Ausserordentliche Zulassung für die Bekämpfung von Blattläusen
In Karotten, Knollenfenchel und Stangensellerie bis 31.10.2021
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt:
Das Pflanzenschutzmittel Movento SC (W 6742, 100 g/l Spirotetramat)
wird, befristet bis zum 31. Oktober 2021 für einen beschränkten Einsatz mit den Auflagen gemäss PDF-Datei bewilligt:
PDF: Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen