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Das neue Lebensmittelrecht unter der Lupe

Am 1. Mai 2017 ist das neue Lebensmittelrecht in Kraft getreten. Auch Direktvermarkter müssen sich bei Produktion und Kennzeichnung an die gesetzlichen Vorschriften halten. Es ist allerdings nicht einfach, sich im Dschungel von Gesetz und Verordnungen zurecht zu finden.

Das revidierte Lebensmittelrecht bringt zahlreiche Neuerungen und bezweckt eine Angleichung der Schweizer Vorschriften an diejenigen der EU. Spezifisch schweizerische Regelungen wie z.B. die Pflicht zur Angabe des Produktionslandes wurden aber beibehalten. Dagegen wurden bürokratische Hürden für Kleinbetriebe bis 9 Vollzeitstellen abgebaut. Das neue Lebensmittelgesetz und dessen Folgeverordnungen ändern das Schweizerische Lebensmittelrecht grundlegend.

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Merkblatt: Direktvermarktung und Gästebewirtung

Verkaufswagen
Direktvermarktung am Besuchsabend der Bäuerinnenschule