbau
Neue Auflagen ab 2023
Ab 2023 gelten neue Driftauflagen für alle Landwirte. Neu muss aus Prinzip bei jeder Anwendung, die Drift um eine Stufe reduziert werden. Dies gilt auch für Pflanzenschutzmittel des biologischen Landbaus. Indirekt gehören deshalb ab Januar 2023 auf alle Spritzen die sogenannten Injektordüsen. Gefahren werden darf entweder nur noch mit maximal 3 bar (Variante BLW) oder alternativ mit Injektordüsen die gemäss JKI-Tabelle (Variante JKI) eine Driftreduktion von mindestens 75% erbringen.
Achtung! Es muss unbedingt gut abgeklärt werden, ob wirklich Injektordüsen an einer Spritze montiert sind, denn Antidriftdüsen sind nicht auch automatisch Injektordüsen! Diese Driftreduzierende Auflage gilt für die gesamte Parzelle. Es darf also nicht, wie das bereits von den Gewässern bekannt ist, nur ein Randstreifen mit niedrigerem Druck behandelt werden.
Unter Umständen erfordert diese Auflage einen Wechsel der Düsen, welche auch bei einem geringeren Druck noch ein ausreichend gutes Spritzbild liefern. Welche Düsen sich dafür einigen, kann in der JKI Tabelle nachgelesen werden. In dieser Tabelle kann ausserdem auch nachgeschaut werden, mit welchen Düsen eine Reduktion der Drift um 75% erreicht werden kann.
6 Meter Pufferstreifen gemäss ÖLN
Jeder Betrieb, der Direktzahlungen erhält, muss zwischen Kultur und Oberflächengewässer einen unbehandelten Grünstreifen, auch Pufferstreifen genannt, anlegen. Weitere Informationen dazu gibt es auf dem Merkblatt Pufferstreifen - richtig messen und bewirtschaften der Agridea. Betriebe, welche keine Direktzahlungen erhalten, müssen einen Mindestabstand von 3 Metern einhalten.