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Profiabend Ackerbau 2023>

Neuste Erkenntnisse für gute Ackerkulturen

Am Profiabend Ackerbau am Strickhof Lindau wurden ein Untersaatenversuch in Sonnenblumen vorgestellt, die praktische Umsetzung der Vorgaben zur angemessene Bodenbedeckung diskutiert, Abschwemmungs- und Abdriftauflagen erklärt und über neue Getreidesorten informiert.

An vier Posten vermittelte das Pflanzenbauteam vom Strickhof letzte Woche den anwesenden Ackerbauprofis die neuesten Erkenntnisse und Wissenswertes über Ackerkulturen. Die baldige Getreideernte liess Fragen zum Produktionssystembeitrag «angemessene Bodenbedeckung» aufkommen. Liegen zwischen der Ernte der Vorkultur und der Ansaat der Folgekultur sieben Wochen und mehr, muss eine Zwischenfrucht angesät werden. Die Massnahme soll unter anderem der Bodenfruchtbarkeit und der Stickstoffeffizienz dienen. Martin Bertschi diskutierte mit den Besuchern mögliche Lösungsansätze für ein gutes Auflaufen und zur Bekämpfung von Problemunkräutern oder Ausfallraps unter diesen erschwerten Bedingungen.

Säen ohne Bodendruck

Mitunter als Lösungsansatz zur Erfüllung der Bodenbedeckung in Form einer Untersaat in einen abreifenden Getreidebestand, stellte die Firma Remote Vision eine Flugdrohne vor, die nicht nur zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, sondern auch zum Streuen von jeglichem Granulat oder eben Saatgut eingesetzt werden kann. Gemäss Remote Vision steigt die Nachfrage nach dieser Ausbringmöglichkeit ohne Bodendruck markant; insbesondere im Rebbau in Steillagen, zunehmend aber auch im Acker- und Gemüsebau. Verrechnet wird die Flugzeit, zu einem Stundenansatz von 190 bis 200 Franken, hinzu kommen die Anfahrtskosten. Gesucht werden Partnerbetriebe wie Lohnunternehmer, die für Remote Vision Drohnen fliegen, um der steigenden Nachfrage nachzukommen.

Neue Getreidesorten

Manuel Peter stellte den Teilnehmern die Getreidedemoanlage und die neuen Weizen- und Gerstensorten vor. Der Strickhof führt in Lindau auf rund 1000 Kleinstparzellen in Zusammenarbeit mit diversen Partnerorganisationen Weizen- und Gerstensortenversuche durch. Bis die Sorten in dieses Versuchsnetz eingeschleust werden, liegen zirka zehn Zuchtjahre hinter ihnen. Manuel Peter stellte klar, dass in der Schweizer Züchtung neben dem Ertrag vor allem auch die Qualität und die Krankheitsresistenzen eine wichtige Rolle spielen. Die Getreideabnehmer würden einen möglichst hohen Proteingehalt, einen hohen Feuchtglutenwert und weitere Qualitätsmerkmale verlangen, insbesondere bei den Top-Sorten. Neue Sorten seien somit qualitativ hochwertiger und krankheitsresistenter (bei mind. gleichem Ertrag) als die bisherigen, sonst würden sie nicht auf den Markt kommen. Deshalb empfiehlt er speziell im extensiven Anbau die seit letztem Jahr erhältlichen Weizensorten Axen, Bonavau, Alpval und Campesino in Betracht zu ziehen.

Im Gerstenanbau sind es die beiden zweizeiligen Sorten SU Laubella und Tardis sowie die Hybridsorte SY Kingston, die seit letztem Jahr neu auf der empfohlenen Sortenliste von swiss granum stehen. Die bisherigen Spitzenreiter Esprit und Galileo sind aber schwer zu übertreffen.

Untersaaten bei Sonnenblumen

Sonja Basler und Janine Hitz stellten einen Versuch zur Unkrautunterdrückung in den Sonnenblumen vor, mit den Varianten Untersaat, Herbizideinsatz und Hacken. Aufgrund mehrerer Versuche ist nun klar, dass eine Untersaat erst nach dem zweiten Hackdurchgang gesät werden soll, weil sie ansonsten eine zu starke Konkurrenz für die Sonnenblumen ist. Der ideale Zeitpunkt zum Hacken ist, wenn die Sonnenblumenreihen zwar sichtbar, vom Unkraut hingegen erst Keimschläuche im Boden zu finden sind. Eine Leguminosenmischung als Untersaat biete den Vorteil, dass sie den Boden bedeckt und Stickstoff binden kann und – wird sie über den Winter stehen gelassen – dieser der Folgekultur zur Verfügung steht. Zudem können damit auch bei einer frühen Ernte die Anforderung für die angemessene Bodenbedeckung erfüllt werden.

Abdrift- und Abschwemmauflagen

Markus Hochstrasser und Simon Binder referierten zu den Abdrift- und Abschwemmauflagen beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln. Ab 2023 muss beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ab zwei Prozent Gefälle im Feld und wenn das Wasser auf Strassen oder in Gewässer fliessen kann, mit entsprechenden Massnahmen mindestens ein Punkt zur Verhinderung der Abschwemmung erfüllt werden. Je nach Situation könne ein solcher Pufferstreifen der Kulturfläche angerechnet werden, allenfalls kann der Streifen auch in Form einer Biodiversitätsförderfläche erreicht werden, die ab dem nächsten Jahr zusätzlich auf Ackerfläche verlangt werden. Der Pufferstreifen müsse allerdings zum Zeitpunkt der Pflanzenschutzmittelanwendung begrünt sein. Bei den Abdriftauflagen gilt neu, dass überall - unabhängig ob Bäche oder Strassen in der Nähe sind, sondern auch mitten im Feld – der Abdrift mit entsprechenden Massnahmen eine Stufe reduziert werden muss. Dies bedeute grundsätzlich nichts anderes als eine Injektordüsenpflicht, ausgebracht bei maximal drei Bar Druck, so Simon Binder.

Text: Ursina Berger

 

Profiabend Ackerbau 2023
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